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Telefonieren und Surfen

Kostenfalle droht! Was man bei der Handy-Nutzung im Urlaub beachten sollte

Innerhalb der EU lassen sich viele Handytarife wie zu Hause nutzen. Doch an einigen Orten drohen Kostenfallen.
Innerhalb der EU lassen sich viele Handytarife wie zu Hause nutzen. Doch an einigen Orten drohen Kostenfallen. Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

13. Juli 2024, 16:44 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten

Seit dem 15. Juni 2017 gibt es die EU-Roaming-Verordnung, deren Neufassung seit 01. Juli 2022 gilt und die Kostenfallen vermeiden soll. Doch für Urlauber im Ausland gibt es weiterhin Fallstricke und Besonderheiten zu beachten – ansonsten droht eine hohe Handy-Rechnung.

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Lange Zeit war das Telefonieren oder Surfen im Internet im EU-Ausland teuer. Das hat sich mit der Abschaffung der Roaming-Kosten innerhalb der EU geändert. Seit Mitte Juni 2017 sind die Extra-Gebühren für die Handy-Nutzung im Ausland somit weitestgehend abgeschafft. Zwar lief die damalige Regelung Ende Juni 2022 aus, im Juli 2022 trat jedoch die Neufassung in Kraft, die bislang wirksam ist. Für Urlauber heißt das, dass sie ihren Tarif – egal ob Prepaid oder Postpaid – in der EU nahezu genauso nutzen können wie innerhalb Deutschlands. Doch es gibt auch Ausnahmen – TECHBOOK klärt auf.

Roam like at home – Was bedeutet das eigentlich?

Ob schlicht „EU-Roaming“ oder „roam like at home“ (RLAH) – beide Begriffe finden sich in den Detailinformationen der meisten aktuellen Handy-Tarife in Deutschland. Dahinter verbirgt sich schlicht die von der EU beschlossene Regulierung für die vorübergehende Handy-Nutzung im EU-Ausland.

Innerhalb der 27 EU-Mitgliedsstaaten stehen die im Handy-Vertrag vereinbarten Grund-Konditionen ebenso zur Verfügung wie im eigenen Land. Das Gleiche gilt für Tarife mit Inklusiveinheiten, die wie im heimischen Netz vom gebuchten Kontingent abgezogen werden. Für Verbindungen darüber hinaus zahlen Kunden die gleichen Kosten, die ihnen zu Hause berechnet werden würden. Die früher von den Anbietern berechnete Zusatzgebühr für Verbindungen außerhalb Deutschlands entfällt somit. Auch dürfen die Provider keine Gebühren für ankommende Gespräche im Ausland in Rechnung stellen.

Allerdings gilt diese Regelung nicht für alle Tarifbestandteile. Denn Leistungen, die die Netzbetreiber ausschließlich netzintern anbieten, sind von der EU-Regulierung ausgeschlossen. Ein Beispiel sind Community-Flatrates, die nur Gespräche und SMS im eigenen Netz abdecken.

Tipp: Schauen Sie sich die Details Ihres Handy-Tarifes für die Nutzung im Ausland genau an. Denn bei manchen Anbietern greift die Roaming-Verordnung auch in Ländern, die eigentlich nicht zur EU gehören. Die MagentaMobil-Tarife der Deutschen Telekom schließen beispielsweise das Roaming in der Schweiz und in Großbritannien mit ein. Die Telefónica erlaubt Nutzern seiner O2-Free-Tarife die kostenfreie Nutzung zusätzlich auch in Island, Norwegen und Liechtenstein. Bei Vodafone ist das EU-Roaming in den Red-Tarifen innerhalb der 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie in Großbritannien, Island, Liechtenstein und Norwegen möglich. 

Auch interessant: Was ist VoLTE fürs Handy und wie nutzt man es?

Achtung! Roaming und internationale Verbindungen unterscheiden

Es gibt einen wichtigen Punkt, der oftmals für Verwirrung bei Handy-Nutzern sorgt. Denn es ist ein Unterschied, ob sie von Deutschland aus ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland bzw. zu anderen EU-Ländern telefonieren. Bei dem einen handelt es sich um internationale Verbindungen, beim anderen um Roaming. Abgerechnet werden diese Verbindungen höchst unterschiedlich.

