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Wasserdicht schon, aber…

Ohne DIESEN Tipp kann Nässe das iPhone 7 zerstören

Doch nicht so wasserfest wie gedacht – Apple übernimmt für Feuchtigkeitsschäden keine Gewährleistung.
Doch nicht so wasserfest wie gedacht – Apple übernimmt für Feuchtigkeitsschäden keine Gewährleistung.
Philippe Fischer

20. September 2016, 18:08 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Erneut Aufregung um das neue iPhone 7. Ist das Gerät doch nicht so wasserfest wie gedacht? Auf einer Hilfeseite gibt Apple konkrete Hinweise zur Nutzung des Geräts bei Feuchtigkeit und zieht sich selbst aus der Verantwortung.

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Das iPhone 7 mitnehmen unter die Dusche oder in die Badewanne? Nicht wenn es nach Apple geht. Die Macher des iPhone 7 haben konkrete Hinweise zum Umgang mit dem Smartphone auf einer Hilfeseite veröffentlicht, die Zweifel an der Wasserdichtigkeit des iPhones aufkommen lassen.

Der Tipp von Apple: Mindestens fünf Stunden soll das iPhone in Ruhe trocknen. Auf keinen Fall sollen Nutzer das nasse Gerät in dieser Zeit aufladen, da das iPhone sonst Schaden nehmen kann. Im Wortlaut heißt es auf der Hilfeseite:

Wenn Ihr iPhone 7 oder iPhone 7 Plus mit Flüssigkeit in Kontakt kam, entfernen Sie alle Kabel und laden Sie Ihr Gerät solange nicht, bis es komplett getrocknet ist. Wenn es feucht ist, können beim Laden oder Verwenden von Zubehör Schäden am iPhone entstehen. Lassen Sie mindestens 5 Stunden verstreichen, bevor Sie den Lightning-Anschluss wieder verwenden.

Ins Wasser gefallen!

Apple selbst glaubt offenbar nicht an die Wasserfestigkeit des iPhone 7. Auf der Homepage macht das Unternehmen klar: „Flüssigkeitsschäden sind nicht von der Garantie abgedeckt.“ Dabei wirbt Apple mit der IP67-Zertifizierung. Diese definiert, dass das Gerät staubdicht ist, zum anderen den Schutz vor zeitweiligem Untertauchen bis maximal 1 Meter Wassertiefe für maximal 30 Minuten.

Anwalt: So leicht geht es nicht

Kann Apple Garantie-Ansprüche so einfach abwehren. Rechtsanwalt Jens Ferner sieht in Apples Formulierung zunächst kein Problem: „Dass Apple für Feuchtigkeitsschäden keine Garantie einräumt, ist zunächst einmal nicht falsch. Jedoch können betroffene Kunden eventuell die gesetzliche Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen.“ Denn eine Garantie ist ein freiwilliger Service über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. „Wenn Apple mit dem IP67-Standard sein iPhone bewirbt, dann muss es diesem auch entsprechen. Sollte das Gerät bei sachgemäßer Benutzung im Wasser kaputt gehen, ist das ein Mangel. Dieser müsste im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht durch Apple behoben werden“, erklärt Ferner.

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