Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Regelung

Fehlender Kündigungsbutton rechtfertigt die fristlose Kündigung eines Vertrags

Frau mit viel Papier vor dem Laptop.
Es gibt klare Regelungen, wenn der Kündigungsbutton auf Webseiten fehlen sollte. TECHBOOK verrät Ihnen, was Sie machen können. Foto: Getty Images
TECHBOOK Logo
TECHBOOK Redaktion

15. Oktober 2023, 16:18 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die Einführung eines Kündigungsbuttons sollte Verbrauchern eigentlich die einfache Auflösung vieler Vertragsverhältnisse ermöglichen. Wo dieser fehlt, kommt ihnen ein anderes Recht zugute.

Artikel teilen

Seit mehr als einem Jahr ist er auf Webseiten vieler Unternehmen Pflicht: der Kündigungsbutton. Anbieter etwa von Zeitungsabonnements, Streamingdiensten oder Mobilfunkverträgen sollen ihren Kundinnen und Kunden die Beendigung des Abos damit einfach und sicher machen. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband aber zeigt das Gegenteil. Viele der Unternehmen setzen die Vorgaben nicht oder zumindest unzureichend um. Der Button auf Websites ist aber seit dem 1. Juli 2022 verpflichtend. Das können Sie tun, wenn der Kündigungsbutton fehlt.

Fristlose Kündigung möglich

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat rund 3000 Unternehmen untersucht und bei rund 60 Prozent der untersuchten Seiten eine nicht „gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons“ festgestellt.

Was für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst ärgerlich erscheint, bringt aber auch einen entscheidenden Vorteil mit sich. „Kann nachgewiesen werden, dass der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft umgesetzt ist, haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen“, sagt Michèle Scherer, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Außerdem gibt es klare Regelungen, wie ein Kündigungsbutton auszusehen hat bzw. vermerkt werden muss:

  • Der Kündigungsbutton darf nicht versteckt sein oder gar ganz fehlen
  • Der Kündigungsbutton muss zur Bestätigungsseite führen
  • Die Beschriftung des Kündigungsbutton muss eindeutig sein

Kündigungsbutton fehlt – was tun?

Wer von diesem Recht Gebrauch machen möchte, sollte in der Kündigung auf den Umstand des fehlenden oder fehlerhaften Kündigungsbuttons hinweisen, rät Scherer. Außerdem könne es hilfreich sein, einen entsprechenden Screenshot oder ein Foto als Nachweis beizufügen.

Pflicht ist der Button für Verträge mit längerer Laufzeit, die online geschlossen wurden oder zumindest auch online hätten geschlossen werden können. Mietverträge oder Verträge im Finanz- und Versicherungsbereich sind von der Pflicht ausgenommen. Wer unsicher ist, ob ein Unternehmen den Kündigungsbutton rechtskonform umgesetzt hat, kann auf der Webseite der Verbraucherzentrale Brandenburg nachlesen, worauf es ankommt.

Wie bereits erwähnt, gilt die Pflicht ab dem 1. Juli 2022. Allerdings heißt es auch, dass die Regelung übrigens auch für Verträge gilt, die Sie vor dem 1. Juli 2022 geschlossen haben.

Auch interessant: Darum sollten Sie Online-Verträge besser selbst kündigen

Klare Gesetzeslage

Falls das Unternehmen Ihre fristlose Kündigung bei einem fehlenden Button nicht akzeptiert, gibt es diverse Gesetze, mit der Sie Ihr Recht verteidigen können. Und zwar steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 312k Absatz 6 Satz 1: „Werden die Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht entsprechend den Absätzen 1 und 2 zur Verfügung gestellt, kann ein Verbraucher einen Vertrag, für dessen Kündigung die Schaltflächen und die Bestätigungsseite zur Verfügung zu stellen sind, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“

Mehr zum Thema

Quelle

Mit Material von dpa

Themen Internet Sicherheit
Technik-Angebote entdecken bei kaufDA
Logo KaufDA
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.