1. Mai 2022, 15:03 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Liefer-Apps gibt es inzwischen auch für Arzneimittel und andere Apothekenprodukte. Das kann praktisch sein, wenn man nicht aus dem Haus kann – hat aber einen entscheidenden Nachteil: Offenbar geben Medikamenten-Liefer-Apps persönliche Informationen weiter.
Wer seine Medikamente direkt bei einer Apotheke bestellt, kann davon ausgehen, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Anders sieht es offenbar bei digitalen Versanddiensten für Apotheken-Produkte aus. Verbraucherschützer haben die gängigen Medikamenten-Liefer-Apps überprüft – und als Datenkraken identifiziert.
Datensicherheit bei Medikamenten-Liefer-Apps?Fehlanzeige!
Die vollständige Analyse finden Sie auf der Website der zuständigen Organisation, „Mobilsicher.de“. Demnach hat sich die Fachredaktion fünf Medikamenten-Liefer-Apps für das Betriebssystem Android näher angesehen. Für jede Anwendung seien Name, Anschrift, Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse notwendig. In einem Fall wurde auch der Standort abgefragt.
Das Ergebnis: Drei der fünf getesteten Medikamenten-Liefer-Apps gaben sämtliche Suchanfragen an Drittanbieter weiter – auch Namen, Kontaktdaten, Angaben zum Wohnort und eindeutige Gerätedaten. Darüber hinaus prüften einige der getesteten Apps sogar die Bonität der Kunden.
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Bei einer der Apps hatten die Prüfer kurzzeitig Hoffnung. Sie bot Nutzern scheinbar die Möglichkeit, die Datenverarbeitung zu unterbinden. Letztendlich habe aber auch diese App hier einige Daten weitergegeben. Man arbeite derzeit an einer Lösung des Problems, heißt es seitens der Entwickler.
Dritte erfahren, an welcher Krankheit Sie leiden
Ein wesentlicher Kritikpunkt sind laut „Mobilsicher.de“ die Datenschutzerklärungen der Apps. Diese seien entweder fehlerhaft, ungenau oder gesetzte Links führten zum Teil ins Nichts.
Die weitergegebenen Informationen lassen Rückschlüsse darüber zu, unter welchen Krankheiten Nutzer der Medikamenten-Liefer-App leiden. Dafür warnen die Verbraucherschützer. Auch sei transparent, welche Therapien angewandt werden. Vor allem dann sei dies problematisch, wenn die gesammelte Suchhistorie verknüpft mit anderen persönlichen Daten erhoben werden. Das kann aus Verbrauchersicht nicht wünschenswert sein, so das Urteil.
Daten gelangen an Google, Facebook und Co.
Die Daten gehen laut „Mobilsicher.de“ unter anderem an amerikanische Marketing- und Analyse-Dienste sowie an große Datensammler wie Google und Facebook. In einem Fall profitierten bis zu neun Drittfirmen von den Datenpaketen.
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Quellen
Mit Material von dpa