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Online Einspruch erheben

Facebook-Konto gesperrt? Das können Sie tun

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TECHBOOK Redaktion

18. November 2017, 9:54 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Auf Facebook mit Freunden in Kontakt bleiben, Neuigkeiten lesen oder Games spielen – das gehört für viele zur täglichen Routine. Doch was, wenn beim Anmeldevorgang plötzlich eine Sperrnachricht erscheint?

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Facebook behält sich vor, verdächtige Konten zu sperren – das kann auch ohne Vorwarnung geschehen. In einem Online-Formular des Netzwerks können Kontobesitzer Einspruch erheben. Dort reichen sie eine Passkopie ein und begründen, warum die Sperre aufgehoben werden soll.

Falsche Identitäten sind verboten

Nutzer dürfen bei Facebook keine falsche Identität verwenden. Das heißt: Personendaten wie Name und Geburtsdatum müssen stimmen. Hat ein Seitenadministrator oder Nutzer den Verdacht, dass das nicht der Fall ist, kann er den Account sperren lassen. In dem Fall wird der Betroffene nur manchmal über den Grund der Sperrung informiert. Er muss dann mit einer Passkopie belegen, dass alle Angaben korrekt sind.

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Wer sich rassistisch äußert, wird zuerst verwarnt

Anders bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks: Fällt der Nutzer zum Beispiel durch rassistische Äußerungen auf, wird er von Facebook zunächst verwarnt. Macht er trotzdem weiter, wird sein Konto gesperrt. In einer E-Mail wird er darüber informiert, wie lange das der Fall sein wird.

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