19. Juni 2017, 11:33 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Prepaid-SIM-Karten lassen sich ab Juli 2017 nicht mehr anonym nutzen. Nutzer*innen müssen zur Freischaltung dann ihre Identität per Ausweis hinterlegen. Hinter dem neuen Verfahren steckt der Kampf gegen Terror.
Der Kauf einer Prepaid-SIM-Karte wird ab 1. Juli komplizierter. Denn dann gilt: „Bevor die SIM-Karte freigeschaltet wird, muss sich der Anbieter von der Identität des Käufers überzeugen“, erklärt Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Für Verbraucher bedeutet das: Sie müssen beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte ihren Ausweis vorlegen, bevor der Anbieter die Karte freischaltet. Wer eine Karte online kauft, muss bei der Freischaltung der SIM dann entweder per Post-Ident-Verfahren, Video-Ident-Verfahren oder in einem Partnershop seine Identität nachweisen. „Das genaue Verfahren kann je nach Anbieter variieren“, sagt Steinhöfel. Denkbar sei auch, dass man seinen Personalausweis einscannen muss.
Lesen Sie auch: Prepaid-Tarife aus dem Supermarkt im Vergleich
Alternative zu Post-Ident und Video-Ident Vodafone vereinfacht die Freischaltung von Prepaid-SIM-Karten
SMS-VERIFIZIERUNG Ebay Kleinanzeigen stellt Anmeldung um – Nutzer müssen handeln!
Prepaid Aldi Talk und Lidl Connect starten lang erwartete Neuerung für Tarife
Neue Regeln Teil des Anti-Terror-Gesetz
Hintergrund ist eine Neufassung des Telekommunikationsgesetztes – als Teil der Anti-Terror-Gesetze. Durch die Regelung möchte die Regierung verhindern, dass Kriminelle mit Hilfe von Prepaid-SIM-Karten unentdeckt kommunizieren können. „Früher musste man auch seinen Namen und seine Adresse angeben. Allerdings hat diese Angaben niemand kontrolliert“, sagt die Verbraucherschützerin.
Steinhöfel rät: „Verbraucher sollten die Karte nicht aus der Hand geben, wenn diese unter ihrem Namen freigeschaltet wurde.“ Denn sie tragen eine Mitverantwortung dafür, was mit der Karte passiert. Bei Verstößen – etwa wenn Dritte die Karte für die Planung einer Straftat nutzen – können rechtliche Konsequenzen drohen.