Als Faustformel gilt: Nutzt ein Urlauber nicht das heimische Mobilfunknetz, sondern das eines anderen EU-Landes, dann roamt er. Ruft er hingegen von Deutschland einen Freund an, der sich in einem anderen Land befindet, handelt es sich um eine internationale Verbindung. Und diese sind nicht Bestandteil der EU-Roaming-Verordnung. Die Anbieter rechnen die Verbindungen daher nach einem anderen, meist deutlich teureren Tarifmodell ab.

Handy-Nutzung im Ausland: Darauf sollten Sie achten

Bevor Sie in den Urlaub aufbrechen, sollten Sie prüfen, welche Roaming-Regelung fürs Ausland in Ihrem Handy-Tarif vereinbart ist. Denn zum einen gibt es Tarife, bei denen die Nutzung im Ausland ausgeschlossen oder erst ab einer gewissen Zeit nach Abschluss möglich ist. Zum anderen können die Provider auch alternative Roaming-Optionen vereinbart haben, bei denen das regulierte EU-Roaming nicht greift. Letzteres ist vor allem bei Tarifen der Fall, die vor Juni 2017 abgeschlossen worden sind. Sofern Sie noch einen solchen Vertrag nutzen, können Sie in der Regel kostenlos zum regulierten EU-Tarif wechseln.

Doch auch wenn der EU-Tarif vorschriftsmäßig greift, gibt es Sonderfälle, die Nutzer im Ausland auf jeden Fall beachten sollten.

Fair-Use-Regelung

Ihnen ist vielleicht schon aufgefallen, dass Handy-Tarife in Deutschland oftmals deutlich teurer sind als im Ausland. Da liegt der Gedanke nahe, einen günstigen Tarif beispielsweise aus Österreich oder Italien zu buchen und ihn in Deutschland zu nutzen. Kunden würden dann hierzulande roamen, was dank der EU-Roaming-Verordnung ja ohne Aufpreis möglich ist. Doch genau diesem Vorgehen hat die EU-Kommission mit der Fair-Use-Regelung einen Riegel vorgeschoben. Sie schließt eine „exzessive oder dauerhafte Roaming-Nutzung“ aus. Das heißt, nutzen Kunden einen Tarif ohne Unterbrechung über mehrere Monate im EU-Ausland , sind die Anbieter berechtigt, Aufschläge für SMS, Telefonie und Daten zu erheben. 

Diese Aufschläge sind allerdings begrenzt. Seit Juli 2022 können Anbieter folgende Aufschläge in Rechnung stellen:

  • 0,022 Euro pro Minute für Sprachanrufe zzgl. MwSt.
  • 0,004 Euro pro SMS zzgl. MwSt.
  • 1,55 Euro pro Gigabyte in 2024 (2025: 1,30 Euro; 2026: 1,10 Euro; 2027 bis zum 30.06.2032: 1,00 Euro)

Sonderfall unlimitierte Tarife

Es gibt mittlerweile einige Handy-Tarife, bei denen es keine Datendrosselung gibt. Mit ihnen können Nutzer somit unbegrenzt mobil im Internet surfen. Das geht allerdings nur in Deutschland. Innerhalb der EU tritt die sogenannte Datenobergrenze in Kraft, die die Nutzung der unlimitierten Daten-Flats begrenzt.

Die Höhe des im EU-Ausland zur Verfügung stehenden Datenvolumens hängt vom Tarifpreis sowie von der aktuell geltenden Obergrenze für Roaming-Großhandelspreise ab. Kunden können die Höhe ihrer Auslands-Daten anhand folgender Formel berechnen:

(Monatspreis durch Großhandelspreis) x 2

Im Jahr 2024 liegen die  Roaming-Großhandelspreise bei 1,84 Euro pro Gigabyte (Nettopreis ohne Mehrwertsteuer: 3 Euro). Sie sind im Laufe der Jahre somit deutlich gesunken. Auf Grundlage der Formel ergebt sich beispielsweise für den MagentaMobil XL der Telekom folgende Berechnung:

Telekom MagentaMobil XL: (84,95 Euro / 1,84 Euro) x 2 = 92,33 GB, gerundet auf 92 GB im Monat

