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Praktische Alternative

Worauf man bei der elektronischen Parkscheibe achten muss

Elektronische Parkscheibe
Eine elektronische Parkscheibe ist in Deutschland zugelassen. Allerdings muss man auf einige Sachen achten. Foto: picture alliance / IMNRW / Jochen Tack | IMNRW / Jochen Tack
Isa Kabakci
Redakteur

3. Januar 2024, 12:25 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Viele Dinge werden digitalisiert bzw. als elektronische Variante angeboten. Ein Beispiel dafür ist die elektronische Parkscheibe für das Auto. So simpel es klingt, man muss trotzdem auf einige Dinge achten. Unter anderem geht es dabei um Zulassung und Funktionalität.

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Wer kostenlos parken möchte, muss an vielen Orten eine Parkscheibe im Auto haben und dann gut sichtbar ins Fenster legen. Seit einiger Zeit werden zudem elektronische Parkscheiben für den Pkw angeboten. Sie sind eine praktische Alternative zu den herkömmlichen Scheibenmodellen. Dennoch muss man bei der Anschaffung einer digitalen Variante auf einige Sachen achten, um keinen Strafzettel zu bekommen.

Diesen Anforderungen muss eine elektronische Parkscheibe genügen

Hin und wieder kommt es vor, dass man einen tollen Parkplatz gefunden hat und dann vergisst, die Parkscheibe an der Front mit der richtigen Uhrzeit anzubringen. Im schlimmsten Fall kommt ein Kontrolleur oder das Ordnungsamt und hinterlässt einen Strafzettel. Mit einer elektronischen Parkscheibe kann das im Grunde nie passieren, da sie immer an der Scheibe ist und sich selbst einstellt. Laut dem ADAC gibt es dabei einige Faktoren, die eine digitale Parkscheibe erfüllen muss:

  • Typengenehmigung: Zuallererst ist es wichtig, dass eine Typengenehmigung vorliegt. Das heißt, dass die elektronische Parkscheibe behördlich und gesetzlich abgesegnet ist und somit genutzt werden darf.
  • Bewegungssensor: Jede elektronische Parkscheibe muss einen Bewegungsmelder bzw. -sensor haben. Sobald das Auto stehenbleibt und geparkt ist, muss die Scheibe dies erkennen. Die Parkzeit sollte dann in wenigen Sekunden beginnen.
  • P-Zeichen: Des Weiteren muss das Verkehrszeichen 314 an der digitalen Parkscheibe angebracht sein. Hierbei handelt es sich um das Symbol mit dem blauen Hintergrund und dem weißen „P“.
  • Ankunftszeit: Über dem Display der elektronischen Anzeige muss zwingend „Ankunftszeit“ stehen.
  • Zeitangabe: Wie bei nahezu allen digitalen Uhren muss auch bei der elektronischen Parkscheibe die 24-Stunden-Zeitangabe integriert sein. Die Schrifthöhe muss mindestens zwei Zentimeter betragen.

Weitere wichtige Informationen zur E-Parkscheibe

Es gibt klare Regelungen, was elektronische Parkscheiben generell betrifft. Das wird in § 13 „Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit“ der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Beispielsweise heißt es dort in Absatz 3: „Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit müssen nicht betätigt werden, soweit die Entrichtung der Parkgebühren und die Überwachung der Parkzeit auch durch elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen, insbesondere Taschenparkuhren oder Mobiltelefone, sichergestellt werden kann.“ Bei Taschenparkuhren handelt es sich im Grunde um elektronische Parkscheiben.

Zudem muss die elektronische Parkscheibe gut lesbar hinter der Frontscheibe platziert werden. Idealerweise auf der rechten Seite, sodass die Scheibe die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt.

Eine E-Parkscheibe muss also StVO-konform sein, sprich die obigen Regelungen einhalten, und auch eine Zulassungsnummer haben. Diese sieht man meist auf der Vorderseite der elektronischen Parkscheibe. Auch sind weiterlaufende Scheiben nicht erlaubt. Haben Sie geparkt, muss die Parkscheibe konstant eine feste Uhrzeit anzeigen.

Auch interessant: Die Vor- und Nachteile eines E-Kennzeichens beim Auto

Wie sieht es im Ausland aus?

Klassische Parkscheiben sind weltweit anerkannt, doch wie sieht es mit der elektronischen bzw. digitalen Variante aus? Tatsächlich gibt es hierbei keine feste Regelung. Während sie in einigen Ländern gedudelt sind, darf man sie in anderen Ländern nicht nutzen. Beispielsweise ist die elektronische Parkscheibe in Österreich, in der Schweiz und auch in Belgien verboten. Dänemark und die Niederlande erlauben sie hingegen.

Das heißt: Erkundigen Sie sich vor dem nächsten Urlaub, ob Sie in dem jeweiligen Land die elektronische Parkscheibe nutzen dürfen. Wenn Sie nichts riskieren möchten, sollten Sie im Zweifel auf die klassische Parkscheibe im Ausland setzen.

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Diese Modelle lohnen sich und sind StVO-konform

Falls Sie auch eine elektronische Parkscheibe möchten, fragen Sie sich bestimmt, welche Modelle sich lohnen. Im Grunde gibt es etliche Modelle, die zum einen nicht teuer sind und zum anderen zugelassen bzw. StVO-konform. In der Regel kosten solche Parkscheiben zwischen 20 und 30 Euro. Nachfolgend stellen wir Ihnen zwei Modelle vor:

Needit Park Lite

Die elektronische Parkscheibe von Needit ist in Schwarz gehalten, verfügt über alle benötigten Funktionen und ist somit offiziell genehmigt. Der Bewegungssensor erkennt, wenn das Auto parkt und hält die Uhrzeit innerhalb von 20 Sekunden an.

Ooono Park

Wer kein rechteckiges, sondern lieber ein rundes Modell möchte, kann sich für das von Ooono entscheiden. Dieses gibt es in der Farbe Blau und Schwarz. In der Funktionalität gibt es keine Unterschiede zum Needit-Modell. Auch hierbei handelt es sich um eine StVO-konforme, elektronische Parkscheibe.

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