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Nach eineinhalb Jahren

WhatsApp erlaubt Unternehmen den Newsletter-Versand wieder

WhatsApp ohne SIM: Messenger-Logo auf Smartphone
WhatsApp ist einer der erfolgreichsten Messenger-Dienste der Welt Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Andreas Filbig TECHBOOK
, Andreas Filbig

29. Juni 2021, 16:18 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Lange Zeit haben Unternehmen WhatsApp-Newsletter als Alternative zum klassischen E-Mail-Newsletter genutzt. Nachdem der Messenger sie vor etwa eineinhalb Jahren verboten hatte, sind sie nun zurück. Ab sofort ist es somit wieder erlaubt, werbliche WhatsApp-Newsletter zu verschicken.

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WhatsApp hatte den automatischen Versand von Nachrichten im Dezember 2019 verboten – und läutete damit das Aus für den WhatsApp-Newsletter ein. Nun macht der Messenger aber eine Rolle rückwärts und erlaubt ab sofort wieder sogenannte „Non-transactional Notifications“. Unternehmen können somit Informationen, News oder werbliche Benachrichtigungen per Push-Benachrichtigung an User senden – dafür gibt es allerdings Auflagen.

Zwei Arten von WhatsApp-Newslettern möglich

Laut den Informationen von „Messenger People“, einem WhatsApp-Business-Solution-Anbieter, können Unternehmen auf zwei Arten mit Nutzern und Kunden in Kontakt treten.

Session Messages: Nachrichten von Unternehmen an Kunden, sofern diese den Kontakt initiiert haben. Ein Beispiel hierfür ist beispielsweise der Kundensupport, also das Antworten auf spezifische Anfragen eines Kunden. Diese Art der Kommunikation war auch schon abseits der Newsletter-Sperre möglich.

Template Messages: Hierzu zählen die nun wieder erlaubten WhatsApp-Newsletter. Unter Template Messages versteht man vorgefertigte und automatisch versendete Nachrichten mit unterschiedlichen Inhalten. Das können beispielsweise Hinweise auf spezielle Angebote oder Werbung, News oder andere Informationen sowie Bestellbestätigungen und Verfügbarkeits-Benachrichtigungen sein. Wichtig hierbei: Empfänger der Nachrichten müssen dem WhatsApp-Newsletter explizit zugestimmt haben (Op-in-Option).

Der Versand von Spam oder veralteten Inhalten über den WhatsApp-Newsletter ist untersagt. Sollten Kunden den Erhalt von Spam melden, behält sich der Messenger vor, das entsprechende Unternehmen zu prüfen und zurückzustufen, sodass es weniger WhatsApp-Newsletter verschicken darf. Zu Beginn befindet sich jedes Unternehmen mit der Registrierung einer Handynummer auf Stufe 1 und darf somit 1000 Newslettern innerhalb von 24 Stunden versenden. Je nachdem, wie gut ein Unternehmen bewertet wird, kann es aufsteigen und dann in der zweiten Stufe 10.000 und in der dritten Stufe 100.000 Newsletter versenden.

Eine weitere Voraussetzung für den WhatsApp-Newsletter ist die Opt-out-Option für Kunden, also die Möglichkeit, sich jederzeit vom Newsletter abzumelden. Zudem müssen Unternehmen für dessen Optik und Aufbau spezielle Templates, also Vorlagen, anlegen. Diese werden von WhatsApp vorab geprüft und freigegeben. Für die Empfänger sind die Newsletter stets kostenfrei. Unternehmen müssen jedoch eine Gebühr von 0,0766 Euro pro versendetem Newsletter zahlen, sofern diese außerhalb eines 24-Stunden-Service-Fenster an Kunden versendet werden.

WhatsApp ursprünglich gegen Newsletter

2019 stampfte WhatsApp die Newsletter noch ein. In den FAQ wies der Messenger damals explizit darauf hin, dass Newsletter nicht im Sinne des Unternehmens liegen. Als Begründung gab der Dienst an, dass es bei dem Messenger um den Austausch zwischen privaten Personen gehe und nicht um das massenhafte Versenden von Nachrichten. Davor waren WhatsApp bereits Kettenbriefe ein Dorn im Auge und die Weiterleiten-Funktion wurde stark eingeschränkt.

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WhatsApp drohte mit rechtlichen Schritten

WhatsApp kündigte damals an, ab 7. Dezember 2019 rechtliche Schritte gegen Unternehmen einzuleiten, die weiterhin automatisierte Massennachrichten verschicken. Mindestens drohte ihnen aber eine Sperre des Accounts.

Abonnenten eines WhatsApp-Newsletter drohten hingegen keine rechtlichen Folgen. Sie verstießen auch nicht gegen die FAQ. Der Missbrauch geht immer nur von den Versendern aus. Privatpersonen können durch den Massenversand von Nachrichten, zum Beispiel über die Broadcastfunktion, nur ins Visier geraten, wenn sich diese regelmäßig an eine sehr große Zahl an Nutzern richten und klar ein privates Interesse übersteigen.

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