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Urteil

Emojis in geschäftlichen Chats und E-Mails können Verträge beeinflussen

Grafik mit mehreren Emojis
Emojis sind bei Verträgen durchaus legitim Foto: Getty Images
Woon-Mo Sung
Redakteur

29. November 2024, 14:53 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ein aktueller Rechtsstreit wirft ein interessantes Licht auf den Zusammenhang von Emojis und Verträgen. Offenbar sind die lustigen Grafiken auch im Geschäftskontext legitime Kommunikationsmittel.

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Wenn es nicht gerade betont ernst zugeht, kommt kaum ein digitaler Nachrichtenaustausch ohne den Einsatz von Emoticons oder Emojis aus. Und warum auch nicht? Die versinnbildlichten Schriftzeichen und kleinen Grafiken drücken Emotionen schnell und verständlich aus und laden zur kreativen Nutzung ein. Geht es aber um seriöse Kontexte wie Beruf oder Geschäftliches, sind sie eher selten anzutreffen. Dabei ist ihre Nutzung rechtlich durchaus legitim, wie ein aktueller Fall zeigt. Emojis bei Verträgen sollte man daher ernst nehmen.

Emojis bei Verträgen – Rechtsfall klärt auf

Viele Menschen dürften Emojis bei Verträgen eher nicht erwarten. Für gewöhnlich soll es in diesem Kontext professionell zugehen und da haben Smileys keinen Platz – in einem Arbeits- oder Mietvertrag sollte man sie besser nicht vorfinden. Doch nicht selten besteht die geschäftliche Kommunikation aus mehr als nur einem Papierausdruck und einer Unterschrift. Häufig werden auch E-Mails oder Chat-Nachrichten unter den Parteien ausgetauscht.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat nun in einem Fall ein Urteil ausgesprochen, bei dem es um einen Autohändler und einen Kaufinteressenten geht. Im Mittelpunkt steht ein Ferrari SF90 Stradale, der für 617.912,02 Euro den Besitzer wechseln sollte. Hierzu tauschten sich beide Personen ausführlich über WhatsApp aus.

Im Laufe der Zeit verzögerte sich der Liefertermin für das Auto immer wieder. Am 23. September 2021 informierte der Händler den potenziellen Käufer über eine weitere Verschiebung, woraufhin dieser mit „Ups 😬“ antwortete. Er bat dann wenigstens um eine Bestätigung der Bestellung. Am 29. September erging diese ebenfalls beim Messenger, der Käufer reagiert mit einem Daumen-Hoch-Emoji.

Emojis sind Willenserklärungen

Weil sich die Auslieferung des Ferraris anschließend jedoch noch häufiger verzögerte, wollte der Käufer vom Geschäft zurücktreten. Im Zuge dessen forderte er seine zuvor getätigte Anzahlung in Höhe von 59.900 Euro zurück. Der Händler wiederum verkaufte den Wagen günstiger an jemand anderen und wollte die Differenz, um den Verlust auszugleichen. Dabei argumentierte er, der Käufer hatte mit dem Grimassen-Emoji oder dem Daumen hoch der späteren Lieferfrist bereits zugesagt. Deswegen hätte er nicht vom Kauf zurücktreten dürfen.

Das Landgericht München urteilte zunächst zugunsten des Händlers, doch das OLG hob das wieder auf. Stattdessen stellt es sich auf die Seite des Käufers. Im Urteil heißt es, dass auch Textnachrichten, Fotos oder Dateien mit Textinhalt als vertraglich vereinbare Schriftform gelten würden. Zudem könnten Personen ihren „Willen mittels Zeichen kundtun […] d. h. auch durch digitale Piktogramme – wie Emojis.“ Das Urteil bestätigt somit: Auch mittels Emoticons und Emojis kann man Vertragsinhalten zustimmen oder sie ablehnen.

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Grimassen-Emoji bedeutet keine Zustimmung

Es sei aber Auslegungssache, ob jemand bei der Emoji-Nutzung auch einen sogenannten Rechtsbindungswillen tatsächlich ausdrücken wolle. Im vorliegenden Fall würde das Grimassengesicht keine Zustimmung ausdrücken. Und der Daumen hoch bezog sich auf die Bestellbestätigung, jedoch nicht auf die Terminverschiebung.

Der Kunde hatte also nie rechtswirksam der Verlängerung der Lieferfrist ab diesem Punkt zugestimmt und soll deshalb seine Anzahlung zurückerhalten. Das OLG lässt eine Revision gegen dieses Urteil nicht zu.

Es räumt allerdings ein, dass es sich lediglich um eine Einzelfallentscheidung handelt, „über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden“. Damit man gewährleisten könne, wäre eine „höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig“. Trotz dieses Urteils können sich wohl Personen nicht vollständig darauf verlassen, immer vor Gericht Recht zu bekommen.

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