1. Juli 2024, 8:28 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Bei Unfällen stehen Fragen nach den Ursachen und dem genauen Hergang stets im Mittelpunkt. Deswegen sollen demnächst alle neuen Autos etwas erhalten, was sonst nur von Flugzeugen bekannt ist: eine Blackbox.
Es gehört zur traurigen Realität, dass die große Verbreitung von Pkw nicht nur die Mobilität der Menschen erhöht, sondern auch die motorisierte Gefahr. Wenn es dann einmal zum Unfall kommt, sind Einsatzkräfte mit der Suche nach Ursachen schwer beschäftigt. Für eine in Zukunft bessere Aufklärung sollen deshalb Autos bald nur noch zugelassen werden können, wenn in ihnen eine Blackbox verbaut ist.
Übersicht
Wie eine Blackbox – EDR ist Pflicht in Autos
Das geht aus einem Plan der Europäischen Kommission hervor, der bereits im Sommer 2022 beschlossen wurde. In der „New Vehicle General Safety Regulation“ ist unter anderem der verbindliche Einsatz von sogenannten Event Data Recorders (EDRs) vorgesehen. Sie erfüllen in Autos eine ähnliche Funktion wie die Blackbox in einem Flugzeug.
Schon damals verpflichtete die Vorgabe Hersteller neuer Fahrzeugtypen zum Einbau der entsprechenden Geräte. Ab dem 7. Juli 2024 müssen diese zusätzlich bei allen Fahrzeugneuzulassungen vorhanden sein. Wie der ADAC ausführte, gilt dies für die Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzvehikel bis 3,5 Tonnen). Ab dem 7. Januar 2026 und dem 7. Januar 2029 folgen die Klassen M2, M3, N2 und N3 nach der Definition der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
So funktioniert ein EDR
Der Event Data Recorder zeichnet permanent Daten auf. Allerdings speichert er erst unter bestimmten Bedingungen relevante Informationen 5 Sekunden vor und 300 Millisekunden nach einem Unfall. Wie der ADAC TECHBOOK gegenüber mitteilt, wird so sichergestellt, dass auch nur unmittelbar zum Crashereignis gehörende Daten registriert und gespeichert werden.
Ein EDR befindet sich für gewöhnlich im Airbag-Steuergerät, da dort alle wichtigen Informationen der Beschleunigungssensoren zusammenlaufen und diese nutzt das Gerät zur Auslösung der Datenaufzeichnung. Relevant sind Angaben wie die Motordrehzahl, der Lenkwinkel, die Geschwindigkeit, oder die Aktivierung des Airbags, wie der Automobilclub erklärte.
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Datenschutz und mögliches Vorgehen
„Datenschutzrechtlich ist die Aufzeichnung abgesichert, denn nur Fahrer oder Halter haben Zugriff darauf“, versichert uns der ADAC. Die Auto-Blackbox speichert die Daten nur lokal auf dem Fahrzeug.
Bei einem Unfall und zivil- oder strafrechtlichen Verfahren kann man sie über die Schnittstelle für das Fahrzeugdiagnosesystem (OBD) oder via des Airbag-Steuergerätes auslesen. Dies könnte zum Beispiel ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft in Auftrag geben.
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Müssen Verbraucher noch etwas tun?
Grundsätzlich gilt: Die Regelung wird nur für neu zugelassene Fahrzeuge gelten. Eine Nachrüstpflicht für Verbraucher ist nach Einschätzung der Experten nur „schwer vorstellbar bei einer Fahrzeugflotte von knapp 50 Millionen Fahrzeugen in Deutschland.“ Wer sich also ab dem 7. Juli 2024 ein neues Auto anschafft, darf davon ausgehen, dass eine Blackbox verbaut ist.
Für den ADAC ist das eine gute Sache: „Der ADAC begrüßt die gesetzliche Neuregelung, denn damit lässt sich ein Unfallgeschehen besser beurteilen.“ Allerdings betont man, dass die Blackbox bei Ermittlungsverfahren „nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion hinzugezogen werden“ und nur der Unterstützung dienen sollte. Zum Beispiel kann das Gerät nur Informationen über das eigene Auto und nicht über andere Verkehrsteilnehmer aufzeichnen.