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Anleitung

Instagram und Facebook nutzen private Daten für KI! So können Sie widersprechen

Am 26. Juni 2024 treten Metas KI-Neuerungen in Kraft.
Meta will seine KI zukünftig mit Nutzerdaten und -beiträgen trainieren. Foto: picture alliance / Sipa USA
Natalie Wetzel, TECHBOOK
Werkstudentin

27. Juni 2024, 11:22 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Die Ankündigung erfolgte ganz nebenbei: Meta will seine KI mit den Posts, Beiträgen und Daten seiner Nutzer auf Instagram und Facebook trainieren. Die Verbraucherzentrale kritisiert das Vorgehen. TECHBOOK gibt den Überblick und eine Anleitung, wie Sie Metas neuen Regeln widersprechen können.

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Ein Urlaubsfoto auf Facebook oder eine kurze Story auf Instagram sind schnell gepostet – und sollen zukünftig Metas hauseigene KI trainieren. Seit dem 26. Juni 2024 sollen in der EU die neue KI-Regelung von Meta gelten, nach der Nutzerdaten zum Lernstoff der KI werden – egal ob man einen öffentlichen Account hat oder nicht. Schon im Vorfeld gingen diverse Reels auf Instagram um, in denen Content Creator auf die Möglichkeit zum Widerspruch gegen Metas KI-Training hinweisen. Der Weg zum Widerspruch ist allerdings gut versteckt, was auch die Verbraucherzentralen kritisieren.

KI lernt mit Instagram- und Facebook-Posts

Um seine KI zu trainieren, benötigt Meta möglichst viele Daten. Nach eigener Aussage greift das Unternehmen neben öffentlichen und lizenzierten Daten von Drittanbietern auch auf Informationen zurück, „die über die Produkte und Services von Meta geteilt werden“. Dazu zählen unter anderem Beiträge, Fotos oder Bild- und Videounterschriften.

Wer sich also aktiv auf Facebook und Instagram bewegt, muss damit rechnen, dass seine Daten – auch personenbezogene Daten – für das KI-Training genutzt werden. Explizit ausgenommen sind lediglich Privatnachrichten. Allerdings interpretieren die Verbraucherzentralen Metas vage Umschreibung so, dass auch Beiträge, die nur für bestimmte Menschen sichtbar sind, von der KI genutzt werden dürfen. Der Privatsphärengedanke, der durch Funktionen wie etwa die Story an nur „enge Freunde“, verwirklicht wird, findet mit Blick auf die KI keine Berücksichtigung.

Abmahnung durch Verbraucherzentrale

Meta selbst begründet sein Recht auf die Verarbeitung der Nutzerdaten mit einem berechtigten Interesse gemäß Art. 6 DSGVO, bleibt aber auch hier vage: „Diese Informationen dienen der Entwicklung und Optimierung von KI bei Meta.“ Das Wesen der KI bleibt dabei nur grob umrissen, denn Meta nennt als Anwendungsbeispiele lediglich Meta AI und generelle KI-basierte Kreativtools. Die Kritik der Verbraucherzentralen setzt einerseits an diesem behaupteten berechtigten Interesse an, da es sich Meta mit dieser Behauptung zu einfach mache.

Andererseits liegt der zweite große Kritikpunkt im Widerspruchsverfahren. „Das Widerspruchsverfahren ist jedoch sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich“, schreibt die Verbaucherzentrale NRW. Nutzer in der EU haben zwar das Recht, der Nutzung ihrer Daten für das KI-Training zu widersprechen. Doch Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentraler NRW, sagt: „Nutzer:innen sollten solche Funktionen aktivieren können, wenn sie dies wünschen.“ Datenschutz als Standard und Zustimmung als proaktive Handlung der Nutzer – so sollte es eigentlich sein. Deswegen hat die Verbraucherzentrale NRW Meta am 13. Juni 2024 eine Abmahnung erteilt.

Mittlerweile hat Meta seine KI-Pläne in der EU verlangsamt: „Aufgrund des Feedbacks von Aufsichtsbehörden verschieben wir momentan unsere Änderung bezüglich der Verwendung deiner Informationen zur Weiterentwicklung und Verbesserung von KI bei Meta.“ Die Nutzer sollen informiert werden, sobald Meta mit der Verwendung der Nutzerdaten beginnt. Wann das sein wird, macht Meta allerdings nicht transparent. Ob das Unternehmen bei seinem Widerspruchsverfahren bleibt, ist ebenfalls ungewiss.

