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Wegen Patenstreit

Lenovo darf bestimmte Produkte in Deutschland nicht mehr verkaufen

Ein Lenovo Z570 Laptop auf einem Schreibtisch.
Viele Lenovo-Notebooks und -Smartphones dürfen aktuell nicht verkauft werden. Foto: Getty Images/What Laptop Magazine
Woon-Mo Sung
Redakteur

13. Mai 2024, 17:27 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Der bekannte Gerätehersteller Lenovo musste vor Gericht eine empfindliche Schlappe hinnehmen. Für viele Produkte gilt nämlich jetzt ein Verkaufsverbot.

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Wer nicht gerade auf Apple-Produkte wert legt, kann aus einer Vielzahl an Herstellern wählen. Vor allem im Rechner-Bereich hat sich Lenovo mit Notebooks besonders hervorgetan. Allerdings hat ein Gerichtsbeschluss das Unternehmen jetzt schwer getroffen. Es muss nämlich zahlreiche Produkte wieder aus dem Verkauf ziehen.

Lenovo verstößt gegen Patent von InterDigital

Konkret soll es um die Verwendung von WWAN-Modulen in Lenovos Notebooks und Smartphones gehen, wie die „Wirtschaftswoche“ berichtet. Mit diesen sind die Geräte überhaupt erst dazu in der Lage, sich mobil mit dem Internet zu verbinden. Das US-amerikanische Unternehmen InterDigital hält hierfür entsprechende Patente, die es durch Lenovo verletzt sieht.

In einer Pressemitteilung teilte InterDigital mit, vor einem Münchner Gericht gegenüber Lenovo Recht bekommen zu haben. Mit dem Urteil bestätigte man die Patentverletzung und dass Lenovo nicht die Absicht habe, eine reguläre Lizenz für die Technologie zu erwerben. Man habe gegen das chinesische Unternehmen eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Auch interessant: 1970 patentiert – Die Geschichte der Computermaus

Lenovo darf keine Notebooks und Smartphones mehr verkaufen

Lenovo kann dagegen Berufung einlegen. Doch mit einer Kautionszahlung in Höhe von vier Millionen Euro hat InterDigital eine vorläufige Vollstreckung des Gerichtsurteils in die Wege geleitet. Demnach sind jetzt Einfuhr und Verkauf von Lenovos Notebooks und Smartphones, die gegen das Patent verletzen, untersagt.

Das betrifft alle Handys der Untermarke Motorola und „alle mobilfunkfähigen Laptop-PCs, Laptop/Tablet-Hybridgeräte, Desktop-PCs und Workstations sowie Tablet-Computer“, wie Lenovo gegenüber TECHBOOK bestätigt. Im Detail geht es um WWAN-fähige Notebooks. Demnach ist davon auszugehen, dass Geräte ohne beziehungsweise einer alternativen Technologie weiterhin im Handel bleiben. Zudem soll der Hersteller Schadenersatz zahlen, wie es in dem Bericht weiter heißt.

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Lenovo kündigt Berufung an

Während man bei InterDigital hofft, dass Lenovo seine Haltung ändern und eine Lizenz erwirbt, erhebt das beklagte Unternehmen selbst Vorwürfe. In einem Statement an TECHBOOK erklärt man, dass man zwar das Urteil respektiere, ihm aber nicht zustimme. Man ist nämlich der Ansicht, dass InterDigital selbst gegen Vorgaben zur „fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden“ (gemeint sind die FRAND-Lizenzrahmenbedingungen – Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) Lizenzvergabe verstoßen habe.

Der Zugang zu standardisierter Technologie nach FRAND-Richtlinien sei immens wichtig für die globale Technik-Industrie und man werde gegen „Unternehmen vorgehen, die exzessive Gebühren“ erheben. InterDigital würde unangemessen und zum Nachteil der Kunden in Deutschland handeln, da dadurch die Preise in die Höhe gehen würden und der Zugang zu modernen Technologien eingeschränkt werde. Man freue sich deswegen schon auf die nächsten Schritte und die Berufung. Das könnte von Erfolg gekrönt sein: Denn schon in Großbritannien gewann Lenovo einen Rechtsstreit gegen InterDigital.

Wer also mit einem Lenovo Notebook oder Smartphone geliebäugelt hat, wird sich vorerst nach anderen Marken umschauen müssen. Es ist aber zu erwarten, dass beide Unternehmen in Zukunft eine Einigung erzielen werden. Das wäre schließlich in beiderseitigem Interesse und ist bei ähnlichen Fällen in der Vergangenheit ebenso ausgegangen. Zum Beispiel gibt es nach einem Verkaufsstopp wieder Oppo- und OnePlus-Handys. Bis es bei Lenovo und InterDigital dazu kommt, kann es allerdings noch ein wenig dauern.

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