23. September 2024, 12:19 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Derzeit ist ein Betrug mit Stromverträgen im Umlauf. Die Verbraucherzentrale warnt vor einer zweiteiligen Masche.
Immer wieder geraten Verbraucher ins Visier von zweifelhaften Methoden und auch Betrugsmaschen. Dabei versuchen Täter, sie auf den verschiedensten Wegen zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist ein aktueller Betrug mit Stromverträgen besonders gefährlich. TECHBOOK erklärt die Details.
Übersicht
Betrug mit Stromverträgen – Opfer werden direkt angerufen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet von einer derzeit vermehrt auftretenden Masche. Dabei rufen die Täter Personen an und geben sich entweder als Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale oder als lokaler Energieversorger aus. Im Zuge dessen fragen sie Informationen wie Namen, Adresse und die Zählernummer ab. Doch Vorsicht, hierbei handelt es sich um Betrug mit Stromverträgen.
Ziel dieses Vorgehens ist es, Betroffene unwissentlich zu einem Anbieterwechsel zu bringen. Dazu verschicken die Verantwortlichen entweder zeitgleich zum Telefonat oder kurz danach eine SMS, in der sich ein Link befindet. Mit nur einem Klick darauf stimmt man einem neuen Vertragsabschluss zu. Wer also nur weitere Informationen einsehen möchte, sollte nichtsdestotrotz unbedingt die Finger von den Nachrichten lassen.
Bei den Tätern muss es sich derweil nicht einmal zwingend um reine Kriminelle handeln: Tatsächlich spricht die Verbraucherzentrale von „einigen Energieversorgern“. Offenbar sind auch legitime Unternehmen dafür verantwortlich, die sich dieser fragwürdigen Methode bedienen. Welche das genau sind, geht aber aus dem Bericht nicht hervor.
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Vertragszustimmung per Klick ungültig
Wie die Verbraucherzentrale erklärt, kann das Anklicken des hinterlegten Links jedoch nicht als Zustimmung gewertet werden. In Wahrheit sind Energieverträge nur gültig, wenn von beiden Vertragsparteien eine schriftliche Bestätigung – sprich: eine Unterschrift – vorliegt.
Ungeachtet des aktuellen Betrugs mit Stromverträgen kann es natürlich sein, dass Verbraucher nach dem Klick auf einen Link zunächst einmal auf eine Seite mit einem Vertragsformular gelangen. Sofern dann die Option gegeben ist, können sie am Smartphone unterschreiben und auf diesem Wege einen Vertrag offiziell geltend machen.
Zudem müssen Anbieter Personen korrekt über das Widerrufsrecht belehren. Im Rahmen der Betrugsmasche soll Betroffenen gesagt worden sein, dass sie kein Widerrufsrecht besäßen. Das entspricht allerdings nicht den rechtlichen Tatsachen. Grundsätzlich existiert es für 14 Tage ab Vertragsabschluss. Erfolgte keine ordnungsgemäße Belehrung, kann sich die Frist auf sogar ein Jahr und 14 Tage verlängern.
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Das können Verbraucher tun
Die Verbraucherzentrale gibt mehrere Tipps, um sich zu schützen und erläutert auch, wie man im Betrugsfall vorgehen sollte:
- Wurde Ihnen ein Vertrag untergeschoben, bestreiten Sie ihn so schnell wie möglich und widerrufen sie ihn auch hilfsweise.
- Fordern Sie einen Nachweis über den Vertragsabschluss und die Belehrung zum Widerruf ein. Nutzen Sie auch dazu die Vorlage der Verbraucherzentrale.
- Lassen Sie sich gar nicht erst auf Werbeanrufe ein.
- Klicken Sie nie ohne vorherige Überprüfung auf Links in SMS.
- Grundsätzlich sollten Sie nie Verträge auf dem Smartphone unterschreiben. Falls Sie es doch getan haben sollten, fertigen Sie umgehend Screenshots von der Seite und den Dokumenten an, da sie möglicherweise nicht im Anschluss an Sie gesendet werden.