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Laut Bußgeldkatalog

Handy am Steuer – so hoch sind die Strafen in Deutschland

Handy am Steuer, Mann schreibt Textnachrichten beim Autofahren
Die Nutzung eines Handys beim Autofahren ist grundsätzlich verboten Foto: Getty Images
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

14. März 2023, 15:54 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Auch, wenn es eigentlich verboten ist, nutzen trotzdem viele Autofahrer beim Fahren gelegentlich ihr Handy. Doch was ist überhaupt erlaubt und was nicht? Und wie hoch sind die Strafen, falls man erwischt wird?

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Heutzutage sind wir es gewohnt, durch unsere Mobiltelefone ständig erreichbar zu sein, auch beim Autofahren. Moderne Smartphones ersetzen außerdem zusehends das Navi und man kann während der Fahrt schnell checken, ob der Laden, zu dem man will, überhaupt noch geöffnet ist. Trotz all dieser Vorteile ist es verboten, das Handy am Steuer während des Fahrens zu nutzen – aus gutem Grund. Die Unfallgefahr steigt nämlich enorm. So hat etwa der ADAC berechnet, dass schon eine Sekunde, in der man nicht auf die Straße, sondern auf sein Telefon schaut, gravierende Folgen haben kann. Bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h fährt man so faktisch gute elf Meter im Blindflug. Mit 130 km/h sind es sogar gute 36 Meter in der Sekunde.

Unter anderem deshalb haben nun wohl beispielsweise die Niederlande ihre Strafen für das Nutzen von Handys am Steuer noch mal erhöht. Wer jetzt dabei erwischt wird, wie er das Smartphone beim Fahren benutzt, der zahlt seit dem 1. März 2023 380 Euro. Doch wie ist die Lage eigentlich in Deutschland?

Was erlaubt ist und was nicht

Im Jahr 2017 wurden die Strafen in Deutschland letztmalig erhöht. Das Telefonieren beim Fahren mit dem Handy am Ohr ist grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für das Schreiben von Nachrichten und vieles andere, bei dem man auf das Handy-Display schaut. Somit ist nicht mal das Ablesen der Uhrzeit vom Smartphone erlaubt. Auch bei einer roten Ampel oder in einer vergleichbaren Situation, in der das Fahrzeug zwar steht, aber der Motor noch läuft, ist ein Blick aufs Handy tabu.

Das ist im Übrigen der einzige Punkt, bei dem sich die Regelungen für Auto- und Radfahrer signifikant unterscheiden. Denn auch auf dem Fahrrad ist die Nutzung eines Smartphones nicht erlaubt. Steht der Radfahrer allerdings, kann er uneingeschränkt auf seine elektronischen Geräte zugreifen.

Es gibt nur einen Fall, in dem das Nutzen des Smartphones beim Autofahren erlaubt ist, und zwar, wenn sich das Gerät in einer dafür vorgesehenen Halterung befindet. Dann gilt allerdings, dass nur ein kurzer Blick aufs Handy erlaubt ist. Im Fokus muss immer das Verkehrsgeschehen stehen. Das gilt übrigens auch für die Nutzung eines sogenannten „Bordcomputers“, also beispielsweise eines eingebauten Navigationsgeräts. Wer sich also so navigieren lassen möchte, muss das Ziel und die Route vor der Fahrt auswählen. Während des Fahrens ist es nicht mehr erlaubt, das Gerät zu bedienen.

Darf ich beim Autofahren telefonieren?

Wer während einer Fahrt übers Handy angerufen wird, darf unter gewissen Voraussetzungen telefonieren. Wichtig ist dabei vor allem, dass weder die Sicht noch das Fahren an sich beeinträchtigt sind. Das heißt im Klartext: Die Hände müssen am Steuer und die Augen auf der Straße sein. Sogar das Abheben beim Anrufen ist dementsprechend tabu, wenn der Fahrer dafür zum Telefon greifen muss.

Wer hingegen über eine Fernsprechanlage telefoniert, bewegt sich im gesetzlich erlaubten Rahmen. Diese sind in den meisten modernen Autos ohnehin verbaut. Der entscheidende Unterschied ist, dass man in diesem Fall über die Autosteuerung abnehmen und dann per Lautsprecher telefonieren kann.

Diese Strafen drohen bei Handy am Steuer

Wer sein Smartphone oder auch ein vergleichbares elektronisches Gerät beim Autofahren nutzt, riskiert in Deutschland eine Geldstrafe. Diese steigt je nachdem, ob es zu einer Gefährdung anderer Leute oder einer Sachbeschädigung gekommen ist. Außerdem bekommt der Fahrer ein bis zwei Punkte in Flensburg. Die Strafe ist in § 23 der Straßenverkehrsordnung (kurz StVO) genau definiert.

Wer beim Fahren aufs Handy schaut und erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Handy am Steuer: 128,50 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • -„- mit Gefährdung: 178,50 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein 1 Monat Fahrverbot
  • -„- mit Sachbeschädigung: 228,50 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein 1 Monat Fahrverbot

Wer sich noch in der Probezeit befindet, muss zudem mit einer Verlängerung um zwei weitere und somit auf vier Jahre rechnen. Zusätzlich muss ein sogenanntes Aufbauseminar belegt werden.

Mehr zum Thema

Quelle

  • ADAC („Handy am Steuer: Was ist erlaubt?“, aufgerufen am 14. März 2023)
  • Bußgeldkatalog („Handy am Steuer: Strafe fürs Telefonieren beim Fahren“, aufgerufen am 14. März 2023)
  • Bußgeldkatalog („§ 23 StVO: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“, aufgerufen am 23. März 2023)
Themen Auto Recht
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