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Erfahrungsbericht

Darauf müssen Sie beim Kauf eines gebrauchten Smartphones achten

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TECHBOOK Redaktion

19. November 2017, 10:09 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Wer der Umwelt und seinem Geldbeutel etwas Gutes tun will, kauft gebrauchte Waren. Aber gilt diese Weisheit auch für den Kauf eines Smartphones? Von Chancen, Fallstricken und Erfahrungen auf dem Gebrauchtmarkt im Netz.

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Spitzentechnologie ist teuer, besonders wenn sie neu ist. Wer für das neue Smartphone nicht 800 Euro auf den Tisch legen möchte, sucht im Netz nach Schnäppchen.

In der weiten Welt des Internet stößt man früher oder später auf Verkaufsplattformen mit Gebrauchtgeräten. Sie heißen etwa asgoodasnew.com, clevertronic.de oder rebuy.de. In ihrer Grundstruktur unterscheiden sich die gewerblichen Portale kaum: „Sie bieten geprüfte und gereinigte Gebrauchtware an“, sagt Rita Deutschbein vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. Die Modelle auf Lager können sich aber in Farbe und Zustand unterscheiden. Kratzer und Gebrauchsspuren drücken den Preis – je schlechter der Zustand, umso günstiger das Telefon.

Gebrauchtkauf lohnt nur in wenigen Fällen

Fragt man Deutschbein, lohnt sich der Gebrauchtkauf aber nur in wenigen Fällen. Nämlich dann, wenn Nutzer etwa ein Gerät mit Gebrauchsspuren oder ein älteres Modell erwerben. Bei aktuellen Modellen kann man nur selten sparen. Ähnlich lautet auch das Urteil einer Untersuchung von Stiftung Warentest. „Bei unserem Test waren mehr als die Hälfte der gebrauchten und bereits bis zu drei Jahre alten Modelle teurer als der aktuelle Neupreis“, sagt die zuständige Redakteurin Sandra Schwarz. „Bei allen anderen lagen die Ersparnisse für Käufer im Schnitt bei 20 Euro.“

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Außerdem besteht bei gebrauchten Geräten ein gewisses Restrisiko. Ihre Vorgeschichte ist unbekannt. „So ist es auch etwas Glückssache, ob man wirklich sparen kann und das Gerät einwandfrei funktioniert“, erklärt Schwarz. Denn bei den angekauften Geräten im Test gab es unerfreuliche Überraschungen: „Ein Gerät mit aufgeblähtem Akku, bei einem anderen war die automatische Displayhelligkeit nicht einstellbar, ein anderes Gerät wurde immer wieder warm und stürzte ab“, erinnert sie sich. Ihr Rat: Lieber erst nach Neuware suchen.

Gebrauchtkauf lohnt bei Zweitgeräten

Es gibt aber durchaus Gelegenheiten, bei denen der Gebrauchtkauf lohnt: „Beispielsweise wenn es als Zweitgerät oder als Einstiegs-Smartphone für ein Schulkind gedacht ist“, sagt Rita Deutschbein. „Hier ist es oft nicht schlimm, wenn das Modell den ein oder anderen Kratzer hat.“ Und es gibt noch eine Ausnahme: Apples iPhone. Ältere Modelle gibt es besonders nach der Vorstellung neuer Gerätegenerationen oft günstiger als im Handel, sagt Deutschbein. Zwischen 50 bis 100 Euro Ersparnis seien je nach Zustand möglich.

Warentesterin Schwarz warnt allerdings vor vermeintlichen Superschnäppchen: „Das können Fälschungen oder aus alten Einzelteilen zusammengebaute Telefone sein.“ Auch Deutschbein empfiehlt in jedem Fall, die Angebote vorher zu prüfen und genau zu vergleichen.

