Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Droht ein Bußgeld?

Sind Kopfhörer beim Fahrradfahren eigentlich erlaubt?

Bild konnte nicht geladen werden
dpa

25. Mai 2021, 21:03 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Nutzt man das Handy im Auto, droht ein Bußgeld. Doch gilt das auch beim Fahrradfahren? Und wie sieht es aus, wenn man beim Radeln Musik hört? TECHBOOK erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

Artikel teilen

Auf dem Fahrrad durch die Gegend radeln und dabei Musikhören macht Spaß. Mindestens genauso beliebt sind Telefonate, Hörbücher oder Podcasts. Doch was davon darf ich auf dem Fahrrad überhaupt machen, sind Kopfhörer erlaubt und was sollte ich tunlichst vermeiden?

Georg Zeppin von der Fahrradzeitschrift „Karl“ rät davon ab, auf dem Fahrrad über Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonieren: „Es lenkt stark ab und steigert die Unfallgefahr, da die Umgebung nur noch eingeschränkt wahrgenommen wird.“ Lediglich bei langsamer Fahrt auf Feld- oder Wiesenstrecken ohne nennenswerten Verkehr hält er die Kopfhörer-Berieselung für ungefährlich. Für dieses Szenario sollten Radfahrer dann am besten In-Ear-Kopfhörer mit Bluetooth-Verbindung wählen: Sie verdecken die Ohren nicht komplett, und kein Kabel stört die Bewegungen auf dem Rad.

Fahrradhalterungen fürs Handy können helfen

Eine andere Möglichkeit, um sich während der Tour auf einen kurzen Plausch einzulassen: Spezielle Halterungen oder Schalen am Lenker nehmen das Smartphone sicher auf. Radfahrer können dann über die Freisprechen-Funktion telefonieren. Nachteile: Die Umgebung hört mit. Und Musikhören über Smartphone-Lautsprecher ist eher eine Notlösung.

Mehr Klang und Lautstärke bringen da schon kleine Bluetooth-Boxen, die am Lenkrad montiert werden können oder einfach im Flaschenhalter Platz finden. Auch hier wird die Umgebung mitbeschallt und die Steuerung übers Smartphone während der Fahrt ist häufig problematisch. Einhändig fahren ist zwar grundsätzlich erlaubt, wenn man die volle Kontrolle übers Rad hat. Freihändig fahren verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVo) aber, es droht ein Bußgeld.

Sie müssen aber gewährleisten, dass sie den Verkehr wahrnehmen und Warnsignale deutlich hören.

Kopfhörer auf dem Fahrrad erzeugen künstliche Schwerhörigkeit

„Laute Musik aus Kopfhörern schafft bei Radfahrern künstliche Schwerhörigkeit und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit für ihn selbst und für andere Verkehrsteilnehmer“, sagt Uwe Lenhart, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Mit lauter Musik fehle ein wichtiger Sinn der Wahrnehmung von Geräuschen und Signalen, die für das Einschätzen von Verkehrsabläufen wichtig seien.

Bei Verstößen drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Überhört der Radler Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Krankenwagen und macht keinen Platz, droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, erklärt Lenhart. Resultiert aus der Ablenkung des Radlers ein Unfall, bei dem andere zu Schaden kommen, könne es um fahrlässige Körperverletzung gehen.

Wie im Auto ist es verboten, mit dem Handy in der Hand zu telefonieren. Wer dabei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Anders sieht es aus, wenn der Radfahrer per Freisprechfunktion über eine Smartwatch am Handgelenk telefoniert.

Mehr zum Thema

Bessere Lösungen

Auch Hartmut Gieselmann vom Fachmagazin „c’t“ rät generell vom Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad ab. „Ganz gleich ob Over-Ear-Kopfhörer oder In-Ear-Hörer, sie dichten das Ohr ab und behindern das Hören von Umgebungsgeräuschen. Das gelte selbst für Modelle, die einen akustischen Transparenzmodus bieten. Und wer telefonieren möchte, sollte am besten rechts ranfahren und das Gespräch im Stehen führen.

„Ich kann nur davon abraten, mit Kopfhörern oder In-Ears Fahrrad zu fahren“, sagt Gieselmann. In-Ear-Stecker ohne Sicherungsbügel oder -Strippen könnten zudem während der Fahrt aus dem Ohr fallen, was zu Unfällen führen kann.

Eine Alternative, die das Ohr nicht abdichten, sind sogenannte Knochenschallkopfhörer. Diese liegen direkt am Schädelknochen nahe dem Ohr an und leiten den Schall in Form von Vibrationen zum Innenohr. Das Ohr bleibt dabei frei und kann weiter Außengeräusche inklusive der wichtigen Richtungsinformationen aufnehmen.

Im Vergleich zu konventionellen Kopfhörern bieten sie aber nur eine mäßige Klangqualität und geringere Lautstärke, sagt Hartmut Gieselmann. „Zum Musikgenuss werden sie nicht reichen, für Gespräche gewöhnlich schon.“

Multimedia-Helm als Alternative

Eine interessante Alternative zu Kopfhörern & Co. können Fahrradhelme mit integrierten Lautsprechern und Mikrofon sein. „Auch wenn die Klangqualität nicht an die von geschlossenen Kopfhörern herankommt, reicht es meist zum Telefonieren oder Hören von Podcasts“, erklärt Hartmut Gieselmann vom „c’t“-Fachmagazin. Er rät aber dazu, einen Helm zuerst nach Sitz und Passform auszusuchen und nicht nach den Multimedia-Funktionen: „Ein sicherer Sitz ist wichtiger als Musik im Helm.“

Lesen Sie auch: Mit diesem Helm kann man auf dem Fahrrad sicher Musik hören

Hersteller von Helmen mit integrierten Kopfhörern und Mikrofonen sind etwa Cratoni, Livall oder Sena. Mit einer App oder einer Bluetooth-Fernbedienung am Lenker lassen sich Anrufe annehmen oder die Lautstärke regulieren, erklärt Georg Zeppin von der Fahrradzeitschrift „Karl“. „Der Vorteil liegt darin, dass die Kopfhörer die Ohren nicht komplett umschließen, so dass noch Außengeräusche wahrgenommen werden.“

Themen Kopfhörer
Technik-Angebote entdecken bei kaufDA
Logo KaufDA
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.