6. April 2020, 11:54 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Zwei Wochen und keinen Tag länger. Wie es das Gesetz regelt. So handhaben die meisten Onlinehändler ihre Fristen für Retouren. Doch in Corona-Zeiten ist vieles anders.
Viele Onlinehändler gewähren Kundinnen und Kunden während der Corona-Krise eine verlängerte Frist für die Rückgabe von Waren. Und die geht teils deutlich über die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage hinaus. Das hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer Stichprobe bei 20 großen Onlineshops erhoben.
Viele sehr große Onlinehändler erlauben Kunden, ihre aktuellen Bestellungen bis Ende Mai oder bis Ende Juni zurückzuschicken. Und einige Versender in der Stichprobe räumen ihrer Kundschaft derzeit sogar pauschal 100 Tage ein, um Retouren auf den Weg zu bringen.
Neue Rückgabefristen gelten teils rückwirkend
Zum Teil gelten die neuen Fristen auch für bereits getätigte Einkäufe, erklären die Verbraucherschützer. So ließen sich bei manchem Händler beispielsweise auch noch Ende Mai Waren zurückgeben, die bereits Anfang Februar bestellt wurden.
Welche Stichtage dann genau gelten und auf wie viele Tage das Rückgaberecht womöglich freiwillig verlängert wurde, sollte man den Bestellunterlagen entnehmen oder im Online-Kundenbereich des Händlers nachschauen.
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Ausnahmen bestätigen die Kulanzregel
Dabei sollte man auch auf Ausnahmen achten, bevor man sich unter Umständen voreilig auf die freiwilligen Zusagen verlässt. Denn es kann sein, dass einige Artikel von den Kulanzregelungen ausgenommen sind, warnen die Experten. Und bei Online-Marktplätzen sei es meist so, dass die Regeln nur für direkt vom Marktplatz-Betreiber verkaufte Artikel gelten, nicht aber für andere Verkäufer, auf dem Marktplatz.
Zudem gebe es natürlich nach wie vor etliche Onlineshops, die an der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nichts geändert haben.