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Gebrauchte Geräte müssen eindeutig zu erkennen sein

Manche Benutzer, die sich eigentlich ein neues Gerät zulegen wollten, erhielten ein gebrauchtes. Wie das? Sie erwarben bei Amazon Modelle mit einem „Refurbished Certificate“ – ein Beleg, dass die Handys runderneuert sind. Allerdings enthielt die Produktinformation zunächst keinen Hinweis auf ein gebrauchtes Handy. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte und gewann (Landgericht München I, Urteil vom 30.7.2018, Az.: 33 O 12885/17). Auch der Zusatz „Refurbished Certificate“ reicht demnach nicht. „Ein durchschnittlicher Verbraucher sei mit dem englischen Begriff „refurbished“ nicht vertraut und könne sich darunter nichts vorstellen“, schreibt der Bundesverband zur Richterentscheidung.

Auf Gewährleistung achten

Unterschiede gibt es auch bei der Gewährleistung. Händler dürfen sie bei Gebrauchtgeräten von den gesetzlichen 24 Monaten auf 12 Monate einschränken. Ein Blick in den Kaufvertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt Aufschluss.

Warentesterin Schwarz hat noch einen Tipp: „Achten Sie immer darauf, wer hinter dem Angebot steckt, damit Sie Ihre Gewährleistung auch wirklich geltend machen können.“ Nicht immer sei es möglich, die eigenen Rechte durchzusetzen, „wenn es sich etwa um Direktimporte aus Asien handelt“. Bei Firmen mit Sitz außerhalb der EU sollten Käufer außerdem prüfen, ob der Zoll bereits eingepreist ist, rät sie. Sonst drohen Folgekosten oder Ärger mit dem Zoll.

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Risiko bei Privatverkäufern

Neben den Verkaufsplattformen gibt es auch über Ebay oder andere Kleinanzeigenportale einen blühenden Handel mit Gebraucht-Smartphones. Käufer haben hier allerdings unter Umständen weniger Rechte, warnt Deutschbein. Handelt es sich um professionelle Händler, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Privatverkäufer können aber Gewährleistung und Widerrufsrecht ausschließen. Auch ein Anspruch auf Rücknahme der Ware besteht nicht.

Deswegen sollten Käufer auf aussagekräftige Bilder achten, die den Zustand des gebrauchten Smartphones belegen. „Wenn möglich, ist ein vorheriges Ansehen des Modells empfehlenswert“, rät Rita Deutschbein – etwa, wenn jemand aus der Nachbarschaft ein Gerät per Kleinanzeige verkauft. Zudem sollte man prüfen, ob unter Umständen noch eine Restgarantie besteht. „Dann unbedingt den Garantiebeleg vom Verkäufer aushändigen lassen.“

Wem es bei der Telefonsuche nicht nur um die Kosten, sondern auch um ökologische Gesichtspunkte geht, dem rät Schwarz: „Statt ein gebrauchtes Telefon zu kaufen, kann man das alte Gerät reparieren.“ Unterstützung bekommt man dabei beispielsweise in einem Repaircafe.

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Gebrauchte Smartphones bei Übergabe gut prüfen

Wer ein gebrauchtes Smartphone kauft, sollte bei der Übergabe gleich sicherstellen, dass das Gerät nicht mehr einem iCloud- oder Google-Nutzerkonto verknüpft ist. „Anderenfalls ist die Anmeldung des eigenen Kontos nicht möglich“, warnt Rita Deutschbein.

Ob Ebay oder Verkaufsplattform: Wer sich für Gebrauchtware entscheidet, sollte auch unbedingt das Zubehör checken. Sandra Schwarz von Stiftung Warentest rät: „Untersuchen Sie nach der Lieferung das Telefon genau auf Schäden. Achten Sie auf Kratzer und Gebrauchsspuren.“ Wurden diese in der Produktbeschreibung nicht angegeben, kann dies eine Rückgabe des Gerätes rechtfertigen. Käufer sollten auch testen, ob alles einwandfrei funktioniert: „Machen Sie Fotos, stecken Sie die Kopfhörer ein, öffnen Sie wenn möglich die Rückwand des Telefons und nehmen den Akku heraus“, empfiehlt Schwarz.

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