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Persönlichkeitsrechte, Missbrauch, ...

Urlaubsfotos auf Social Media teilen? Das sollte man beachten

Symbolbild: Paar macht Urlaubsfoto in Reisebus
Schnell das Urlaubs-Selfie auf Social Media posten? Nicht ohne ein paar Regeln Foto: Getty Images
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TECHBOOK Redaktion

18. August 2024, 8:24 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Kein Urlaub ohne Selfies, Landschaftsaufnahmen und Strandbilder. Für viele gehört es außerdem dazu, die schönsten und lustigsten Bilder auf Social Media zu posten. Das sollte man allerdings niemals leichtfertig tun. TECHBOOK verrät, worauf Sie vor dem Posten achten sollten.

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Ob traumhafte Strände, spektakuläre Stadtansichten oder lustige Familienschnappschüsse, all diese Erinnerungen lassen sich mit einem Fingertipp als Foto oder Video festhalten. Wer seine Freunde, Familie und Bekannten an diesen Erlebnissen teilhaben lassen möchte, teilt die Bilder einfach auf Social Media. Was jedoch nach einer bequemen Möglichkeit klingt, um alle Kontakte auf den neuesten Stand zu bringen, birgt einige Tücken. Denn neben möglichen Verletzungen des Urheber- und Persönlichkeitsrechts können leichtfertig gepostete Urlaubsfotos auch schlimmere Konsequenzen nach sich ziehen. TECHBOOK hat daher zusammengetragen, was man beim Posten von Urlaubsfotos auf Social Media unbedingt beachten sollte.

Wer darf Urlaubsfotos auf Social Media posten?

Sind Bilder einmal über Instagram, Facebook, TikTok und Co. im Netz gelandet, kann man sie kaum wieder entfernen. Doch nicht nur aus diesem Grund sollte man sich das Posten von Urlaubsfotos auf Social Media gut überlegen. Das betrifft übrigens auch den Status von WhatsApp, wo man Bilder und kurze Videos hochladen kann. Bevor man jedoch auf Social Media ein Urlaubsfoto postet, sollte man sichergehen, dass man dazu überhaupt berechtigt ist.

In Deutschland ist jedes Foto grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, egal ob es sich dabei um eine künstlerische und handwerklich anspruchsvolle Aufnahme oder einen zufälligen Schnappschuss handelt. Möchte man ein Foto veröffentlichen, muss man daher zuerst die Erlaubnis des Urhebers einholen, sofern man das Bild nicht selbst aufgenommen hat.

Ist das Urheberrecht des Fotografen geklärt, ist die erste Hürde genommen, um ein Urlaubsfoto auf Social Media zu posten. Dies sollte man allerdings über eine sichere Internetverbindung tun. Gerade auf Reisen im außereuropäischen Ausland neigt man schnell dazu, öffentliche WLAN-Hotspots zu nutzen, um die eigenen mobilen Daten zu schonen. Da aber Kriminelle die Kommunikation in ungeschützten Netzwerken verfolgen können, sollte man keine sensiblen Daten wie etwa Login-Daten unbedarft in diesen Hotspots ausspielen. Wenn man sich in einem ungesicherten WLAN bewegt, sollte man zumindest einen VPN-Zugang nutzen.

Verletzen die Bilder die Rechte Dritter?

Neben dem Urheberrecht des Fotografen sollte man auch immer etwaige Persönlichkeitsrechte der fotografierten Personen beachten. Das Recht am eigenen Bild steht jedem zu, unabhängig ob man das Urlaubsfoto auf Social Media oder nur in der Familien-WhatsApp-Gruppe teilen möchte. Hat eine fotografierte Person ihre Einwilligung zur Veröffentlichung nicht erteilt, darf man das Bild nicht posten. Das gilt auch für Minderjährige, egal wie jung sie sind. Peinliche oder diskreditierende Fotos von anderen Personen dürfen generell nicht veröffentlicht werden.

Eine Ausnahme, in der das Recht am eigenen Bild weniger stark geschützt ist, liegt vor, wenn die Personen nur ein Nebendetail des Fotos sind und nicht im Mittelpunkt stehen. Das gilt für Landschaftsaufnahmen ebenso wie für Fotos von Menschenmengen etwa bei Konzerten. Hier muss man nicht jede einzelne Person um Erlaubnis fragen, wenn man das Foto auf Social Media veröffentlichen möchte. Dennoch sollte man sich der eigenen Verantwortung bewusst sein, da auch bei solchen Aufnahmen einzelne Personen erkennbar sein können. Gerade bei politischen Veranstaltungen, Demonstrationen oder am Badestrand ist nicht jede Person erfreut, wenn Fremde Fotos von ihnen unkontrolliert auf Social Media verbreiten.

