15. Oktober 2023, 16:18 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Die Einführung eines Kündigungsbuttons sollte Verbrauchern eigentlich die einfache Auflösung vieler Vertragsverhältnisse ermöglichen. Wo dieser fehlt, kommt ihnen ein anderes Recht zugute.
Seit mehr als einem Jahr ist er auf Webseiten vieler Unternehmen Pflicht: der Kündigungsbutton. Anbieter etwa von Zeitungsabonnements, Streamingdiensten oder Mobilfunkverträgen sollen ihren Kundinnen und Kunden die Beendigung des Abos damit einfach und sicher machen. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband aber zeigt das Gegenteil. Viele der Unternehmen setzen die Vorgaben nicht oder zumindest unzureichend um. Der Button auf Websites ist aber seit dem 1. Juli 2022 verpflichtend. Das können Sie tun, wenn der Kündigungsbutton fehlt.
Fristlose Kündigung möglich
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat rund 3000 Unternehmen untersucht und bei rund 60 Prozent der untersuchten Seiten eine nicht „gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons“ festgestellt.
Was für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst ärgerlich erscheint, bringt aber auch einen entscheidenden Vorteil mit sich. „Kann nachgewiesen werden, dass der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft umgesetzt ist, haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen“, sagt Michèle Scherer, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Außerdem gibt es klare Regelungen, wie ein Kündigungsbutton auszusehen hat bzw. vermerkt werden muss:
- Der Kündigungsbutton darf nicht versteckt sein oder gar ganz fehlen
- Der Kündigungsbutton muss zur Bestätigungsseite führen
- Die Beschriftung des Kündigungsbutton muss eindeutig sein
Kündigungsbutton fehlt – was tun?
Wer von diesem Recht Gebrauch machen möchte, sollte in der Kündigung auf den Umstand des fehlenden oder fehlerhaften Kündigungsbuttons hinweisen, rät Scherer. Außerdem könne es hilfreich sein, einen entsprechenden Screenshot oder ein Foto als Nachweis beizufügen.
Pflicht ist der Button für Verträge mit längerer Laufzeit, die online geschlossen wurden oder zumindest auch online hätten geschlossen werden können. Mietverträge oder Verträge im Finanz- und Versicherungsbereich sind von der Pflicht ausgenommen. Wer unsicher ist, ob ein Unternehmen den Kündigungsbutton rechtskonform umgesetzt hat, kann auf der Webseite der Verbraucherzentrale Brandenburg nachlesen, worauf es ankommt.
Wie bereits erwähnt, gilt die Pflicht ab dem 1. Juli 2022. Allerdings heißt es auch, dass die Regelung übrigens auch für Verträge gilt, die Sie vor dem 1. Juli 2022 geschlossen haben.
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Klare Gesetzeslage
Falls das Unternehmen Ihre fristlose Kündigung bei einem fehlenden Button nicht akzeptiert, gibt es diverse Gesetze, mit der Sie Ihr Recht verteidigen können. Und zwar steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 312k Absatz 6 Satz 1: „Werden die Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht entsprechend den Absätzen 1 und 2 zur Verfügung gestellt, kann ein Verbraucher einen Vertrag, für dessen Kündigung die Schaltflächen und die Bestätigungsseite zur Verfügung zu stellen sind, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“
Laut Gerichtsurteil Sky muss Kündigung künftig einfacher gestalten
Per Button Kündigung von Online-Verträgen ist ab sofort deutlich einfacher
Klage der Verbraucherzentrale Gericht fällt erfreuliches Urteil zur Kündigung von Online-Abos
Quelle
- Verbraucherzentrale Bundesverband: „Kündigungsbutton: Umsetzung weiterhin mangelhaft“ (aufgerufen am 9. Oktober 2023)
- Verbraucherzentrale Brandenburg: „Kündigungsbutton nicht gefunden? So muss die Online-Kündigung aussehen“ (aufgerufen am 9. Oktober 2023)
- Bundesministerium der Justiz: „§ 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (aufgerufen am 9. Oktober 2023)
Mit Material von dpa