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Verbraucherzentrale und LKA warnen

Vorsicht vor unseriösen Krypto-Handelsplattformen

Verbraucherzentrale und LKA warnen vor unseriösen Krypto-Handelsplattformen
Immer mehr Menschen suchen den Einstieg in Krypto-Währungen – doch es lauern Gefahren Foto: Getty Images
dpa

28. Januar 2022, 16:02 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Kryptowährungen sind derzeit ein großes Thema. Viele Krypto-Handelsplattformen stellen sich oft als unseriös heraus, erklären die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Betrüger gaukeln Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, dass sie mit kleinen Investitionen bei einer entsprechenden Handelsplattform schnell hohe Gewinne erzielen können.

Wer sich registriert, bekommt Anleitung von einem angeblichen Trader – per Telefon und Messenger-Dienst. Die Betroffenen werden im Verlauf der vermeintlichen Beratung dann aber bedrängt, nach einer ersten niedrigen Einzahlung immer größere Summen zu investieren.

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Wie kann man unseriöse Krypto-Handelsplattformen erkennen?

Die Angebote entpuppen sich später häufig als Betrug. Das investierte Geld wurde in Wirklichkeit nicht in Kryptowährungen angelegt. Die angeblichen Gewinne sind nur simuliert. Drei Tipps, wie man unseriöse Geschäftemacher entlarven kann:

Impressum prüfen

Der erste Schritt sollte die Prüfung des Impressums sein. Fehlt ein Impressum auf der Homepage der Handelsplattform, gilt es Abstand zu nehmen. Hat der Anbieter laut Impressum seinen Sitz im Ausland, kann es schwierig werden, die eigenen Rechte durchzusetzen.

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Auf eine Lizenz des Anbieters achten

Vor einer Investition ist es sinnvoll zu überprüfen, ob es sich um ein von der Finanzaufsicht Bafin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen handelt. Dies kann man zum Beispiel über die Unternehmensdatenbank der Bafin abfragen.

Geschäftsmodell auf seine Transparenz hin prüfen

Erhält man erst nach Kontaktaufnahme oder nach einer Registrierung genauere Informationen über das Geschäftsmodell, ist Misstrauen angesagt. Vor der Einzahlung eines Betrages sollte man sich immer beraten lassen. Wer die Befürchtung hat, auf eine unseriöse Masche hereingefallen zu sein, sollte dies der Polizei melden und Strafanzeige erstatten.

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