26. September 2022, 15:05 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Beim Thema Datenschutz sind schon viele Erwachsene überfordert. Noch komplizierter kann es werden, wenn bei Eltern Fragen auftauchen, die den Datenschutz ihrer Kinder in der digitalen Welt betreffen.
Datenschutz ist Kinderschutz. Ausgehend von dieser Formel hat der Bundesdatenschutzbeauftragte neue Empfehlungen zum Datenschutz von Kindern veröffentlicht. Eltern finden im Netz zwölf beispielhafte Fragen aus verschiedenen Bereichen, zu denen die Behörde (BfDI) dann Empfehlungen zum Kinder-Datenschutz etwa bei Smartphones und sozialen Medien oder bei Games gibt.
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Weitergabe von Daten in Spielen
Beispiel Online-Games: Gerade kostenlose Spiele sind für Kids sehr verlockend, betrügerische Angebote können sie aber noch nicht herausfiltern. Sie riskieren dabei, ungewollt persönliche Daten freizugeben.
So gehören Mailadresse oder Telefonnummer etwa nicht in Spiele-Chats. Und man sollte immer daran denken, dass Dritte Videos und Ton mitschneiden können. Teils direkt im Spiel, aber auch innerhalb von Teamchats, die über Messenger wie Discord laufen. Stichwort: Cybermobbing.
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Kinder–Datenschutz gilt auch für Eltern
Eltern, die selbst Social-Media-Profile haben und dort gerne poste, sollten auf die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder achten. Auch Kinder haben das Recht am eigenen Bild. Auch lustig gemeinte Videos auf Social Media können für den Nachwuchs höchst peinlich sein. Bilder am Strand oder in der Badewanne sind ohnehin tabu.
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Schutz vor Übergriffen
Kinder und Jugendliche können beim Spielen im Netz aber auch auf Gewalt oder sexuelle Inhalte stoßen. Es kommt leider auch häufig vor, dass sie selbst Opfer von Übergriffen Dritter werden.
Eltern müssen deshalb genau hinschauen, was und mit wem ihr Nachwuchs spielt, rät der BfDI. Außerdem sollte man im Vorfeld gemeinsam die Datenschutz-Einstellungen für die Kinder bei Konsolen, Spielen und Plattformen wie Steam oder Gog durchgehen.
Mit Material von dpa