17. Mai 2021, 12:15 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Mobilfunkanbieter locken Kundinnen und Kunden oft mit günstigen Verträgen. Doch wer nicht ins Kleingedruckte schaut, sieht sich nach Vertragsabschluss unter Umständen mit unerwarteten Mehrkosten konfrontiert. TECHBOOK zeigt die Tricks der Anbieter und wie Sie diese erkennen.
Beim Abschließen eines Handyvertrags gibt es viele Dinge zu beachten. Von der Preisstaffelung, über versteckte Kosten bis zu scheinbar exklusiven Angeboten – von den Tricks der Mobilfunkanbieter sollten Sie sich nicht beeinflussen lassen.
1. Undurchschaubare und versteckte Kosten
Die einzelnen Bestandteile und Kosten eines Handytarifs sind für Kunden auf den ersten Blick oftmals nur schwer ersichtlich. Eventuell stimmt das verlinkte Datenblatt nicht mit dem aktuellen Tarifangebot überein, ist zu allgemein gehalten oder verlinkt wiederum auf neue Dokumente, die schwer zu durchschauen sind. Um die kompletten Kosten eines Tarifangebotes richtig vergleichen zu können, sollte man daher immer einen Bestellprozess beginnen und sich dann bis zur Zusammenfassung der Kosten durchklicken, noch bevor persönliche Daten eingeben werden müssen, erklärt das Fachmagazin „c’t“. Denn die Provider würden viel Mühe darauf verschwenden, die tatsächlichen Preise zu verschleiern. In der Gesamtauflistung der Vertragsdetails müssen sie aber transparent sein – Kunden können sich das zu Nutze machen.
Vorsicht geboten ist außerdem bei Zusatzverträgen, etwa für Antivirenprogramme oder Streaming-Dienste. Oft bieten die Provider solche Pakete für einen Monat kostenlos an, danach läuft ein 24-Monate-Abo, das man nicht mehr los wird. Deswegen bei der ersten Monatsrechnung immer schauen, welche zusätzlichen Leistungen dort vermerkt sind. Ist dort etwas, was Sie nicht brauchen und nicht selbst gebucht haben, am besten sofort den Anbieter anrufen und die Zusätze kündigen. Aber auch hier aufpassen. Wenn Sie jemand am Telefon fragt, ob Sie etwas kostenlos testen möchten, handelt es sich ebenfalls um eine Abo-Falle. Deswegen am besten immer „Nein“ antworten.
2. Preisstaffelung bei Handytarifen
Bei Internet- oder Handytarifen findet sich oft noch ein zweiter Preis, der ab dem 7., 13. oder 25. Monat gilt und dann gerne unauffällig in kleiner Schrift auftaucht, so die Experten. Dabei handele es sich um eine vereinbarte Preiserhöhung. Auf der Webseite bewerben die Anbieter ihre Tarife allerdings gern mit den reduzierten Preisen.
Unser Tipp: Prüfen Sie genau, wie lange ein ausgewiesener Preis gilt und rechnen sie eventuelle Erhöhungen nach einigen Monaten mit ein.
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3. Vermeintliche Rabatte
Noch ein Trick aus der Verkaufspsychologie: Nachlässe für die gesamte Vertragsdauer. Statt beispielsweise einen monatlichen Preis von 19,99 Euro festzusetzen, bietet man Kundinnen und Kunden 24,99 Euro und einen Nachlass von 5 Euro. Das soll sich dann besonders „günstig anfühlen“ und die Neigung ausnutzen, bei Schnäppchen zuzuschlagen.
4. Angebote nur „für kurze Zeit“
Nicht unter Zugzwang setzen lassen sollte man sich auch von Aktionen, die angeblich nur noch kurze Zeit laufen. Meist gibt es am Ende der vorgeblichen Angebotsfrist einfach eine neue – zu den gleichen oder sogar noch besseren Konditionen.
5. Vermeintlich exklusive Angebote in Shops und am Telefon
Wichtig: Wer seinen Handyvertrag im Shop, auf der Straße oder am Stand im Elektronikmarkt unterschreibt, hat kein Widerrufsrecht. Besser ist immer die Online-Bestellung, so die Experten. Dort werde man nicht von Verkäufern unter Druck gesetzt und könne alle Vertragsdetails in Ruhe prüfen. Das gleiche gilt bei Angeboten, die Kunden per Telefon unterbreitet werden. In vielen Fällen ähneln sie denen, die auf der Webseite beworben sind, oder sie sind sogar identisch. Exklusivität? Fehlanzeige! Lassen Sie sich also auch hier Zeit und prüfen Sie in Ruhe das neue Angebot.
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Widerruf, wenn was nicht stimmt
Nicht nur bei im Internet, sondern auch beim am Telefon abgeschlossenen Handyvertrag gilt: Alle zugesandten Unterlagen und die Auftragsbestätigung muss man noch einmal sehr sorgfältig durchsehen. Und man sollte nicht zögern, den Vertrag zu widerrufen, wenn man doch noch überraschende Klauseln entdeckt, Vereinbarungen fehlen oder gar ungewollte Vertragsbestandteile enthalten sind. Zum Widerruf hat man zwei Wochen Zeit.
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Eine Neuheit im Tarifdschungel sind übrigens Handytarife, bei denen als mögliche Zahlungsarten nur Bezahldienste angeboten werden. Was dahinter steckt? Die Bezahlung etwa per Paypal macht diese Tarife nominell zu Laufzeittarifen, für die der Gesetzgeber die teure und zeitraubende Identifizierung des Kunden nicht vorschreibt, wie es bei Prepaid-Tarifen der Fall ist, erklärt die „c’t“. Der Kunde werde durch die beim Bezahldienst hinterlegte Bankverbindung identifiziert.