7. Oktober 2023, 9:31 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Fast jeder hat sicherlich schon ein Auto mit einem E-Kennzeichen gesehen. Doch welche Autos bekommen solch ein Nummernschild und welche Vorteile ergeben sich daraus? TECHBOOK klärt im Folgenden auf und verrät, was es mit der speziellen Kennung auf sich hat.
Seit Ende 2015 werden sogenannte E-Kennzeichen ausgegeben. Grund hierfür ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG), welches ebenfalls 2015 verabschiedet wurde und für bestimmte Fahrzeuge gilt. Im Grunde unterscheidet sich ein E-Kennzeichen von einem klassischen Nummernschild äußerlich nicht großartig, außer dass rechts am Ende des Kennzeichens ein „E“ steht. TECHBOOK erklärt Ihnen, für welche Fahrzeuge dieses Nummernschild gedacht ist, welche Vorteile sich damit ergeben, welche Voraussetzungen Pkw-Halter erfüllen müssen und welche Privilegien sie mit einer E-Kennzeichnung genießen dürfen.
Elektromobilitätsgesetz (EmoG) einfach erklärt
Das Thema Elektromobilität ist seit Jahren in aller Munde. Mit Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetzes im Juni 2015 sollte die Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen gefördert werden.
Um ganzheitlich klären zu können, welche Fahrzeuge beziehungsweise Autos als Elektroautos gelten dürfen, wurde das EmoG beschlossen. Demnach müssen Fahrzeuge einige Eigenschaften vorweisen, damit man ein E-Kennzeichen beantragen kann. Laut §2 EmoG sind das …
- … Batterieelektrofahrzeuge, dessen Energiewandler elektrische Maschinen sind und der Speicher von außen aufladbar ist (Akkuauto).
- … Hybridelektrofahrzeuge, bei denen es mindestens zwei verschiedene Energiewandler gibt, wovon einer elektrisch betrieben wird und ein Wandler von außen aufladbar ist (Plug-in-Hybrid).
- … Brennstoffzellenfahrzeug, dessen Energiewandler ausschließlich aus den Brennstoffzellen und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen (Brennstoffzellauto).
Des Weiteren müssen aber diese Fahrzeuge auch weitere Eigenschaften vorweisen. Neben dem elektrischen Antrieb und der Möglichkeit das Auto von außen aufladen zu können, müssen sie folgende Sachen erfüllen, um eine E-Kennzeichnung zu haben:
- eine rein elektrische Reichweite von 40 km oder mehr
- oder ein CO2-Ausstoß von 50 g/km oder weniger
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Vorteile eines E-Kennzeichens
Wer also ein Elektro-, Hybridelektro- oder ein Brennstoffzellauto hat, kann dank des E-Kennzeichens von einigen Dingen profitieren. Diese werden in §3 des EmoG näher behandelt.
Unter anderem dürfen elektrisch betriebene Autos auf bestimmten Flächen parken, auf denen Verbrennerfahrzeuge nicht erlaubt sind. Außerdem dürfen E-Autos Sonderspuren und auch Busspuren nutzen. Des Weiteren gibt es Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten. Ebenfalls kann man bei Parkgebühren einiges sparen oder sie entfallen in einigen Regionen gänzlich. Kostenlose Ladestationen stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Da es sich bei Plug-in-Hybriden um teilweise elektrisch betriebene Fahrzeuge handelt, müssen sie eine elektrische Reichweite von 40 Kilometern oder einen geringeren CO2-Ausstoß als 50 Gramm pro Kilometer vorweisen, um die Vorteile genießen zu dürfen.
Ebenfalls interessant für diejenigen, die sich eventuell ein E-Auto zulegen möchten: Wenn man ein Elektroauto bis 2025 anmeldet bzw. zulässt, muss man bis 31. Dezember 2030 keine Kfz-Steuer bezahlen.
So schmackhaft die Vorteile sind, so gibt es auch einige Punkte des EmoG, die an einigen eher nachteilig sind.
Diese Probleme könnten auftauchen
Wie bereits erwähnt, gibt es einige Vorteile, die ein E-Kennzeichen an einem Auto mit sich bringt. Allerdings sind die Erklärungen im EmoG etwas schwammig. In der Theorie sollten die Regelungen eigentlich funktionieren, doch in der Praxis könnte das problematisch werden.
Die Entscheidung, wie Kommunen mit E-Autos umgehen, ist ihnen selbst überlassen. Beispielsweise kann Kommune A die Parkgebühren für elektrisch betriebene Autos aufheben, Kommune B hingegen kann ein hierfür Gebühren erheben, die in der Regel geringer ausfallen, als bei Verbrennerautos. Die Kommunen legen nämlich selbst fest, wie sie mit E-Autos umgehen und in welchem Umfang die Vorteile angewandt werden. Ob eine bundesweite Regelung kommt, ist noch unklar.
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Welche Bedingungen muss man erfüllen, um ein E-Kennzeichen zu bekommen?
Sind die obigen Voraussetzungen erfüllt, muss man das Auto ganz normal anmelden. Wie bereits erwähnt, ist der Antrieb und Auflademöglichkeit zunächst wichtig. Kurz gefasst: Das Fahrzeug muss die Kriterien des EmoG an erster Stelle erfüllen.
Bei der Zulassungsbehörde brauchen Sie dann noch die Zulassungspapiere für das Fahrzeug, Ihren Personalausweis, einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung und einen Versicherungsschutznachweis (eVB-Nummer).
Muss man ein E-Kennzeichen anbringen?
Hat man ein elektrisch betriebenes Auto, fragt man sich bestimmt, ob man ein E-Kennzeichen anbringen muss. Die Antwort lautet hier „nein“. Ein E-Kennzeichen ist keine Pflicht. Wer aber von den Vorteilen profitieren möchte, sollte dennoch solch ein Nummernschild beantragen. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, bekommen Sie ein ganz normales Kennzeichen ohne „E“.
Auch sollten Sie wissen, dass ein E-Kennzeichen nicht ausschließlich für klassische Autos gilt. Wohnmobile, Busse, Quads, Motorräder etc., die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können mit einem E-Kennzeichen ausgestattet werden.
Das im Juni 2015 beschlossene Mobilitätsgesetz gilt bis zum 31. Dezember 2026.
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Quelle
- Bundesministerium der Justiz: „Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge 1 (Elektromobilitätsgesetz – EmoG)“ (aufgerufen am 4. Oktober 2023)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr: „Elektromobilitätsgesetz (EmoG)“ (aufgerufen 4. Oktober 2023).