Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Geld zurück!

So wehren Sie sich gegen eine falsche Handyrechnung

Bild konnte nicht geladen werden
TECHBOOK Logo
TECHBOOK Redaktion

4. Juni 2017, 12:37 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Fünf Euro für ein Klingelton-Abo? Und 2,99 Euro für einen Download, an den sich niemand erinnert? Solche Posten tauchen immer wieder in Mobilfunkrechnungen auf und sorgen für Ärger. Betroffene können sich wehren – und sollten sich nicht von den Anbietern abwimmeln lassen.

Artikel teilen

Die Telefonrechnung ist ungewöhnlich hoch und zeigt Posten von sogenannten Drittanbietern oder „Premiumdiensten“? Immer wieder kommt es vor, dass mit solchen Angaben nicht nachvollziehbare Posten auf Mobilfunkrechnungen erscheinen.

Das erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 6/17). Auch wenn die Mobilfunkanbieter bei Nachfragen gerne an die Unternehmen hinter den undurchsichtigen Rechnungsposten verweisen: Widersprüche richten Betroffene am besten an den Mobilfunkanbieter direkt.

Top-Artikel zum Thema
internet-speed

Was sonst noch zu tun ist – ein Überblick

  • Widerspruch: Vertragspartner und damit erster Ansprechpartner bei Fragen rund um die Rechnung ist der Mobilfunkanbieter. An ihn geht der Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein.
  • Drittanbieter: Dem Drittanbieter – also demjenigen, der über die Telefonrechnung Geld fordert – schreibt man ebenfalls einen Widerspruch. Laut „Finanztest“ reicht dazu eine E-Mail oder ein Brief. Den Widerspruch sollte man seinem Mobilfunkanbieter mitteilen.
  • Hart bleiben: Die Erfahrungen zeigen laut „Finanztest“, dass die Telefonanbieter bei Rückforderungen gern an die Drittanbieter verweisen. Zu Unrecht, wie Urteile des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2006 (Az.: III ZR 58/06) und des Landgerichts Potsdam von 2014 (Az.: 2 O 340/14) zeigen: Ansprechpartner ist der Mobilfunkanbieter.
  • Geld zurückholen: Die Warentest-Experten raten dazu, dem Anbieter eine Frist für die Rückbuchung der beanstandeten Rechnungsposten zu setzen. 14 Tage seien angemessen. Funktioniert das nicht, kann die komplette Lastschrift bis zu acht Wochen nach der Abbuchung zurückgeholt werden. Hat man das getan, wird sofort der unstrittige Rechnungsbetrag – also ohne die Forderungen der Drittanbieter – an den Telefonanbieter überwiesen.
  • Sperre setzen: Die Mobilfunkanbieter müssen Mehrwertdienste auf Antrag des Kunden sperren. Das geht über die Hotline oder online im Kundenportal. Manche Anbieter liefern Verträge ohnehin nur mit aktivierter Drittanbietersperre aus. Ein Blick ins Kundenkonto gibt Aufschluss.
  • Anzeige erstatten: Fordert ein Unternehmen tatsächlich unrechtmäßig Geld, hilft auch die Polizei weiter. Eine Anzeige wegen Betrugs sollte dem Mobilfunkanbieter als Kopie zugeschickt werden.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.