16. November 2019, 18:35 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Fitnesstracker und Sportuhren zeichnen sehr private Daten auf, die meist nicht auf der zugehörigen Smartphone-App bleiben, sondern auch auf die Server der Anbieter wandern. Kann man denen vertrauen?
Anfang November hat Google den Fitnesstracker-Anbieter Fitbit gekauft. Somit wird der Internetkonzern künftig auf die gespeicherten Fitness- und Gesundheitsdaten aller 28 Millionen aktiven Fitbit-Nutzer zugreifen können. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.
In einer Mitteilung hat Fitbit zwar versprochen, dass die gesammelten Nutzerdaten künftig weder verkauft noch für Werbung genutzt werden sollen. Die Verbraucherschützer sehen das aber kritisch: Nutzer müssten das zwar erst einmal so glauben und darauf vertrauen, dass dieses Versprechen gehalten wird. Ein ähnliches Versprechen habe es aber auch von Facebook bei der Übernahme von Whatsapp gegeben – und sei zwei Jahre später gebrochen worden.
Riesen-Aufregung in den USA! Google bekommt Zugriff auf Millionen Patientendaten
Anleitung Gmail-Account mit anderen E-Mail-Konten verknüpfen
Folge der Google-Übernahme Fitbit kündigt Account-Löschung an – Nutzer müssen handeln
Verbraucherzentrale warnt Vorsicht vor angeblicher Sperrung des PayPal-Kontos
Das Fitbit-Konto lässt sich löschen – mit Folgen
Fitbit-Nutzer, die von vorne herein verhindern wollen, dass ihre Daten überhaupt an Google gehen, müssen ihren Account löschen. Dann müssen sie aber auch in Kauf nehmen dass ohne Konto nicht alle Fitbit-Dienste funktionieren, erklärt die Verbraucherzentrale. Vor dem Löschen seines Accounts sollte man aber in jedem Fall seine Daten herunterladen.
Das funktioniert so: Auf der Internetseite von Fitbit anmelden, mit einem Klick auf das Zahnrad oben rechts die Einstellungen und darin die Rubrik „Datenexport“ öffnen.
Wer danach sein Fitbit-Konto komplett löschen möchte, geht zur Rubrik „Persönliche Einstellungen“ und dort auf „Konto löschen“. Es öffnet sich ein Pop-up-Fenster, in dem die Aktion per Passwort das erste Mal bestätigt werden muss. Anschließend erhält man noch eine E-Mail, in der das Löschen endgültig abgenickt werden muss – und zwar per Klick auf einen Link in der Mail.