16. Februar 2023, 10:19 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Melden sich Rechner oder Smartphone mit einem Update-Hinweis, hat das nicht selten ein entnervtes Aufstöhnen zur Folge. Updates kosten schließlich Zeit. Es ist aber sehr gut investierte Zeit.
Viele Nutzer ignorieren System- oder Software-Updates auf Smartphones, Computern und anderen Geräten, machen sich dadurch aber angreifbar. Denn die Aktualisierungen schließen oft Sicherheitslücken, die Cyberkriminellen als Einfallstor missbrauchen können. Wer veraltete Systeme und Anwendungen nutzt, gehe ein erhebliches Sicherheitsrisiko ein, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Um keine Updates zu verpassen und erst gar nicht in die Situation zu kommen, Aktualisierungen ablehnen zu können, sollten die Einstellungen auf einem Gerät und seinen Anwendungen so gesetzt werden, dass neu verfügbare Update automatisch installiert werden.
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Berechtigungen durch die Hintertür?
Insbesondere bei Smartphones und Tablets gebe es aber in Sachen Auto-Updates einen kleinen Wermutstropfen: Mit einem Update kann eine App auf einmal neue, sensible Berechtigungen beanspruchen, etwa für den Zugriff auf das Mikrofon oder die Kontakte.
Bei Auto-Updates sei aber nicht in jedem Fall gewährleistet, dass Nutzerinnen und Nutzer die Erweiterung des Berechtigungsumfangs mitbekommen beziehungsweise vor der Update-Installation entscheiden können, ob sie die neu verlangten Berechtigungen einräumen wollen, erklären die Verbraucherschützerinnen. Deshalb sollte man in regelmäßigen Abständen die Berechtigungen der Apps prüfen.
Das funktioniert bei Android unter „Einstellungen>Apps>Alle Apps anzeigen>eine App auswählen>Berechtigungen“ und bei iOS unter „Einstellungen>Datenschutz & Sicherheit>App-Datenschutzbericht“.
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Es gibt eine Software-Gewährleistungspflicht
Damit Geräte nicht vorzeitig auf dem Schrott landen, nur weil sie keine Updates mehr erhalten, gilt in der EU für seit dem 1. Januar 2022 verkaufte Geräte auch eine Software-Gewährleistungspflicht.
In der Praxis problematisch: Die EU-Richtlinie verpflichtet nicht den Hersteller, sondern den Verkäufer eines Gerätes dazu, etwa Software-Updates bereitzustellen und darüber zu informieren.