
30. April 2024, 17:57 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Das Unternehmen Datang Mobile hat Samsung verklagt, da der Elektronikkonzern durch die Ausstattung von Galaxy-Smartphones mit 4G eines seiner Patente verletze – und den Prozess in erster Instanz gewonnen. Nach derzeitigem Stand könnte das Urteil für Samsung mit mehr als einem Verkaufsstopp einhergehen. Erfahren Sie Genaueres zum Patentstreit und dessen mögliche Folgen bei TECHBOOK.
Die chinesische Firma Datang Mobile hält den deutschen Teil des europäischen Patents EP2237607. Dieses schützt spezielle Zellübergabeverfahren in Funknetzen des Mobilfunkstandards LTE beziehungsweise 4G. Es funktioniert per Time-Division-Duplex-Technik, was dafür steht, dass Masten und Smartphones abwechselnd im gleichen Frequenzbereich funken. So wird eine nichtunterbrochene Mobilfunkverbindung gewährleistet. Samsung verwendet die Technologie in vielen seiner Smartphones – offenbar ohne dafür eine Lizenzzahlung zu leisten – so hat das Landgericht München in einer von Datang Mobile eingereichten Klage erstinstanzlich entschieden. Das Urteil im Patentstreit könnte für den Hersteller unangenehme Folgen haben.
Übersicht
Das droht Samsung nach verlorenem Patentstreit
Das Urteil fiel am 12. April 2024. Dem Technik-Portal „Heise“ zufolge soll davon eine redigierte Version vorliegen. Demnach stehen Datang für alle 4G- beziehungsweise LTE-fähigen Smartphones, die Samsung seit dem 21. August 2021 in Deutschland verkauft hat, Entschädigungszahlungen zu. Die Höhe dieser Zahlungen sei noch festzusetzen, so das Gericht. Daneben müsse der Hersteller entsprechend des Schuldspruchs alle seiner noch im Handel befindlichen Galaxy-Geräte aus dem Verkauf nehmen. Denn sie alle verfügen inzwischen über den verhandelten Mobilfunkstandard.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Wie „Heise“ weiter berichtet, hat Datang in erster Instanz vollumfänglich gewonnen. Das vorläufige Urteil werde dann rechtskräftig, wenn die Klagepartei es vollstrecken lässt. Dafür wäre eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro fällig. Noch hat Datang sie nicht bezahlt.
Im Moment ändert sich für Samsung also nichts, erfährt TECHBOOK auf Nachfrage in der Anwaltskanzlei WBS Legal. Genauer: „So lang nichts rechtskräftig ist, können die Smartphones weiter verkauft werden.“ Doch nach Einschätzung von Kilian Kost, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, könnte das langfristig für Samsung nachteilig sein. Sollte nämlich in letzter Instanz ein rechtskräftiges Urteil gefällt werden, wäre bis dahin die Höhe der fälligen Entschädigungszahlen mit den zwischenzeitlich verkauften Geräten logischerweise angestiegen. In dem Fall müsste Samsung dann auch tatsächlich die 4G-fähigen Geräte aus dem Handel zurückholen.
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Müssen wirklich unzählige Smartphones zerstört werden?
Verkaufsstopp ist das eine. Aber müssen sämtliche unverkäuflichen Galaxy-Smartphones deshalb auch zerstört werden? Das schreiben neben „Heise“ verschiedene Medien.
Laut Experte Kilian Kost ist diese Frage derzeit nicht leicht zu beantworten. Recht sicher sei, dass eine einfache Einlagerung der Geräte nicht ausreichen dürfte. Doch Smartphones bestehen aus unzähligen Teilen. Samsung zur vollständigen Vernichtung einer so großen Zahl an Geräten zu verurteilen, wäre womöglich nicht verhältnismäßig. Es könnte eventuell denkbar sein, so Kost, dass der Hersteller lediglich bestimmte Teile davon – solche, die bei der Patentverletzung eine Rolle spielen – zerstören beziehungsweise durch andere ersetzen muss. „Eine andere Möglichkeit wäre vielleicht, die betreffenden Geräte an Standorten zu verkaufen, an denen Datang keine Patentrechte hat“, fügt der Anwalt hinzu. Aktuell könne man jedoch nur spekulieren.

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So äußert sich Samsung zum Patentstreit
Samsung selbst sieht sich derzeit weder Geräte zerstören noch Entschädigungen zahlen. Dort wolle man, wie TECHBOOK auf Nachfrage bei der Samsung-Pressestelle erfährt, das vorläufige Gerichtsurteil gründlich prüfen und geeignete rechtliche Schritte festlegen – „einschließlich einer möglichen Berufung“. Nutzer von Samsung-Geräten jedenfalls hätten derzeit nichts zu befürchten, heißt es in dem Statement weiter. „Wir planen Maßnahmen, die sicherstellen, dass unsere Kunden und deren Nutzungserlebnis von dem Urteil nicht beeinträchtigt werden.“
Letzten Punkt hat uns Experte Kilian Kost bereits bestätigt. In der Vergangenheit verkaufte Geräte seien von den Konsequenzen des (noch vorläufigen) Urteils ausgenommen. Niemand müsse demnach sein Galaxy-Smartphone abgeben, geschweige denn zerstören.