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„Pay for Privacy“

EU-Kommission mahnt Meta für Bezahlmodell ab

Die EU wirft Meta vor, gegen den DMA zu verstoßen
Die EU wirft Meta vor, gegen den DMA zu verstoßen Foto: picture alliance/dpa
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

2. Juli 2024, 18:14 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die Europäische Union (EU) hat mit dem Digital Markets Act (DMA) bereits 2022 eine verschärfte rechtliche Grundlage für Großkonzerne geschaffen, um den Wettbewerb in seinen Mitgliedsländern auszubalancieren. Nun mahnt die EU-Kommission das Unternehmen Meta ab. TECHBOOK erklärt, worum es dabei genau geht.

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Meta (früher Facebook) ist einer der größten und vor allem bedeutendsten Konzerne der Welt. Zu dem Unternehmen gehören namhafte Netzwerke wie Instagram und Facebook sowie der Messenger WhatsApp. Das sichert der Firma eine gewisse Vormachtstellung und macht sie laut geltendem EU-Recht zu einem sogenannten „Gatekeeper“. Und für diese gelten in der EU besondere Richtlinien, um den Wettbewerb fair zu halten. Das ist im DMA (und auch im DSA) festgelegt. Allerdings wirft die EU-Kommission Meta nun vor, mit seinem aktuellen Bezahlmodell dagegen zu verstoßen. Dabei wurde dieses doch eigentlich eingeführt, um dem DMA zu entsprechen?

Metas Bezahlmodell könnte gegen EU-Recht verstoßen

Bei Meta gilt aktuell ein „Pay for Privacy“-Prinzip. Das bedeutet, dass jeder, der die Meta-Dienste nutzen möchte, entweder eine Gebühr bezahlt oder der Verwendung seiner Daten zustimmt, um personalisierte Werbung ausgespielt zu bekommen. Das kritisierte nun die EU-Kommission. In der Begründung heißt es, dass das aktuelle Modell Nutzern keine ausreichende Wahlmöglichkeit geben würde. „Wir wollen den EU-Bürgern ermöglichen, mehr Macht zur Kontrolle über ihre Daten zu erlangen“, sagte etwa EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Erst im November 2023 hatte Meta sein neues Abo in der EU eingeführt. Wer keine personalisierte Werbung sehen möchte, muss seitdem mindestens 9,99 Euro im Monat bezahlen – für eine Plattform. Wer etwa sowohl Instagram als auch Facebook nutzt, zahlt dann noch eine zusätzliche Gebühr. Grund dafür waren die Bestimmungen des DMA, die unter anderem festlegen, dass Nutzer explizit zustimmen müssen, die durch ihre Social-Media-Aktivität preisgegebenen Informationen für personalisierte Werbung zur Verfügung zu stellen.

Genau dieses Modell hatte das EDPB (European Data Protection Board, dt.: Europäischer Datenschutzausschuss) bereits im April für unzulässig erklärt. Das bestätigte die Kommission nun. Aufgrund der großen Reichweite beider Plattformen hätten Nutzer eigentlich keine Wahl, zumal die angebotenen Abos nicht gleichwertig seien. Das Modell führe zudem weiter dazu, dass Meta unverhältnismäßig viele Nutzerdaten anhäufen könne – ein lukratives Geschäft im heutigen digitalen Zeitalter. Es geht also sowohl um Verbraucherschutz als auch um geltendes EU-Recht in Sachen Wettbewerbsgleichheit.

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Welche Konsequenzen drohen dem Unternehmen?

Die nun erfolgte Stellungnahme der EU war so im Vorfeld bereits erwartet worden. Immerhin ist sie nur ein weiterer Schritt im Verfahren gegen den Konzern und basiert auf einer vorläufigen Untersuchung. Die Ermittlungen der EU-Kommission gegen Meta in dieser Sache müssen bis 25. März 2025 abgeschlossen sein. Doch welche Folgen drohen dem Unternehmen, sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass Meta tatsächlich gegen den DMA verstößt?

In diesem Fall könnte die EU gegen Meta eine saftige Geldstrafe verhängen. Dabei wird in der Regel keine genaue Summe festgelegt. Stattdessen sollen Firmen einen prozentualen Anteil ihres globalen Umsatzes abgeben. Möglich ist eine Strafe von bis zu 10 Prozent. Das entspräche im Fall von Meta einer Summe von rund 12,5 Milliarden Euro.

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Eine stolze Summe, die aber etwa von Apple noch getoppt wird. Die EU stellte auch in diesem Fall vorläufig einen Verstoß fest. Konkret geht es um die App-Store-Vorschriften des US-amerikanischen Unternehmens. Bei einer im Raum stehenden Strafe von ebenfalls 10 Prozent des Jahresumsatzes geht es um bis zu 35 Milliarden Euro.

Meta muss jetzt auf die Vorwürfe der EU-Kommission reagieren. Auf Anfrage der „Tagesschau“ sagte ein Sprecher, dass das aktuelle Bezahlmodell im Einklang mit dem DMA stehen würde. Man freue sich zudem auf einen „weiteren konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um diese Untersuchung zu einem Abschluss zu bringen.“

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