6. Juli 2020, 12:45 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Prepaid-Tarife sind noch immer eine gern genutzte Alternative zu Laufzeitverträgen. Ihre Stärken liegen in ihrer Flexibilität und der Kostenkontrolle. Doch was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben, wenn Nutzer ihren Tarif wechseln oder ihn einfach nicht mehr nutzen? TECHBOOK klärt auf.
Prepaid-Tarife wie die von Aldi Talk, Penny Mobil, Lidl Connect oder von den Netzbetreibern funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Der Nutzer lädt Guthaben auf seine Karte und bezahlt somit die vertelefonierten Minuten, die versendeten SMS oder das versurfte Datenvolumen. Bequemer ist die Buchung von Optionen wie Allnet-Flats oder Internet-Flatrates. Auch sie lassen sich per Prepaid-Guthaben bezahlen. Ist kein Guthaben vorhanden, sind Nutzer über ihre Handynummer zwar noch erreichbar, können aber selbst nicht mehr telefonieren oder im Internet surfen. Aus diesem Grund nutzen viele Prepaid-Kunden alternativ zur Aufladung per Voucher bzw. Guthabenkarte die automatische Aufladung per Banküberweisung. Wechseln Kunden ihren Tarif oder nutzen ihre Prepaid-Karte aus einem anderen Grund nicht mehr, stellt sich aber häufig die Frage, was mit dem Restguthaben passiert, das noch vorhanden ist.
Guthaben darf nicht ersatzlos gestrichen werden!
Die gute Nachricht für Nutzer: Prepaid-Guthaben darf nicht ersatzlos gestrichen werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe 2011 entschieden. Zu groß wäre anderenfalls die Benachteiligung der Kunden, wenn Prepaid-Anbieter sämtliches Guthaben einbehalten dürften. Diese Regelung betrifft allerdings nur das Guthaben, das Kunden selbst auf die Karte geladen haben. Aktionsguthaben vom Provider oder noch vorhandenes Startguthaben ist ausgeschlossen und kann nach einer festgelegten Zeit ablaufen.
Lesen Sie auch: Prepaid-Tarife aus dem Supermarkt im Überblick
Doch auch, wenn das Guthaben nicht verfällt, können Anbieter Prepaid-Karten deaktivieren, wenn der Kunde sie eine gewisse Zeit nicht genutzt hat. Die Karte wird dann gesperrt und die Handynummer meist neu vergeben. Möchten Nutzer das verhindern, sollten sie daher darauf achten, ihre Prepaid-Karte gelegentlich zu verwenden – indem sie beispielsweise eine SMS versenden oder neues Guthaben auf die Karte laden. Je nach Anbieter variiert die Frist zur Deaktivierung meist zwischen sechs und zwölf Monaten nach der letzten Aktivität der Nummer. Bevor die Karte ungültig wird, wird der Kunde jedoch noch einmal via Post, SMS oder E-Mail kontaktiert. Die Details zu den jeweiligen sogenannten Aktivitätszeiträumen und -konditionen sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter zu finden.
Mehr Leistung, gleicher Preis Nach Aldi Talk – auch Lidl verbessert seine Prepaid-Tarife
Schon Ende November Handytarif wird eingestellt! Kunden müssen dringend handeln
Guthaben lässt sich ab sofort auszahlen Telekom stellt Telefon-Relikt aus der Vergangenheit endgültig ein
Guthaben auszahlen lassen – so geht’s
Egal, ob der Prepaid-Anbieter die Karte wegen Inaktivität sperrt oder ob Nutzer sich für einen neuen Tarif entschieden haben – wird eine Prepaid-Karte nicht mehr genutzt, können Kunden sich das noch vorhandene Guthaben auszahlen lassen. Dafür müssen sie ihren Anbieter allerdings aktiv kontaktieren, was beispielsweise über ein formloses Schreiben geht. Manche Anbieter bieten aber auch ein spezielles Formular an, über das Kunden ihren Auszahlungswunsch anmelden können. Prinzipiell gilt: Für die Auszahlung des Guthabens darf der Anbieter keine Gebühren verlangen.
Lesen Sie auch: Was Sie bei Prepaid-Tarifen unbedingt beachten sollten
Prepaid-Guthaben lässt sich auch noch Jahre nach Vertragswechsel oder einer Karten-Sperre zurückfordern. Unbegrenzt haben Kunden dafür aber nicht Zeit, denn es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Guthaben (Regelverjährungsfrist gem. § 195 BGB). Sie setzt drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ein, in dem der Kunde das letzte Mal Guthaben eingezahlt hat. Hat er seine Prepaid-Karte also im März 2019 das letzte Mal aufgeladen, hat er bis 31. Dezember 2022 Zeit, das restliche Guthaben zurückzufordern.