Im Laufe der kommenden Jahre werden die Großhandelspreise pro Gigabyte weiter sinken. Folgende Preise für Deutschland gelten dann (mit 19 Prozent MwSt.):

  • 1,55 Euro pro Gigabyte ab 1. Januar 2025
  • 1,31 Euro pro Gigabyte ab 1. Januar 2026
  • 1,19 Euro pro Gigabyte ab 1. Januar 2027 bis voraussichtlich 30.6.2032

Kostenfalle Kreuzfahrt

Kreuzfahrten ins Ausland können auf der Handy-Rechnung zu einem wahren Alptraum werden. Denn auf hoher See greifen weder die regulierten EU-Roaming-Tarife, noch die alternativen Roaming-Optionen oder Kostendeckel der Provider. Stattdessen werden die Mobilfunkverbindungen über Satellit und entsprechende GSM-Basisstationen auf den Schiffen realisiert.

Schon vor der Reise sollten sich Urlauber erkundigen, welcher Satellitennetzbetreiber für die Internetversorgung auf dem Kreuzfahrtschiff zuständig ist und welche Kosten für die Nutzung anfallen. Auch für ankommende Telefonate werden nicht selten teure Gebühren berechnet.

Befindet sich das Schiff in der Nähe eines Hafens, kann es passieren, dass sich das Handy in das Mobilfunknetz des jeweiligen Landes einwählt. Bei internationalen Schiffsreisen bewegen sich Urlauber somit schnell in der Weltzone 2 und 3, bei denen teure Gebühren für Daten und Telefonate anfallen. An Bord eines Schiffes sollten Urlauber daher am besten auf die Mobilfunknutzung verzichten und das Roaming auf ihrem Gerät komplett ausschalten.

Damit Schiffs-Reisende dennoch die Möglichkeit haben, sich ins Internet einzuwählen, bieten die Reedereien häufig eigene Angebote an. So lassen sich beispielsweise WLAN-Pakete buchen, die aber oftmals sehr teuer sind. Für 250 MB können da schnell mal 25 Euro verlangt werden.

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Roaming in der Schweiz kann teuer werden

Anders als im EU-Ausland, wo „roam like at home“ – und damit die gleichen Preise wie innerhalb Deutschlands gelten, können aus der Schweiz abgehende Telefonate mit dem eigenen Handy je nach Anbieter schon mal knapp zwei Euro je Minute kosten. Ankommende Anrufe sind günstiger, gehen mit mal rund 25 Cent, mal 75 Cent aber auch ins Geld.

Um sich auch vor den Kosten für den oft im Hintergrund stattfindenden Datentransfer zu schützen, sollten Sie beim Aufenthalt oder der Durchreise in der Schweiz die Roaming-Option des Smartphones deaktivieren. Wie hoch die Kosten genau ausfallen können, verrät beim Grenzübertritt eine SMS, die nach Einwahl in das Schweizer Mobilfunknetz automatisch erscheint.

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Alternative: Ausländische Prepaid-Karte

Befindet sich ihr Reiseziel außerhalb der EU, greift die EU-Regelung (meistens – Ausnahmen in den Optionen der Provider beachten!) nicht. Urlauber können in diesem Fall entweder alternative Roaming-Pakete für verschiedene Weltzonen bei ihrem Anbieter buchen, die für das kurze Surfen im Netz ausgelegt und zumeist recht teuer sind.

Entsprechende Prepaid-SIM-Karten gibt es beispielsweise an Flughäfen, in Hotels oder aber in den inländischen Handy-Shops. Die dortigen Mitarbeiter sind in der Regel sehr hilfsbereit und beraten gerne. Die Kenntnis der englischen Sprache ist bei den Beratungsgesprächen aber hilfreich.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann ausländische SIM-Karten auch schon vor der Reise im Internet bestellen. Sie sind dann schon angemeldet und eingerichtet, sodass Urlauber die SIM nach Ankunft im Ausland nur noch in ihr Handy einlegen müssen. Für diesen Service berechnen die diversen Verkäufer im Netz aber zumeist eine Extra-Gebühr. Nutzer zahlen somit etwas mehr für den Tarif als vor Ort.

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