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Tipps

Wie Sie sicher per Handyrechnung bezahlen

Frustrierte Frau über Rechnungen
Teurere Rechnungen sind nie ein Vergnügen Foto: Getty Images
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TECHBOOK Redaktion

12. Oktober 2019, 17:30 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Oft genügt es schon, ein Werbebanner im Handydisplay nur versehentlich zu berühren, um sich ein ungewolltes Handyabo für Spiele oder Klingeltöne einzuhandeln. Das soll sich nun ändern.

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Zum Schutz vor Handy-Abofallen und ungewollten oder betrügerischen Abrechnungen von Drittanbietern führt die Bundesnetzagentur neue Regeln für Mobilfunk-Provider ein.

Diese müssen spätestens am 1. Februar 2020 das sogenannte Redirect-Verfahren einführt haben, wenn sie weiterhin Leistungen von und für Drittanbieter abrechnen wollen, wie die Behörde mitteilt.

Redirect funktioniert als technische Lösung folgendermaßen: Geht es um ein Abo oder einen Einzelkauf über die Handyrechnung, wird der Nutzer von der Seite des Drittanbieters weg zu einer Bezahlseite seines Providers geleitet, wo er den Kauf bestätigen muss.

Geld-zurück-Garantie in vielen Fällen

Die Bundesnetzagentur lässt den Providern aber eine Alternative zum Redirect-Verfahren. Sie dürfen stattdessen auch ein sogenanntes Kombinationsmodell anwenden, das verschiedene Schutzmaßnahmen verbindet. Kommt das Kombi-Modell zur Anwendung, soll es in vielen Fällen eine Art Geld-zurück-Garantie bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen geben. Der Provider muss dem Kunden zu Unrecht belastete Beträge direkt zurückerstatten.

Eine Besonderheit stellt der neuen Verfügung zufolge das Abonnieren von Diensten dar, das künftig gar nicht mehr ohne Redirect erfolgen darf. Darüber hinaus gelte eine Ausnahme von den neuen Regeln für vertrauenswürdige Drittanbieter, bei denen sich der Kunde selbst durch ein Log-in identifiziert.

Handy-Abofallen auf dem Vormarsch

Im laufenden Jahr hatten Verbraucherschützer zuletzt vor einer Zunahme von Handy-Abofallen gewarnt. Die Zeitschrift „Finanztest“ berichtete Mitte September über Zehntausende Mobilfunk-Kunden, die falsche oder zu hohe Rechnungen bekommen hatten. Dabei ging es um Drittanbieterleistungen wie Videos oder andere auf der Rechnung nicht näher benannten „Sonderdienste“, die gar nicht bestellt waren.

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten haben, können sich unter anderem über ein Onlineformular an die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

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Per Sperre auf der sicheren Seite

Wer grundsätzlich keine Leistungen oder Dienste über seine Handyrechnung bezahlen möchte, kann schon jetzt vom seinem Provider jederzeit eine Sperre einrichten lassen, damit Dritte nichts mehr abrechnen können.

Die sogenannte Drittanbietersperre lässt sich per E-Mail beauftragen, oft aber auch direkt im Online-Kundenbereich oder in den Kunden-Apps der Mobilfunkanbieter aktivieren. Zudem hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Beauftragungs-Musterbrief zum Herunterladen bereitgestellt.

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Nach Teilsperrungen fragen

Bei vielen Mobilfunkanbietern können Kunden auch genauer eingrenzen, für welche Angebote die Sperre gelten soll. Wer also seriöse, vielleicht gewünschte Dienste wie das Bezahlen von Parkscheinen per SMS weiter nutzen möchte, sollte nachfragen, ob die Möglichkeit einer Teilsperrung besteht, rät der vzbv. Kontaktloses Bezahlen mit dem Smartphone oder mobiles Bezahlen über Apps hat mit den Sperren nichts zu tun und funktioniert weiter.

Wer in eine Abofalle getappt ist, sollte laut vzbv das Abo stoppen und Zahlungen sowohl vom Drittanbieter als auch vom Mobilfunkanbieter zurückfordern.

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