28. Dezember 2021, 13:00 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Am 31. Dezember 2020 endete die Übergangsphase für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Die Beziehungen zwischen beiden Parteien regelt künftig ein umfangreich ausgehandelter Partnerschaftsvertrag. Doch was bedeutet der Brexit für Reisende? Müssen sie ab sofort wieder Roaming-Gebühren für die Handy-Nutzung im Ausland befürchten? TECHBOOK hat bei den Providern nachgefragt und klärt auf.
Seit die EU-Roaming-Verordnung am 15. Juni 2017 in Kraft getreten ist, zahlen Reisende im EU-Ausland für die Handy-Nutzung keine Roaming-Kosten mehr. Das heißt, Telefonate, der Versand von SMS sowie das Surfen im Internet kosten genauso viel wie im Heimatland. Bislang galt diese Regelung auch für Großbritannien und Nordirland, waren sie doch Teil der Europäischen Union. Doch mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und der zum 01. Januar 2021 abgelaufenen Übergangsfrist ändert sich das. Wie die deutschen Mobilfunkanbieter darauf reagieren und was der Brexit für das Roaming in England, Nordirland, Schottland und Wales künftig bedeutet, fassen wir hier zusammen.
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Auch nach Brexit vorerst keine Roaming-Gebühren
Prinzipiell steht es den Netzbetreibern mit dem erfolgten Brexit nun frei, Gebühren für die Nutzung deutscher SIM-Karten im Vereinigten Königreich zu berechnen. Denn Großbritannien und Nordirland sind nun kein Teil der Europäischen Union mehr und fallen daher auch nicht unter die EU-Roaming-Bestimmung. Ob derartige Sonderzuschläge aber erhoben werden, hängt auch von der Regelungen ab, die Mobilfunkanbieter der Staaten miteinander getroffen haben. So gehören Norwegen und Island zwar nicht zur EU, dennoch hat man sich darauf geeinigt, die Länder in die EU-Roaming-Regelung zu integrieren. Auch die britischen und die deutschen Mobilfunkunternehmen möchten weiterhin kooperieren und auf Roaming-Kosten verzichten, wie TECHBOOK auf Anfrage erfahren hat.
Im Detail heißt das, dass die Telekom, Vodafone und O2 auch nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU vorerst auf die Erhebung von Roaming-Gebühren bei der Handy-Nutzung verzichten.
Telekom
Die Deutsche Telekom gab gegenüber der Deutschen Presseagentur bekannt, dass sich für Reisende auch bei einem ungeregelten Brexit erst einmal nichts ändern werde. „Bei uns bleibt Großbritannien in den EU-Tarifen, so wie jetzt etwa schon die Schweiz inkludiert ist“, heißt es von offizieller Stelle. Bereits jetzt umfasst die EU-Roaming-Regelung der Telekom auch Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören – darunter beispielsweise Norwegen, die Schweiz und Island. Künftig sollen auch Großbritannien und Nordirland in diese Regelung integriert werden.
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Vodafone
Ähnlich wie die Telekom äußerte sich auch Vodafone. Der Netzbetreiber wolle Großbritannien auch nach dem Brexit weiterhin in seine EU-Roaming-Regelung inkludieren, solange das Land sich nicht anderweitig äußere und einen Austritt aktiv anstoße. Vodafone schließt bereits jetzt einige Nicht-EU-Länder wie Norwegen, Island und Liechtenstein in seine Roaming-Verordnung mit ein und erlaubt dort somit die Handy-Nutzung ohne Zusatzkosten. Auch für das Vereinigte Königreich soll diese Regelung gelten.
Genau heißt es im Statement gegenüber TECHBOOK: „Brexit und EU-Roaming sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. So nehmen Norwegen, Island und Liechtenstein seit Jahren an der EU-Roaming-Regulierung teil, obwohl sie KEINE Mitglieder der EU sind. Es liegt nach dem Brexit zunächst an Großbritannien, darüber zu entscheiden, ob sie weiter an der EU-Roaming-Regulierung teilnehmen möchten. Großbritannien hat bislang entschieden, auch nach dem Austritt aus der Europäischen Union zunächst Teil der EU-Roaming-Zone zu bleiben. An den Tarifen und an der bestehenden Roaming-Regelung mit Großbritannien ändert sich daher zunächst nichts.“
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O2
Der dritte große deutsche Netzbetreiber Telefónica/O2 wurde in seinem Statement zu den Roaming-Folgen des Brexit etwas konkreter. Mit dem Austritt aus der EU würde Großbritannien demnach in eine andere Länderzone eingestuft, so eine Sprecherin. Für Länder der Weltzone 2 fallen in der Regel deutlich höhere Kosten für Gesprächsminuten, SMS und das mobile Internet an. Allerdings wolle O2 auf diese auch nach dem Brexit verzichten. Telefónica Deutschland verlängert die aktuell geltenden Roaming-Tarifbedingungen für Großbritannien demnach bis mindestens Ende 2022. „Für O2-Kunden mit dem Reiseziel Großbritannien sind bis auf Weiteres die aktuellen Konditionen ihres jeweiligen Tarifs gültig,“ so der Provider.
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1&1
Der im O2-Netz agierende Anbieter 1&1 äußert sich ähnlich. „Für die Kunden von 1&1 ist in Großbritannien auch nach dem Brexit bis auf weiteres EU-Roaming wie bisher möglich“, so die Aussage gegenüber TECHBOOK. „An der bestehenden Regelung ändert sich mit dem offiziellen EU-Austritt von Großbritannien zum 1. Januar 2021 zunächst nichts, da noch keine Klarheit in Bezug auf Folgevereinbarungen besteht. Vereinbarungen der EU mit Großbritannien können auch Auswirkungen auf unsere Roaming-Regelungen haben. Selbstverständlich werden wir unsere Kunden über mögliche Änderungen rechtzeitig informieren.“
1&1 hat die Regelung zum fortgesetzten EU-Roaming in Großbritannien gerade erst um ein Jahr bis Ende 2022 erweitert. Im Statement gegenüber TECHBOOK schreibt der Provider zudem, dass eine weitere Verlängerung des Übergangszeitraums möglich sei. Dies hänge aber unter anderem von Vereinbarungen der EU mit Großbritannien und Gesprächen mit Partnern ab. Kunden wolle 1&1 rechtzeitig über anstehende Änderungen informieren.