Urheber- und Markenrecht berücksichtigen

Neben dem Persönlichkeitsrecht von Dritten sollte man außerdem das Urheber- und Markenrecht an abgebildeten Gegenständen oder Sehenswürdigkeiten kennen – sonst kann es teuer werden. Wer beispielsweise in einem Museum ein Kunstwerk abfotografiert, sollte sich zuvor erkundigen, ob das Fotografieren und das Veröffentlichen überhaupt erlaubt sind. Bilder, die man über ein öffentliches Social-Media-Profil postet, sind nämlich auch über Suchmaschinen auffindbar und damit jedem zugänglich.

Grundsätzlich ist das Fotografieren im öffentlichen Raum und die Veröffentlichung der Bilder aber erlaubt. Über die Ausnahmen an seinem Urlaubsziel sollte man sich allerdings informieren. Den beleuchteten Eiffelturm in Paris kann man beispielsweise problemlos fotografieren. Doch veröffentlichen darf man dieses Urlaubsbild auf Social Media nicht. Die Beleuchtung des Eiffelturms ist nämlich urheberrechtlich geschützt.

Auch interessant: Piepende Waschmaschine verletzt angeblich Urheberrecht

Diese Risiken gelten für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sind in ihrem Recht am eigenen Bild ebenso geschützt wie Erwachsene. Allerdings nehmen in der Praxis viele Eltern ihren Kindern die Entscheidung ab. Doch wem würde es gefallen, wenn jemand ungehindert Fotos auf Social Media postet, egal wie süß, lustig oder tollpatschig sie vielleicht wirken? Alexandra Koch-Skiba leitet die Eco-Beschwerdestelle und empfiehlt, Kinder unbedingt in die Entscheidung und Bilderauswahl einzubeziehen. Dadurch würden sie nicht nur die Kontrolle über ihren eigenen Online-Auftritt erhalten, sondern sich auch im Umgang mit Social Media sensibilisieren.

Doch auch mit diesem Einbezug rät die Expertin, keine Fotos zu teilen, auf denen Kinder und Jugendliche nackt oder nur leicht bekleidet zu sehen sind. Dazu gehören auch Fotos in Badekleidung, denn diese Bilder könnten in falsche Hände geraten und sexualisiert werden. Außerdem empfiehlt Koch-Skiba, bei öffentlichen Accounts die Gesichter von Kindern unkenntlich zu machen. Das gehe zum Beispiel mit einem Smiley, durch Verpixeln oder indem man nur den Hinterkopf fotografiere. Der Grund: Auch vermeintlich unbedenkliche Fotos können von Pädophilen aufgegriffen, gegebenenfalls bearbeitet und in einschlägigen Foren weiterverbreitet werden. Durch das Unkenntlichmachen der Gesichter wird zumindest die Identität der Kinder geschützt.

Doch nicht nur Kinder und Jugendliche sind von Sexualisierung bedroht. Auch Bilder von Frauen werden immer wieder von Kriminellen aufgegriffen und vermehrt durch KI zu pornografischen Deepfakes verarbeitet und verbreitet. Doch auch jenseits dieser Missbrauchsgefahr gilt, dass man Urlaubsfotos, auf denen anderen Personen in Badebekleidung erkennbar sind, besser nicht öffentlich posten sollte.

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Der einzige zuverlässige Schutz vor Missbrauch des Bildmaterials besteht darin, gar keine Urlaubsfotos auf Social Media zu posten. Wer die Gefahr zumindest reduzieren möchte, sollte – neben den anonymisierten Kindergesichtern – den Adressatenkreis sorgfältig auswählen. Das gelingt am einfachsten, indem man von einem privaten statt eines öffentlichen Social-Media-Profils aus postet. Doch auch dann können die Bilder womöglich eine Menge Personen erreichen, die man normalerweise nicht mit Privatbildern versorgen würde. Das gilt beispielsweise auch für den WhatsApp-Status, der standardmäßig von allen Kontakten eingesehen werden kann. Wer eine möglichst große Kontrolle über seine Urlaubsfotos behalten möchte, sendet sie besser direkt über Messengerdienste, private Social-Media-Chats oder als E-Mail an ausgewählte Familienmitglieder und Freunde.

Auf eine ganz andere Gefahr vom Posten von Urlaubsfotos auf Social Media verweist die Wiener Polizei. Wer öffentlich über seinen Urlaub postet, könnte Kriminelle auf sich aufmerksam machen und damit indirekt einladen, die verlassene Wohnung leerzuräumen. Die Warnung der Polizei lautet daher: „Poste nicht, dass du in den Urlaub fährst! Du kannst nie wissen, wer sich einen Nutzen aus deiner Abwesenheit verschaffen möchte.“ Stattdessen könne man die Urlaubsbilder auch retrospektiv posten, schließlich schimmert der Strand dann immer noch genauso schön.

Mit Material der dpa

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