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Tipps und Tricks

Welche App-Berechtigungen sollte ich zulassen?

Gruppe junger Frauen sitzt zusammen und diskutiert wie man App-Berechtigungen einstellt
Wer die Kontrolle über seine Daten behalten will, sollte ab und zu in die App-Berechtigungen schauen. Foto: Getty Images
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TECHBOOK Redaktion

12. November 2022, 9:38 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Wenn eine neue App installiert wird, verlangt diese plötzlich Zugriff auf nahezu alle Bereiche des Telefons. Viele Smartphone-Nutzer bekommen dabei ein ungutes Gefühl. Aber was heißt es eigentlich im Detail, wenn Apps plötzlich Zugriff auf Kontakte, Kamera oder Mediathek haben wollen?

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Heutzutage ist ein Smartphone weit mehr als nur ein einfaches Telefon. Es bietet zahlreiche weitere Dienste an, die unseren Alltag erleichtern und bereichern sollen. Häufig verlangen die neu installierten Programme App-Berechtigungen, die es zu bestätigen gilt. Mit Apples iOS und Android können Nutzer selbst entscheiden, welche Rechte die Apps bekommen. Generell können Sie auf die App-Berechtigungen mit Android oder iOS zugreifen, wenn Sie auf „Einstellungen“ gehen und dann auf „Apps“. Durch Anklicken der einzelnen Apps öffnet sich eine Übersicht mit den einzelnen Zugriffen der jeweiligen App.

Mikrofon

Apps, die Zugriff auf das Mikrofon eines Smartphones verlangen, stehen häufig im Verdacht der Nutzer, Fremden das Mithören zu ermöglichen. Deshalb wird diese App-Berechtigung oft vorsichtig erteilt. „Grundsätzlich gibt es mehrere gute Gründe, warum eine App das Mikrofon braucht“, sagt Alexander Spier von der Fachzeitschrift „c’t“. „Zum Beispiel Sprachanrufe, Sprachsuche, Musikerkennung, gesprochene Nachrichten und so weiter.“ Den Mikrofonzugriff abzulehnen, kann manche App lahmlegen.

Zur Sicherheit empfiehlt Spier: „Man sollte schauen, ob eine App einen triftigen Grund hat, das Mikrofon-Recht anzufordern.“ Eine Taschenlampen-App braucht dieses Recht eben nicht. Im Zweifelsfall lässt man lieber die Finger von einem Programm. Eine Messenger-App dagegen braucht einen Zugriff, um Sprachnachrichten aufzunehmen. Benutzt ein Nutzer diese nicht, kann er die App-Berechtigung rückgängig machen. Besondere Vorsicht ist bei Apps geboten, die keinen sinnvollen Grund für einen Mikrofon-Zugriff haben.

Standort

Viele Apps verlangen den Zugriff auf den eigenen Standort und selbst der vorinstallierte Internetbrowser fragt regelmäßig danach. Die Standortangaben sind eine begehrte Ware bei Datenhändlern und Werbetreibenden. Deshalb sollte vorsichtig mit dieser App-Berechtigung umgegangen werden. „Eine Standortfreigabe kann je nach Zweck durchaus ihre Nützlichkeit und Berechtigung haben“, sagt Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Etwa für Kartendienste oder für ortsbezogene Informationen wie Wetter, Haltestellen in der Nähe oder als Anfahrtshilfe für das bestellte Taxi.

Neben der Nutzung der Daten für eine konkrete Funktion der App, können die Standortdaten aber auch für Bewegungsprofile genutzt werden – etwa für individuell angepasste Werbung. Deswegen gilt auch hier die Frage: Braucht die App diese Daten wirklich und informiert sie über die Datennutzung? Gibt es dazu keine Auskunft, rät Graf vorsichtshalber von der Nutzung eines Programms ab.

Kontakte

Telefon- oder SMS-Apps brauchen diesen Zugriff, damit man Kontakte auswählen, neue anlegen oder bestehende bearbeiten kann. Messenger-Apps wie WhatsApp oder Signal ermitteln so, welcher Kontakt das Programm auch nutzt. Fahrplan-Apps können mit Zugriff auf die Kontakte zum Beispiel den schnellsten Weg zu Mutti ermitteln, wenn deren Adresse gespeichert ist.

Während die Telefon-App ohne Kontaktzugriff nicht ordnungsgemäß arbeiten kann, kann es bei manchen Messenger schon anders aussehen. Welche Einträge etwa WhatsApp aus den Adressbüchern hochlädt, was damit passiert und wie die Daten gesichert werden, ist nicht ganz klar – ohne Adressbuchzugriff funktioniert der Dienst auch nicht. Bei anderen Diensten wie dem Facebook-Messenger oder Instagram ist dagegen herausgekommen, dass der Meta-Konzern die Daten auf eigenen Servern zu Werbezwecken zusammenführt. Auch Menschen, die diese Dienste nicht nutzen, besitzen somit „Schattenprofile“ bei der Facebook-Mutter. Die Freigabe der Kontakte in den App-Berechtigungen kann demnach auch andere Personen betreffen. Hier müssen Nutzer abwägen. Fragt allerdings ein Programm völlig grundlos nach Zugriff auf das Adressbuch, sollte man dies immer ablehnen.

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Fotos und Videos

Diese App-Berechtigung bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine App alle Fotos einsehen kann. Vielmehr geht es meist darum, Bilder oder Videos aus der Mediathek nutzen zu können, etwa um sie in einer Messenger-App an andere zu schicken oder sie bei Facebook hochzuladen. Auch Kamera-Apps aus den App-Stores brauchen diesen Zugriff, um Bilder zu speichern. Hier gilt ebenfalls: Fragt eine App ohne erkennbaren Grund, sollte der Nutzer lieber nicht zustimmen.

Für diese grundsätzlichen Berechtigungen für Apps unter Android und iOS gilt: Einige Funktionen wie das Speichern und Ansehen von Bildern oder das Verwalten von Kontakten funktionieren ohne eine solche Berechtigung schlichtweg nicht. Von diesen Standardfunktionen abgesehen, sollte die Freigabe für jede weitere App allerdings kritisch im Einzelfall betrachtet und entschieden werden.

Im Zweifelsfall kann nämlich gar nichts Schlimmes passieren, wenn man einem Programm nicht sofort alles erlaubt. „Im Falle einer Ablehnung verliert die App vielleicht an Funktionalität“, sagt Alexander Spier. „Kaputt geht in der Regel nichts. Aktuelle Apps müssen so gebaut sein, dass sie das einfach vertragen.“ Manch älteres Programm könne aber Probleme machen. Und ist eine Berechtigung einmal erteilt oder verwehrt, ist das nicht in Stein gemeißelt. Nutzer können jederzeit Änderungen vornehmen.

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