Lesen Sie auch: So legen Sie Widerspruch gegen die neuen Street-View-Aufnahmen ein

Widerspruch gegen Metas KI-Training

Die Verbraucherzentralen empfehlen dennoch, Widerspruch einzulegen, wenn man nicht mit der Nutzung seiner Daten zu KI-Trainingszwecken einverstanden ist. Dafür gibt es jeweils ein Formular für Instagram und Facebook, der Weg dorthin ist allerdings auffallend kompliziert.

Eine weitere Hürde besteht darin, dass nur eingeloggte Nutzer Widerspruch einlegen können. Befindet man sich beispielsweise in einem Verfahren zum Löschen des Accounts, hat man diese Möglichkeit nicht. Auch jene Nutzer, die selbst nicht auf Instagram oder Facebook angemeldet sind, haben keine Möglichkeit zum Widerspruch, sollte Bild- oder Videomaterial oder persönliche Daten von ihnen durch andere Nutzer gepostet werden. Erst wenn man personenbezogene Daten von sich selbst in KI-generierten Inhalten entdeckt, kann man die Löschung beantragen.

Um der Datennutzung zu KI-Trainingszwecken zu widersprechen, muss man ein Formular ausfüllen und dabei das Wohnsitzland, eine E-Mail-Adresse und Gründe des Widerspruchs angeben. Diese will Meta zuerst überprüfen, bevor dem Widerspruch stattgegeben wird. Laut der Verbraucherzentrale berichten Nutzer allerdings, dass sie auch ohne umfassende Begründung erfolgreich Widerspruch einlegen konnten. Auf ihrer Website führt die Verbraucherzentrale beispielhafte Gründe an: „Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.“ Oder: „Ich habe Angst, dass meine geposteten Daten in falschem Zusammenhang neu veröffentlicht werden.“

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Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Formular

Die Formulare „Einspruch gegen die Verwendung deiner Informationen für KI bei Meta“ findet man oben im Text verlinkt oder über folgenden Pfad:

Facebook

  1. Klicken Sie im Webbrowser auf Ihr Profilbild oder in der App auf das drei-Punkte-Menü.
  2. Wählen Sie den Bereich „Einstellungen und Privatsphäre“ aus.
  3. Navigieren Sie zu „Einstellungen“ und scrollen Sie nach unten zur „Datenschutzrichtlinie“. Im Browser befindet sich das Feld an der linken Seite unter der Überschrift „Gemeinschaftsstandards und Rechtliches“.
  4. Öffnen Sie die „Datenschutzrichtlinie“.
  5. Nun öffnet sich eine Hilfsseite. Scrollen Sie zur Unterüberschrift „Was ist unsere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung deiner Informationen? Was sind deine Rechte?“ und tippen Sie auf den Balken „Widerspruchsrecht“. Alternativ können Sie über die Suchfunktion (Lupe) den Begriff „Widerspruchsrecht“ suchen.
  6. Erneut öffnet sich eine neue Seite mit der Frage „Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?“ Bestätigen Sie. Erst jetzt öffnet sich das Widerspruchsformular.

Instagram

  1. Öffnen Sie Instagram und öffnen Sie das drei-Punkte-Menü.
  2. Tippen Sie auf „Einstellungen“ (Zahnrad.)
  3. Scrollen Sie ganz nach unten (egal bei welchem Einstellung-Tab). Im Footer finden Sie die „Datenrichtlinie“.
  4. Hier öffnet sich eine separate Seite namens „Datenschutzrichtlinine“.
  5. Unter der Unterüberschrift „Was ist unsere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung deiner Informationen? Was sind deine Rechte?“ findet sich der Balken „Widerspruchsrecht“. Tippen Sie auf den Button, sodass sich ein weiteres Fenster öffnet. Alternativ können Sie über die Suchfunktion (Lupe) auch den Begriff „Widerspruchsrecht“ suchen.
  6. Tippen Sie nun auf den Link „zu widersprechen“.
  7. Erneut öffnet sich eine Seite, diesmal mit der Frage, ob sich die Anfrage auf KI bei Meta beziehe. Bejahen Sie dies und füllen Sie das folgende Formular aus.
Themen Datenschutz Facebook Instagram Künstliche Intelligenz
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