Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Neuer Handyvertrag

7 Fehler, die Sie beim Tarifwechsel unbedingt vermeiden sollten

Passt die Leistung nicht mehr zum Preis, lohnt sich im Mobilfunk schnell ein Tarifwechsel. Allerdings kann man dabei auch einiges falsch machen.
Passt die Leistung nicht mehr zum Preis, lohnt sich im Mobilfunk schnell ein Tarifwechsel. Allerdings kann man dabei auch einiges falsch machen. Foto: Getty Images
TECHBOOK Logo
TECHBOOK Redaktion

28. Februar 2019, 10:30 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ein schnelleres Netz oder ein neues Smartphone, zu hohe Kosten oder zu schlechte Leistungen? Es gibt viele Gründe für einen Tarifwechsel im Mobilfunk. Doch Vorsicht: Es lauern ärgerliche und vor allem teure Fehler.

Artikel teilen

Jeder dritte Mobilfunkvertrag in Deutschland läuft bereits länger als drei Jahre – und ist damit vermutlich zu teuer für die gelieferte Leistung. Das hat eine Untersuchung des Verbraucherportals „Finanztip.de“ ergeben.

Oft winkt erst dann ein günstigeres Angebot. Falls nicht, lohnt sich nicht nur die Suche nach einem besseren Tarif, sondern vielleicht auch gleich nach einem neuen Anbieter. Doch Vorsicht: Bei der Suche nach Alternativen kann einiges schief gehen. Ein Überblick über die häufigsten Fehler – und wie man sie vermeiden kann:

1. Vertragslaufzeit ignorieren

Innerhalb der Vertragslaufzeit zahlt man bei einem sofortigen Tarifwechsel doppelt. „Bevor Sie bei einem neuen Anbieter unterschreiben, sollten Sie also die Laufzeit des alten Vertrags kontrollieren“, rät Bettina Seute vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. Unter Umständen kann sich ein Wechsel trotzdem lohnen, etwa bei Tarifen mit geringen Grundgebühren, aber hohen Nutzungsentgelten.

2. Zu spät kündigen

Hält man die Kündigungsfrist nicht ein, verlängern sich viele Verträge automatisch um zwölf Monate. „In der Regel kann man bis zu drei Monate vor dem Vertragsablauf kündigen“, sagt Seute. Hat man einen Vertrag zum Beispiel am 15. Juni 2017 neu abgeschlossen, muss die Kündigung spätestens bis zum 14. März 2019 beim Anbieter eingehen – bei 24-monatiger Laufzeit. Wichtig: „An alle Leistungen denken, also auch Zusatzangebote wie Klingeltöne oder Streaming-Dienste kündigen“, sagt Seute.

„Seit Oktober 2016 reicht es grundsätzlich aus, die Kündigung per E-Mail zu verschicken“, sagt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer sichergehen will, schickt die Kündigung zusätzlich per Einschreiben.

3. Lange Laufzeiten beim neuen Anbieter

Auch der neue Anbieter möchte Sie so lange wie möglich an sich binden und wird Ihnen einen 24-Monatsvertrag anbieten. Mittlerweile gibt es aber Tarife, die Kunden monatlich kündigen können. Der Vorteil: „Sie können flexibler auf Marktentwicklungen reagieren“, erklärt Seute. Also etwa schneller den Tarif wechseln, wenn ein attraktiveres Angebot verfügbar ist.

Auch interessant: So richten Sie Ihre Android-Smartphone richtig ein 

4. Sich im Laden überrumpeln lassen

Im Geschäft besteht die Gefahr, dass versierte Verkäufer einen zum Vertrag überreden, den man eigentlich nicht abschließen wollte. „Verbraucher sollten sich möglichst immer etwas Bedenkzeit erbeten. Dann können sie die Vertragskonditionen in Ruhe prüfen“, rät Steffen. Das Problem: Oft geben einem die Mitarbeiter die Unterlagen nicht mit nach Hause.

Wer im Laden unterschreibt, hat in der Regel kein Widerrufsrecht. Anders sieht es aus, wenn Kunden den Vertrag per Telefon oder online abschließen. „Dann können sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen“, erklärt Steffen. Praktisch, falls man es sich doch noch anders überlegen sollte.

https://www.techbook.de/easylife/diese-fehler-macht-jeder-bei-haushaltsgeraeten

5. Den Tarifvergleich scheuen

Um sich einen Überblick im Tarifdschungel zu verschaffen, können Vergleichsportale helfen. „Verbraucher sollten immer mehrere nutzen und auf bereits voreingestellte Abfragen achten“, rät Steffen. Einige Plattformen zeigen die monatlichen Durchschnittskosten für Tarif plus Neugerät – umgerechnet auf die Laufzeit. So kann man leichter günstige Angebote identifizieren.

6. Unüberlegtes „Downgrade“

Wenn Kunden etwa Freiminuten oder Flatrates nicht ausnutzen, bietet sich manchmal ein Tarifwechsel beim eigenen Anbieter an. Bucht man weniger Leistungen zu einem geringeren Preis, ist dieses „Downgrade“ meistens kostenpflichtig. Hier müssen sich Kosten und Ersparnis mindestens aufwiegen.

Mehr zum Thema

7. Unpassende Angebote wählen

„Verbraucher sollten vor dem Wechsel darauf achten, welche Leistungen sie überhaupt nutzen“, rät Steffen. Wer überwiegend über Messenger kommuniziert, braucht vielleicht keine SMS-Flat, dafür aber mehr Datenvolumen. Wollen Verbraucher LTE nutzen, „sollten sie prüfen, ob ihr Gerät überhaupt LTE unterstützt. Hardware und Tarif müssen aufeinander abgestimmt sein“, sagt Seute.

Technik-Angebote entdecken bei kaufDA
Logo KaufDA
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.