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Google-Autos fahren wieder

Diese Möglichkeiten gibt es, Widerspruch gegen die neuen Street-View-Aufnahmen einzulegen

Ein Google-Street-View-Fahrzeug
Mit Mast und vielen Linsen: Eines von Googles Kamera-Autos fährt durch München. Foto: Peter Kneffel/dpa/dpa-tmn
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TECHBOOK Redaktion

27. Juni 2023, 18:12 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Google macht deutschlandweit neue Aufnahmen für seine Foto-Straßenansicht Street View. Aber wo und wann geschieht das? Und was können diejenigen tun, die ihre Häuseransicht nicht im Internet finden wollen?

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Im Juni 2023 wurde bekannt, dass Google seine Street-View-Autos wieder auf deutsche Straßen schickt. Mit Kameras ausgestattet sammeln die Fahrzeuge Panoramaaufnahmen von Straßen in ganz Deutschland, um damit die Straßenansichten (Street View) in der Kartenanwendung Maps zu erneuern. Das ist auch bitter nötig, denn die bisherigen Daten stammen hierzulande noch von 2010 und sind damit 13 Jahre alt. Wer sich bei den ersten Rundfahrten gegen eine Aufnahme seines Grundstückes bzw. seiner Häuserfront ausgesprochen hat, und diese in der Folge dann verpixelt werden musste, muss nun allerdings erneut tätig werden. TECHBOOK verrät, wie Nutzer Widerspruch gegen die Street-View-Aufnahmen von Google einlegen können.

Google verrät, wo und wann die Street-View-Autos fahren

In den kommenden Wochen und Monaten müssen Menschen in Deutschland damit rechnen, den Weg eines Google-Autos mit Kameramast zu kreuzen. Wo genau und wann ungefähr, das verrät Google per Abfragemöglichkeit auf der Street-View-Seite („Die nächsten Ziele für Street-View-Bilder“). Zwar nur monatsgenau, aber immerhin auf die Stadt oder zumindest den Kreis heruntergebrochen.

Aktuell sind demnach bis zum Oktober 2023 Fahrten in Deutschland geplant. Zudem hatte Google hierzulande auch schon im Laufe des Jahres 2022 neue Aufnahmen gemacht. All das Material soll den Datenschutzrichtlinien von Google zufolge aber nicht vor Mitte Juli online gestellt werden. Eigentümer oder Mieter haben damit noch genug Zeit, Widerspruch gegen die Nutzung der Street-View-Aufnahmen einzulegen und ihre Häuser oder Wohnungen auf den Aufnahmen unkenntlich machen zu lassen. Denn dieses Recht haben sie – auch schon vorab, etwa per Online-Formular.

Wichtig: Wer seine Immobilie schon einmal für die noch aktuelle Street-View-Version hat unkenntlich machen lassen und dies auch weiterhin so halten möchte, muss trotzdem noch einmal neu widersprechen.

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Keine Frist für Widerspruch gegen Street-View-Aufnahmen

Ansonsten ist das Unkenntlichmachen auch noch jederzeit nach der Veröffentlichung der neuen Straßenansichten möglich. Man ruft dazu in Google Maps die entsprechende Ansicht auf, klickt links oder rechts oben auf das Dreipunkt-Menü und wählt „Problem melden“.

Die Funktion ist aber längst nicht nur für Fassaden-Fälle gedacht. Sie funktioniert auch, wenn auf Straßenansichten beispielsweise Anstößiges zu sehen ist oder etwa urheberrechtlich Problematisches, das Google durch die Lappen gegangen ist. Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden übrigens nach wie vor automatisch so verschwommen dargestellt, dass man nichts mehr erkennen oder niemanden mehr identifizieren können sollte. Hier müssen Nutzer nicht gesondert Widerspruch gegen die Nutzung der Street-View-Aufnahmen einlegen.

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Unkenntlich machen bei Apple Look Around

So handhabt es auch Apple in seiner „Umsehen“ (Look Around) genannten Foto-Straßenansicht seiner Karten-App. Und auch dort findet sich bei jeder Ansicht der Menüpunkt „Problem melden“, über den man Apple auf problematische Aufnahmen oder auch das eigene Haus, das man dort nicht länger sehen möchte, aufmerksam machen kann.

Die alten und älteren Straßenansichten von Google sind übrigens für noch etwas gut. Für bestimmte Orte, an denen über viele Jahre hinweg Ansichten aufgenommen worden sind, gibt es in Google Maps eine sogenannte Archivfunktion. Über einen Schieber kann man sich ansehen, wie sich der Ort im Laufe der Zeit verändert hat.

Mit Material von dpa

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