31. Januar 2019, 12:37 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Tauchen auf der Mobilfunkrechnung Beträge auf, denen man nie zugestimmt hat, könnte man Opfer eines kriminellen Drittanbieters geworden sein. Verbraucherschützer warnen zurzeit vor einer gestiegenen Zahl an Abofallen.
Seit Oktober 2018 seien deutlich mehr Meldungen wegen Abofallen eingegangen, sagte Tom Janneck, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
„Drittanbieter-Abos sind weiter ein großes Problem.“ So kassierten Drittanbieter ohne Zustimmung des Kunden etwa Gebühren für Flirtkontakte, Erotikinhalte, Spiele oder Klingeltöne und rechneten die Beträge dann über die Mobilfunkrechnungen ab.
Janneck sagte, manche Netzbetreiber erstatteten den Verbrauchern nach deren Beschwerden das Geld. „Dennoch wird Verbrauchern noch immer ohne ihr Wissen oder Wollen erst einmal Geld abgebucht.“
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Das rät die Verbraucherzentrale
Um sich vor einer Abofalle zu schützen rät die Verbraucherzentrale eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Diese blockiert den Abrechnungsweg über die Handyrechnung und schützt somit vor Abo-Anbietern. Die Sperre kann per Mail oder Brief beantragt werden. Bei manchen Mobilfunkanbietern funktioniert das mittlerweile auch über die Kunden-App oder das Online-Kundenportal.
Sollten Sie doch in eine Abofalle tappen, rät die Verbraucherzentrale die Identität des Abo-Betreibers ausfindig zu machen. Das geht oftmals über die Handy-Rechnung. Anschließend sollte das Abo per Brief gestoppt und das Geld vom Abo-Betreiber zurückgefordert werden. Auch beim Mobilfunkanbieter kann die Rechnung beanstandet und das Geld zurückgefordert werden.
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Auch bei Abofallen gilt Widerrufsrecht
Weiterhin heißt es Ruhe zu bewahren, wie auch Rechtsanwalt Christian Solmecke bestätigt: „Betreiber solcher Abofallen werden in den meisten Fällen Kündigungen akzeptieren.“ Denn in Deutschland ist klar geregelt, wann ein Kaufvertrag zustande kommt. Weiterhin steht es jedem Nutzer zu, vom 14-Tage-Widerrufsrecht gebrauch zu machen und den Vertrag zu kündigen. Wichtig ist, dass die Kündigung am besten schriftlich und per Einschreiben erfolgt.