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Ein Urteil steht noch aus

Verstößt der Schufa-Score tatsächlich gegen EU-Recht?

Schufa Score EU Recht: Schufa Stempel auf Dokumenten
Der Schufa-Score hat in Deutschland einen hohen Stellenwert Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

20. März 2023, 19:17 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Aktuell sorgt ein Fall aus Deutschland für Aufsehen. Je nach Ausgang vor Gericht könnte sich in Sachen Schufa-Score einiges ändern.

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Einem aktuellen Gutachten zufolge verstößt der sogenannte Schufa-Score gegen bestehendes EU-Recht. Relevant ist das in einem Fall, der zurzeit noch verhandelt wird. Das Urteil könnte aber auch weitreichendere Folgen haben.

Schufa-Score wird automatisch ermittelt

Beim Thema Schufa scheiden sich oft die Geister. Der von der Schufa ermittelte Wert wird in einer Zahl zwischen 1 und 100 angegeben. Ziel ist es, die Kreditwürdigkeit einer Person genau zu beziffern. Deswegen fragen beispielsweise Vermieter in der Regel den Schufa-Score ab, genauso wie Banken vor der Vergabe eines Kredites. Das ist alles kein Problem, wenn man einen guten Wert ab 95 Prozent hat. Die Prozente geben im Übrigen an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Person einer Zahlungsaufforderung nachkommt. Wer einen niedrigeren Score hat, muss allerdings mit erheblichen Nachteilen rechnen.

Dabei weiß niemand genau, wie sich der Schufa-Score berechnet – und genau das ist nun wohl zumindest teilweise ein Problem. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 ist die Geheimhaltung an und für sich rechtens; Stichwort: Geschäftsgeheimnis. Für den Score bezieht sich die Schufa auf Daten aus öffentlichen Registern, aber auch von Vertragspartnern. Auf Basis dieser Daten wird der Wert dann automatisch ermittelt und das ist der Knackpunkt, auf den sich ein aktuelles Gutachten bezieht.

Konkreter Fall aus Hessen

Das Gutachten stammt von Priit Pikamäe, dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Laut Pikamäe widerspreche die automatisierte Erstellung des Schufa-Scores nämlich der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Dort sei nämlich das Recht einer jeden Person verankert, keiner Entscheidung unterworfen zu werden, die auf einer rein automatisierten Datenverarbeitung getroffen wurde.

In dem Gutachten geht es um einen konkreten Fall aus Hessen. Dort wurde einem Antragsteller offenbar aufgrund des Schufa-Scores ein Kredit verweigert. Der Betroffene beantragte daraufhin sowohl persönliche Einsicht als auch die Löschung der entsprechenden Daten. Die Schufa stellte jedoch nur den allgemeinen Score und die der Berechnung zugrunde liegenden Methoden zur Verfügung. Im Gutachten heißt es dazu explizit: „Sie [die Schufa; Anm. d. Red.] erteilte ihm aber keine Auskunft darüber, welche konkreten Informationen in diese Berechnung eingeflossen waren und welche Bedeutung ihnen in diesem Zusammenhang beigemessen wurde und begründete dies damit, dass die Berechnungsmethode dem Geschäftsgeheimnis unterliege.“

Dem Generalanwalt zufolge lässt sich das nicht mit der DSGVO vereinbaren. Der Betroffenen sei durch den automatisierten Prozess – genauer: Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswertes – einer erheblichen Einschränkung ausgesetzt.

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Auswirkungen auf den Schufa-Score

Generell kann man darüber streiten, wie verhältnismäßig der Schuf-Score ist. Wer einen unvorteilhaften Wert hat, bekommt wie bereits erwähnt ggf. Probleme, eine neue Wohnung zu mieten oder auch schon beim Online-Shopping. Häufig sei den Betroffenen gar nicht klar, dass ein „negativer“ Schufa-Score vorliege, lautet eine häufige Kritik.

Der aktuelle Fall beim EuGH könnte nun grundlegende Auswirkungen haben. Sollte der Betroffene aus Hessen Recht bekommen, dann wären alle Entscheidungen, die auf Basis eines automatisch erstellten Schufa-Scores getroffen wurden, anfechtbar. Das Urteil kommt allerdings wohl erst in ein paar Monaten. Ob das Gericht dabei der Argumentation des Generalanwalts folgt, bleibt abzuwarten.

Themen Recht
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