1. Februar 2025, 8:30 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Die Technologiebranche bringt immer wieder Innovationen hervor, und genau darin liegt auch großes Konfliktpotenzial. Denn es kann schnell zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen – sei es wegen umstrittener Ansprüche auf Erfindungen oder weil Unternehmen ihre Ideen oder Namen schützen wollen. TECHBOOK wirft einen Blick auf besonders kuriose Klagen aus der Tech-Welt.
Wenn wir Super Mario schreiben, denken Sie vermutlich sofort an den berühmten Videospiel-Helden. Und genau das will Nintendo, zu dessen wichtigsten Marken die Figur gehört, auch sicherstellen. Umso weniger gefiel es dem Unternehmen, dass ein kleiner Supermarkt in einem Ortsteil von Costa Rica denselben Namen trägt wie der Spieleklassiker. Nintendo reichte daher Klage gegen das Geschäft ein – ein Rechtsstreit, der unter anderem durch den X-Account „Centro Leaks“ bekannt wurde. Aber das ist nicht die einzige kuriose Klage in der Tech-Welt.
Übersicht
Nintendo verklagt Supermarkt – mit überraschendem Ausgang
Carlos Alfaro, der Sohn des Ladeninhabers, hielt Kunden und Freunde des Supermarkts via Facebook über den Verlauf des Rechtsstreits auf dem Laufenden. Ende Januar verkündete er den erfreulichen Ausgang: Das kleine Geschäft konnte sich gegen das „kommerzielle Monster“, wie er Nintendo nannte, erfolgreich behaupten – der Name „Super Mario“ bleibe bestehen. Der richterliche Beschluss begründete sich darauf, dass Nintendo den Namen zwar in bestimmten Bereichen wie Videospiele, Kleidung und Spielzeug geschützt hat, nicht jedoch im Lebensmitteleinzelhandel.
Dies ist nur ein jüngeres Beispiel für mitunter absurde Klagen aus der Tech-Welt. Da wären noch …
Sammelklage gegen Roboter-Anwalt
Das Unternehmen DoNotPay wurde ursprünglich als digitaler Rechtsbeistand für Menschen gegründet, die Einspruch gegen Strafzettel einlegen wollten. Doch unter der Leitung von CEO Joshua Browder erweiterte das Start-up nach und nach sein Leistungsspektrum – und vermarktete sich schließlich selbst als „erster Roboter-Anwalt der Welt“. Genau dies machte DoNotPay jedoch angreifbar.
Wie unter anderem „Business Insider“ berichtete, sah sich das Unternehmen mit einer Sammelklage konfrontiert. Eingereicht wurde sie von der Anwaltskanzlei Edelson in Chicago. Der zentrale Vorwurf: DoNotPay sei weder ein Roboter noch ein Anwalt oder eine Anwaltskanzlei, verfüge über keinen juristischen Abschluss, sei in keiner Gerichtsbarkeit lizenziert und werde auch nicht von einem Anwalt beaufsichtigt. Ausgelöst wurde die Klage durch Jonathan Faridian, einem Nutzer von DoNotPay. Er hatte den Dienst für verschiedene juristische Anliegen genutzt, jedoch keine zufriedenstellenden Ergebnisse erhalten. CEO Browder kündigte damals an, sich entschieden gegen die Klage zu verteidigen. Letztlich lief das Verfahren aus formalen Gründen ins Leere.
Später musste DoNotPay (übersetzt: „Zahle nicht“) doch noch bezahlen. Im Jahr 2024 verklagte die US-amerikanische Handels- und Verbraucherschutzbehörde das Unternehmen wegen irreführender Geschäftspraktiken. Der Rechtsfall endete mit einem Vergleich. DoNotPay kam dabei eine Strafzahlung von rund 193.000 US-Dollar zu.
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Klage wegen negativer Wörter in Google Suggest
Wer bei Google etwas suchen möchte, macht unweigerlich Bekanntschaft mit Google Suggest. Damit ist die Funktion gemeint, dass während der Eingabe eines Suchbegriffs automatisch Vorschläge erscheinen, aus denen man wählen kann.
So weit, so gut. Problematisch wird es aber, wenn die Vorschläge wenig schmeichelhafte Begriffe und Wörter enthalten. So geschah es auch einst in Frankreich: Wenn man dort nach dem „Centre National Privé de Formation a Distance“ (CNFDI), einem Spezialisten für Fernunterricht, suchte, tauchte bei Google Suggest direkt das Wort für „Betrug“ auf. Offenbar genoss der Anbieter keinen guten Ruf. Oder User wollten sich schlichtweg im Vorfeld absichern, dass er seriös ist.
