27. Dezember 2020, 14:17 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Betreiber Facebook ändert zum 8. Februar 2021 die Nutzungsbedingungen von WhatsApp. Wer den Messenger weiter nutzen möchte, muss bis spätestens dann aktiv zustimmen. Wie das geht und was sich ändert, verrät TECHBOOK.
Benachrichtigungen in WhatsApp
Mit Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp zum 8. Februar 2021 geht laut der gut informierten Seite WABetainfo ein neues Kommunikationskonzept an den Start.
Laut diesem soll WhatsApp seinen Nutzern in Zukunft in der App Benachrichtigungen schicken können. Der Dienst will so demnach über Updates bzw. Neuerungen und Änderungen informieren. WABetainfo stellt aber klar, dass sie sich nicht auf Werbung beziehen.
Aktive Zustimmung notwendig
Grundsätzlich ist es bei jeder App so, dass man die Nutzungsbedingungen akzeptieren muss, um sie zu nutzen. In der Regel tut man dies aber automatisch mit dem Öffnen der App. Oft kommt auch eine einmalige Frage beim ersten Starten. Alle weiteren Updates werden dann ohne weitere Zustimmung installiert. Das liegt daran, dass sich die Nutzungsbedingungen bei Updates eigentlich nie verändern. Die Möglichkeit In-App-Nachrichten zu verschicken, scheint dies aber zu erfordern.
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WhatsApp-Nutzer müssen deshalb auf Nachfrage aktiv zustimmen. Eine entsprechende Nachricht sollte zeitnah in der App aufpoppen und muss dann akzeptiert werden.
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Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Wer sich weigert zuzustimmen, wird die App in Zukunft nicht mehr nutzen können. Das gilt übrigens für alle Apps und Dienste und ist keine Schikane von WhatsApp.
TECHBOOK meint
An der Zustimmung kommen Nutzer nicht vorbei. Grundsätzlich ist diese auch nicht schlimm und Sie sollten einwilligen. Was das Feature betrifft, bin ich gespannt, wie WhatsApp es einsetzt. Für News und Updates dürfte es eine tolle Sache sein. Hoffentlich ist es nicht das Einfallstor für reichlich Werbung im Messenger.