28. November 2022, 18:40 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Nach einigem Hin und Her steht dem Erscheinen der VR-Brille Meta Quest 2 in Deutschland nichts mehr entgegen. Auch die neuere Quest Pro soll schnellstmöglich auf den Markt. Das Bundeskartellamt nennt ein Einlenken des US-Unternehmens bei angemahnten Datenschutzbedenken als Grund.
Dass die VR-Brillen nun doch auf den deutschen Markt kommen, liegt an der Aufhebung eines früheren Facebook-Profil-Zwanges. Nach der Umbenennung des Facebook-Konzerns in Meta führte das Unternehmen auch abgetrennte Konten für die VR-Brillen ein. Wie das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurde damit auf ein wettbewerbliches Verfahren reagiert, welches bereits seit 2020 läuft.
Kartellamtsverfahren wegen Facebooks VR-Brillen
Ursache des zwei Jahre andauernden Streits war die Übernahme des VR-Brillen-Herstellers Oculus durch Facebook. Rund 2 Milliarden US-Dollar soll der Kauf im Jahr 2014 gekostet haben. Das Kartellamt mahnte 2020 aufgrund von Datenschutz-Verstößen eine marktmissbrauchende Stellung von Facebook an, wenn es zu einer zwingenden Kopplung von Facebook-Profilen und den VR-Brillen kommen sollte. Es gebe außerdem auch keinen triftigen Grund, warum die VR-Brillen ein Konto des sozialen Netzwerkes benötigen sollten.
In dieser Sache gab es vermehrt Vorwürfe von Datenschützern, dass Verstöße gegen Datenschutzregelungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vorliegen würden. Der Bundesgerichtshof sah dies auch so, weshalb längere Zeit ein Verbot der entsprechenden bBrillen im Raum stand. Nachdem das Gericht den Vorwurf einer marktbeherrschenden Stellung im Eilverfahren bestätigt hatte, reagierte Facebook. Der Konzern stoppte den Verkauf der Oculus-VR-Brillen in Deutschland.
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Markteinführung nach Umbenennung in Meta Quest
Nach der Namensänderung 2021 in Meta bekam auch Oculus mit Meta Quest einen neuen Namen. Diesen Neuanfang nutzte Meta jetzt, um den alten Facebook-Oculus-Konflikt beizulegen. Die Nutzung der neuen VR-Brillen Quest 2 und Quest Pro ist deshalb ohne Verbindung mit einem Facebook- oder Instagram-Konto möglich. Laut Bundeskartellamt muss die Inbetriebnahme der Brillen so möglich sein, dass der Verbraucher nicht zu einem Meta-Dienst gezwungen wird. Jeder Besitzer einer VR-Brille des Meta-Konzerns soll selbst entscheiden, ob er ein separates Konto bei der Nutzung bevorzugt. Die entsprechenden Anpassungen der Nutzerdialoge sollen vor Markteinführung erfolgen.
Dazu erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:
„Auch auf dem wachsenden VR-Markt hat Meta eine bedeutende Position. Wenn die Nutzung der VR-Brillen nur für Facebook- oder Instagram-Mitglieder möglich wäre, könnte dies den Wettbewerb in beiden Bereichen stark beeinträchtigen.“
Bundeskartellamt Meldung vom 23.11.22.
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Das alte Facebook-Oculus-Verfahren des Kartellamtes ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Denn es geht ebenfalls darum, wie in Zukunft die unterschiedlichen Daten der Meta-Dienste verbunden werden dürfen. Auch die „Ausgestaltung der Wahlmöglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer“ müsse weiter begleitet werden, so Mundt. Das Kartellamt stehe dabei im Austausch mit Meta, auch weil das Verfahren zur Datenverarbeitung von Facebook derzeit noch beim Europäischen Gerichtshof anhängig sei.
Quellen
- Bundeskartellamt, aufgerufen am 28.11.22.
- Bundesgerichtshof, aufgerufen am 28.11.22.