4. Februar 2020, 4:32 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Eine Mail von einem Rechtsanwalt. Ein Abmahnschreiben. Kann das sein? Die Internetsuche ergibt: Die Kanzlei gibt es wirklich. Was nun?
In den Mails steckt Malware
Falsche E-Mail-Abmahnungen, in denen Namen realer Anwaltskanzleien als Absender missbraucht werden, landen derzeit massenhaft in den Postfächern. Mit fingierten Vorwürfen, Filme oder Musik rechtswidrig im Internet geteilt zu haben, sollen die Empfängerinnen und Empfänger dazu gebracht werden, auf Links in den Nachrichten zu klicken. Davor warnt die Polizei Niedersachsen.
Angeblich soll sich mit dem Klick auf den Link eine Zusammenstellung der angeblichen Vergehen und Forderungen öffnen. Tatsächlich holt man sich aber Schadsoftware auf den Computer oder kommt auf Phishing-Seiten, wo man aufgefordert wird, persönliche Daten oder Zahlungsinformationen einzugeben. Am besten also gar nicht erst auf den Link klicken und auch etwaige Anhänge nicht öffnen.
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Links in der Mail sind ein Zeichen
Grundsätzlich ist es zwar möglich, Abmahnungen nicht nur per Post, sondern auch per Mail zu erhalten. Dann muss eine angebliche Urheberrechtsverletzung aber schon direkt in der Mail präzise und ausführlich geschildert werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. In den aktuellen Mails bleiben die Kriminellen aber ganz bewusst vage, um auf Links oder Anhänge verweisen zu können.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die in den Mails genannten Rechtsanwälte und Kanzleien nicht kontaktieren oder warnen müssen. Diese seien bereits informiert und im Bilde.