28. Juni 2022, 18:26 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Mit einem Mausklick sind im Netz Verträge geschlossen. Ab dem 1. Juli soll das Kündigen ebenso einfach sein. Ein entsprechender Button macht es dann möglich.
Ob Handy-, Internetverträge oder das Abo beim Streaming-Dienst – mit einem Klick lässt sich im Internet schnell ein Vertrag abschließen. Die Kündigung haben Anbieter Nutzern aber oftmals nicht so einfach gemacht. Das soll sich mit dem Kündigungs-Button nun ändern. Die Vertragskündigung per Button funktioniert ab Juli ebenso simpel wie ein Online-Kauf. „Verträge hier kündigen“ muss zum Beispiel auf der gut erkennbaren Schaltfläche stehen.
Betroffen sind laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen alle sogenannten entgeltlichen Dauerschuldverhältnisse. Dazu gehören zum Beispiel das Abo für Zeitschrift oder Streaming-Dienst, der Handyvertrag oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Ab Juli ist der neue Button Pflicht für alle Anbieter, die auch einen Vertragsabschluss online anbieten.
Zwei Kündigungsklicks reichen
Verbraucher können den Kündigungs-Button auch dann nutzen, wenn sie ihren zu kündigenden Vertrag schon vor dem 1. Juli 2022 und womöglich auf anderem Weg als online geschlossen haben.
Wer auf den Kündigungs-Button klickt, wird zu einer Bestätigungsseite weitergeleitet. Dort sind konkrete Angaben möglich, zum Beispiel um welchen Vertrag es genau geht oder zu wann man den Vertrag kündigen möchte. Übermittelt wird die Kündigung am Ende mit Klick auf einen weiteren Button, etwa mit der Aufschrift „Jetzt kündigen“.
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Eingang wird bestätigt
Diese Buttons müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein, man soll sich also nicht erst auf einer Webseite anmelden müssen. Das jeweilige Unternehmen erhält die Kündigung auf diesem Weg direkt und muss auch sofort den Eingang bestätigen. In der Regel geschieht das über eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
Wer möchte, kann aber auch weiterhin per Post oder E-Mail kündigen. Generell sind natürlich die jeweiligen Kündigungsfristen zu beachten. Wird bei der Kündigung kein genauer Zeitpunkt angegeben, gilt automatisch der nächstmögliche.
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Konsequenzen bei fehlendem Kündigungs-Button
Richtet ein Unternehmen nicht den Pflichtbutton auf seiner Seite ein, haben Verbraucher sogar das Recht, jederzeit und mit sofortiger Wirkung dort einen Vertrag zu kündigen. Dann müssen sie auch keine Kündigungsfrist einhalten.
Allerdings müssen sie selbst den fehlenden Button nachweisen, also zum Beispiel einen Screenshot anfertigen, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. Zudem darf es vorkommen, dass der Kündigungs-Button kurzfristig aus technischen Gründen nicht erreichbar ist.
Wichtig zu wissen: Bestimmte Verträge sind vom Kündigungs-Button ausgenommen. Laut Gesetz ist eine schriftliche Kündigung zum Beispiel notwendig bei Miet- oder Arbeitsverträgen sowie bei Verträgen über Finanzdienstleistungen.