Zum Inhalt springen
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Neue Vorgabe

Google geht verstärkt gegen Billig-Smartphones vor

Google erhöht die Speicher-Anforderungen für Android-Smartphones
Google erhöht die Speicher-Anforderungen für Android-Smartphones Foto: picture alliance / dpa Themendienst | Andrea Warnecke
Adrian Mühlroth
Redakteur

15. April 2025, 15:09 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Google ist zwar federführender Entwickler des Android-Betriebssystems, kann den Smartphone-Herstellern jedoch nur begrenzt Vorgaben für ihre Geräte machen. Neue Mindestanforderungen sollen aber zumindest gewährleisten, dass Nutzer keine Billig-Technik erhalten.

Artikel teilen

Android 15 ist bereits seit September 2024 verfügbar. Zwar haben die meisten Flaggschiff-Smartphones das Update erhalten, vor allem Besitzer günstigerer Modell warten derweil noch darauf. Ob es auch wirklich kommt, ist jedoch fraglich. Denn Google hat mittlerweile die Anforderungen für die Installation nach oben geschraubt und sagt damit Billig-Smartphones den Kampf an.

Google setzt neue Untergrenze für Smartphone-Speicher

Für die Installation von Android 15 ist nun ein interner Speicher von mindestens 32 Gigabyte (GB) Voraussetzung, wie „Android Authority“ berichtet. 75 Prozent davon müssen für die sogenannte Data-Partition zur Verfügung stehen. Das ist der Speicher, in dem neben vorinstallierten System-Apps und -Daten auch alle Nutzerdateien und Apps liegen.

Geräte mit weniger als 32 GB internem Speicher sind daher nicht mit Android 15 kompatibel. Das betrifft sowohl neue Geräte als auch solche, die das Update erhalten sollen. Zuletzt hatte Google die Mindestanforderung mit Android 13 im Jahr 2022 von 8 auf 16 GB erhöht.

Anforderung gilt für Smartphones mit Google-Apps

Da es ein grundlegend quelloffenes Betriebssystem ist, kann Google die Smartphone-Hersteller nicht daran hindern, das Android Open Source Project (AOSP) für ihre Geräte zu verwenden. Das ist auch gut so, denn sonst könnten viele Geräte gar nicht mit dem OS ausgestattet werden – etwa Kaffee- und Küchenmaschinen, Drucker oder Kühlschränke. Auch viele „Dumb Phones“, klassische Tastentelefone ohne Touchscreen, basieren oft auf Android.

Diese Geräte müssen jedoch nicht auf Googles Mobile Services (GMS) zugreifen. Diese bilden die eigentliche Grundlage für Android, wie wir es kennen: Google Play Store und Google Play Dienste. Seine Mobile Services gibt Google jedoch nur an Lizenz-Partner heraus – und diese müssen die Vorgaben erfüllen. Wer also den Play Store und die klassischen Google-Apps (Gmail, Chrome, Fotos) auf einem Android-Smartphone vorinstallieren möchte, muss ab sofort zwingend 32 GB Speicher verbauen.

Google erhofft sich von dieser Maßnahme eine bessere Nutzererfahrung auf günstigen Geräten. Zwar haben fast alle Smartphones bereits mehr als 32 GB Speicher, aber bei günstigen Tablets finden sich vereinzelt noch Modelle mit 32 GB oder weniger.

Mehr zum Thema

Weitere Änderungen für Android 15

Neben der neuen Speicher-Anforderung setzt Google für die GMS-Nutzung auch eine sicherheitsrelevante Neuerung voraus. Smartphones müssen die Option haben, bei Notrufen neben dem Standort auch Notfallkontakte an die Rettungsdienste zu übermitteln. Ziel ist es, dass Einsatzkräfte im Ernstfall schnell Kontakt zu Angehörigen oder Freunden aufnehmen können, um zusätzliche Informationen zu erhalten. Nutzer müssen dieser Datenweitergabe allerdings aktiv zustimmen.

Auch beim Arbeitsspeicher (RAM) gibt es eine geringfügige Anpassung. Seit Android 14 in der Go Edition (spezielle Version für günstige Geräte) müssen Smartphones mit 2 GB RAM Low-Memory-Optimierung unterstützen. Mit Android 15 gilt das auch für Geräte mit 3 GB RAM. In Zukunft könnte diese Vorgabe sogar für 4 GB RAM gelten und damit die Nutzererfahrung weiter verbessern.

Themen Android Google News

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.