Wie „Search Engine Land“ berichtete, ging man juristisch dagegen vor. In erster Instanz gewann jedoch Google. Man wollte sich aus der Verantwortung ziehen, indem man auf den automatisierten Algorithmus hinwies, der auf tatsächlichen Suchanfragen basiert. Das Berufungsgericht sah das aber anders: Da Personen problematische Wörter melden können, bedeutet dies, dass das Erscheinen von Begriffen bei Suggest durch Menschen aktiv beeinflussbar ist. Demnach sei die Inklusion des Wortes „Betrug“ anstößig. Google wurde dazu aufgefordert, es aus dieser spezifischen Suchanfrage zum CNFDI zu streichen.
Frau reagiert allergisch auf Mikroprozessor
Es gibt alle möglichen Allergien, auf die Menschen reagieren können: Tierhaare, Sonnenlicht, Staub, Insektenstiche, diverse Lebensmittel – die Liste ist lang. Aber ein Computerprozessor von Intel Pentium? Das dürfte einmalig sein.
Die angeblich Betroffene war laut „Total Networks“ eine Niederländerin, die 2002 vorgab, Hautausschlag wegen des Pentium-Prozessors in ihrem Rechner zu bekommen. Deswegen reichte sie Klage ein – nicht nur gegen Hersteller Intel, sondern zusätzlich gegen die Regierung. Natürlich sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall und ihr 486er-Prozessor vollkommen unschuldig war. Deswegen wollte sich auch kein Richter ihres Falles überhaupt annehmen.
Lindsay Lohan verliert gegen „GTA V“
Hollywoodstars sind viel Aufmerksamkeit gewohnt. Und nicht selten kommt es leider auch vor, dass Namen und Ebenbild für Zwecke zweckentfremdet werden, denen sie nicht zugestimmt haben – Stichwort Deepfakes. Andererseits dreht sich die Welt auch nicht ständig um sie, auch wenn es für manche von ihnen schwer zu begreifen ist. Lindsay Lohan glaubte jedenfalls, dass eine Figur im Videospiel-Megahit „GTA V“ ihr nachempfunden war – und ging deswegen vor Gericht.
Im Fokus stand die fiktive Figur Lacey Jonas, die im Spiel angibt, „sehr berühmt“ und eine „Schauspielerin beziehungsweise Sängerin“ zu sein. Zudem ist sie in einigen Ladebildschirmen prominent platziert. Lohan zufolge hätte dies eine Verletzung ihrer Privatsphäre dargestellt. Wie „Reuters“ seinerzeit berichtete, sahen das die Gerichte anders.
Bereits in erster Instanz scheiterte der Promi an der Justiz. 2018 folgte die nächste Schlappe bei der Berufung. Einstimmig wiesen die Richter die Klage zurück. Als Begründung hieß es unter anderem, dass lediglich eine „generische Frau in ihren 20ern“ gezeigt würde, ohne dass klar würde, dass damit Lohan persönlich gemeint wäre.
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Apple gegen Apple
Nein, der iPhone-Hersteller hat sich nicht selbst verklagt. In Wahrheit kam es Ende der 70er-Jahre zu einem Rechtsstreit zwischen Apple Computer (also dem Tech-Giganten, der heute nur als Apple bekannt ist) und Apple Corps. Letzteres ist ein Unternehmen, das 1968 gegründet wurde von … The Beatles. Richtig gelesen, die ikonische Rockband aus England. Darin eingebettet war unter anderem das Musiklabel Apple Records. Andere Geschäftszweige drehten sich um Filme, Elektronik, den Einzelhandel und das Verlagswesen.
Da Apple Corps schon vor Apple Computer existierte, verklagte man den Elektronikkonzern wegen Verletzung des Markenzeichens. 1981 einigte man sich außergerichtlich – mit dem Verständnis, Apple Computer würde niemals in die Musikindustrie eintreten. Der Streit flammte 2003, etwa 20 Jahre später, neu auf, als iTunes an den Start ging. Es dauerte bis 2007, bis man ihn belegen konnte. Und erst 2010 schaffte es der Musikkatalog der Beatles nach langen Verhandlungen endlich auch zum Musikdienst von Apple – jetzt ohne „Computer“ im Namen.
Apple verfügt übrigens offiziell über alle Markenzeichen in Bezug auf den Begriff „Apple“, lizenziert aber wiederum bestimmte Markenzeichen zurück an Apple Corps, darunter das Logo mit einem Granny-Smith-Apfel, wie der „Guardian“ schrieb.