16. Dezember 2024, 8:18 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Diese Kritik äußert die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die elektronische Patientenakte (ePA) startet am 15. Januar 2025 mit einem Rollout in drei Test-Regionen. Der bundesweite Rollout soll vier bis sechs Wochen später erfolgen. Spätestens bis dahin sollen Versicherte darüber entschieden haben, ob sie die ePA nutzen möchten oder nicht. Für eine fundierte Entscheidung haben Krankenkassen in den vergangenen Wochen ihre Versicherten angeschrieben. Der VZBV hat die Anschreiben von 14 Krankenkassen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis der Verbraucherschützer: Die Briefe lassen keine gut informierte Entscheidung zu.
„Die Anschreiben liefern teilweise verkürzte Informationen, stellen häufig nur Vorteile in den Vordergrund und sind meistens nicht verständlich formuliert“, fasst Lucas Auer, Referent Digitalisierung im Gesundheitswesen beim VZBV, die Hauptkritikpunkte auf Nachfrage von TECHBOOK zusammen. In einigen Krankenkassen-Anschreiben taucht gleich im ersten Absatz die Formulierung auf: „Sie brauchen nichts weiter tun.“ So formuliert es unter anderem die AOK Nordost. Hinweise auf Widerspruchsmöglichkeiten tauchten nur rudimentär auf, so der VZBV.
Widerspruch über alle Kanäle möglich
Um der Einrichtung der ePA zu widersprechen, stehen Patienten grundsätzlich alle Kommunikationswege offen – telefonisch, postalisch oder online. Darauf hat Louisa
Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), in einem Rundschreiben an die Krankenkassen bereits im Oktober hingewiesen.
Keine der durch den VZBV analysierten Krankenkassen-Anschreiben verweist auf den telefonischen Widerspruch. Die Techniker Krankenkasse informiert ihre Patienten nur über die Möglichkeit, online per QR-Code zu widersprechen. Andere Krankenkassen informieren nur über den postalischen Weg, beispielsweise die KKH Kaufmännische
Krankenkasse. Nur die AOK Nordost weist darauf hin, der Widerspruch sei formlos, also über alle Wege, möglich.
Missverständliche Aussagen zu elektronischer Patientakte
Der VZBV stört sich auch an einigen Formulierungen, die missverständlich sind oder nur die Vorteile herausstellen. Beispielsweise erwecke die BKK mkk den Eindruck, eine schnelle Notfallversorgung sei von der Nutzung der ePA abhängig. In dem Anschreiben steht wörtlich: „Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken können auf diese Daten zugreifen und somit schnell die besten Entscheidungen für Ihre Gesundheit treffen. In Notfällen kann das lebenswichtig sein.“
„Genau das soll eben nicht passieren. Versicherte dürfen nicht diskriminiert werden, wenn sie der ePA-Einrichtung widersprechen und über keine elektronische Patientenakte verfügen“, betont Lucas Auer vom VZBV.
„ePA für alle“ Was man über die elektronische Patientenakte wissen sollte
Verbraucherschutz kritisiert falsche Versprechungen
Auch die Hinweise zu den Themen Datensicherheit und Datenschutz sind in den untersuchten 14 Krankenkassen-Anschreiben unzureichend. Es fehle der Hinweis auf die mangelnde Sicherheit des eigenen Endgeräts, also Smartphone, Tablet oder Laptop.
Laut VZBV werde zudem der Eindruck erweckt, Versicherte müssten den Personenkreis auswählen, der Zugriff auf die Informationen in der ePA haben soll. Grundsätzlich können allerdings alle behandelnden und berechtigten Personen auf die ePA-Daten zugreifen, auch die eigene Krankenkasse.
Auch interessant: Was man über die elektronische Patientenakte wissen sollte
Richtig ist hingegen: Versicherte müssen den Personenkreis aktiv einschränken. Lucas Auer vom VZBV nennt ein Beispiel: „Möglicherweise macht es Sinn, wenn der Zahnarzt nicht von der eigenen Psychotherapie erfährt.“
Zuletzt kritisiert der VZBV irreführende Hinweise auf noch gar nicht installierte Zusatzdienste wie eImpfpass oder eMutterpass. Laut Informationen des Bundesgesundheitsministeriums sind solche Dienste zunächst „perspektivisch“ angedacht.
Zusammenfassend betont der VZBV, Versicherte sollen für sich selbst gut überlegen, ob sie der Einrichtung der ePA zustimmen oder widersprechen. „Die Kritik an den Krankenkassen-Anschreiben ist nicht als Hinweis zu verstehen, der ePA zu widersprechen, sondern diene nur dem Verbraucherschutz“, macht Lucas Auer vom VZBV abschließend deutlich. https://www.techbook.de/mobile-lifestyle/apps/elektronische-patientenakte