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Datenzugriff nach dem Tod

Apple-Nutzer können jetzt Erben für ihre iCloud-Daten festlegen

Frau versucht sich am MacBook einzuloggen
Nach dem Tod eines Apple-Nutzers waren dessen Daten und Geräte meist geblockt. Das ändert Apple nun. Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

12. November 2021, 15:02 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

In der Regel sprechen Menschen nicht gern über den Tod. Dabei ist es wichtig, vorab zu klären, was mit dem eigenen Erbe passieren soll – auch digital. Apple testet dafür derzeit den sogenannten „Nachlasskontakt“.

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Stirbt ein Mensch, haben die Hinterbliebenen oftmals keine Möglichkeit, an die digitalen Daten des Verstorbenen zu kommen. Denn in der Cloud hinterlegte Fotos, Videos, E-Mails oder sonstige Dokumente sind mit einem Passwort geschützt, das oftmals nur der Verstorbene gekannt hat. Apple möchte dies ändern und plant für iOS 15.2 eine neue Funktion, die es Nutzern erlaubt, einen oder mehrere Personen festzulegen als Nachlasskontakt festzulegen.

Nachlasskontakte erhalten Zugriff auf iCloud-Daten und Apple-Geräte

Die entsprechenden Personen bekommen im Todesfall des Apple-Nutzers dann Zugriff auf dessen in der iCloud hinterlegte Daten. Sie können außerdem die Aktivierungssperre bei iPhone, iPad oder MacBook aufheben. Dieser verhindert bislang, dass sich die Geräte ohne Kenntnis der Apple-ID wieder neu aufsetzen lassen.

Um auf die Daten zugreifen und die Apple-Geräte freigeben zu können, müssen die Nachlasskontakte allerdings eine Sterbeurkunde bei Apple einreichen. Ein Passwort benötigen sie nach entsprechender Freigabe somit nicht und auch die Zwei-Faktor Authentifizierung als Sicherung greift nicht länger.

Lesen Sie auch: Das passiert mit dem digitalen Nachlass nach dem Tod

Die Änderung im Falle eines Todes ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Denn bislang lassen sich iCloud-Inhalte sowie die Apple ID des Verstorbenen nach dessen Tod lediglich löschen. Apple schließt ein „Recht des Überlebenden“ auf Daten in der iCloud nämlich aus. Genau heißt es dazu in den rechtlichen Bedingungen:

„Sofern dies nicht im Rahmen von Digital Legacy erlaubt ist und sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, stimmst du zu, dass dein Account nicht übertragbar ist und dass alle Rechte an deiner Apple-ID oder deinen Inhalten innerhalb deines Accounts im Falle deines Todes enden. Bei Erhalt einer Kopie deiner Sterbeurkunde können dein Account aufgelöst und sämtliche Inhalte innerhalb deines Accounts gelöscht werden.“

iCloud Rechtsabteilung, Zugriff am 12. November 2021

Erben bekommen nicht den vollen Zugriff

Die von einem Nutzer festgelegten Erben erhalten allerdings nicht Zugriff auf alle Daten. So sperrt Apple für die Nachlasskontakte weiterhin alle im Schlüsselbund gespeicherten Passwörter sowie die für Apple Pay hinterlegten Bezahlinformationen.

Die Einführung eines Nachlasskontaktes hatte Apple bereits im Sommer angekündigt. Mit dem Update auf iOS 15.2 möchte der Hersteller die Funktion nun einführen. Beta-Tester können sie bereits ausprobieren, wie „Heise“ berichtet.

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Quellen

Themen Apple Cloud
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