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Abgaben für jedes Gerät

Wie die GEMA die Smartphone-Preise in die Höhe treibt

Smartphone mit 500-Euro-Schein
Die Preise für Smartphones werden auch von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA bestimmt. TECHBOOK klärt auf, welche Abgaben für welche Geräte fällig werden. Foto: Getty Images
Steven Plöger

8. Juni 2017, 18:01 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Schon gewusst? Die hohen Preise für Smartphones, Laptops oder Festplatten hängen auch mit der Musikgesellschaft GEMA zusammen, die für jedes verkaufte Gerät eine Pauschalabgabe fordert. TECHBOOK weiß, wie viel fällig wird.

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Egal, ob Sie ein neues Smartphone, ein Tablet, einen Laptop, einen Fernseher oder auch nur einen USB-Stick kaufen – jedes Mal werden Urheberrechtsabgaben an Verwertungsgesellschaften fällig. Das sind neben der Musikgesellschaft GEMA auch die VG Wort, die VG Bild-Kunst und sechs weitere. Diese schütten das Geld – schätzungsweise 170 Millionen Euro im Jahr – dann an Urheber von Musik, Filmen oder Texten aus.

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Warum wollen die Verwertungsgesellschaften Geld?

Die Verwertungsgesellschaften gehen davon aus, dass man etwa mit einem Smartphone, einem PC oder auch sonst allen Geräten mit einem Speicher oder einer Festplatte Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Songs, Filmen, Bilder oder auch Texten anfertigen kann. Das Urheberrechtsgesetz spricht ihnen in Paragraf 54 dafür den „Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung“ zu.

Das Problem der Gesellschaften: Es ist kaum möglich, einzelne Nutzer dafür zur Kasse zu bitten. Also gehen sie den Umweg über die Hersteller und fordern diese zur Zahlung einer sogenannten Pauschalabgabe auf.

Diese sollen nicht, wie oft behauptet, rechtswidrige Kopien legalisieren. Sie soll Urhebern in erster Linie einen Ausgleich für die Verluste schaffen, die ihnen durch legale Vervielfältigungen verloren gehen.

Wie hoch ist die Abgabe?

Das unterschiedet sich stark von dem jeweiligen Gerät und ob der Hersteller Mitglied im Branchenverband Bitkom ist – dann gibt es nämlich Rabatte.

Bei Smartphones beträgt die Abgabe 6,25 Euro pro Gerät. Ein Tablet hingegen schlägt mit 8,75 Euro zu Buche.

Für PCs fällt eine Pauschale von 13,18 Euro an. Der gleiche Preis gilt für Laptops mit einer Displaygröße von über 12,4 Zoll. Bei Geräten mit kleinerem Display liegt die Pauschale bei 10,65 Euro, bei CD- und DVD-Brennern bei 7 Euro pro Gerät. USB-Sticks, die mehr als 4 Gigabyte Speicher haben, liegen bei 1,95 Euro. Festplatten unter 1 Terabyte liegen ebenfalls bei 7 Euro, größere Datenträger liegen bei 9 Euro.

Bietet ein aktuelles Fernsehgerät die Möglichkeit, etwa per USB-Festplatte Sendungen aufzuzeichnen, beträgt die Pauschale hier 13 Euro.

Die aktuellen Preise sind das Ergebnis eine langen Streits: Die Verwertungsgesellschaften forderten zunächst für ein Smartphone mit mehr als 8 Gigabyte Speicher stolze 36 Euro Abschlag pro Gerät. Zu hoch für einige Hersteller, die protestierten. Erst im Dezember 2015 wurde die aktuell gültige Einigung erzielt.

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Zahlt am Ende der Kunde?

Zahlen müssen die Abgaben zunächst die Hersteller selbst. Aber geben sie diese einfach an die Kunden weiter? Ja – zumindest haben sie ein Recht dazu, das die meisten auch nutzen. Vereinfacht gesagt fungieren die Gerätehersteller wie eine Art Inkassounternehmen, das die Pauschalabgaben von den Kunden durch Erhöhung der Preise eintreibt und sie später an die GEMA und weitere Verwertungsgesellschaften abführt.

Apple etwa ging Anfang 2016 relativ offen mit der Preiserhöhung um und gab bekannt, dass iPhones im Zuge der Pauschalabgabe künftig rund 5 Euro mehr kosten würden, iPads rund 8 Euro mehr.

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