10. März 2023, 16:15 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Beim beliebten Messenger WhatsApp gibt es ganz klare Regeln. Wer diese nicht einhält, kann seinen Account für immer verlieren. Zu finden sind sie in den Nutzungsbedingungen. TECHBOOK hat sie herausgesucht.
Wie kann WhatsApp überhaupt prüfen, ob jemand gegen eine Regel verstößt? Ganz einfach: Andere Nutzer können das Fehlverhalten mittels der „Melden“-Funktion anzeigen. Auf sieben WhatsApp-Regeln kommt es dabei besonders an, um eine dauerhafte Kontosperrung zu vermeiden.
Die wichtigsten WhatsApp-Regeln im Überblick
1. Keine Aufrufe zur Gewalt
Aggressives Verhalten wie etwa Bedrohen, Belästigen, Einschüchtern und anderweitig hasserfüllte Inhalte sind bei der Messenger-App absolute No-Go’s. Auf „Verherrlichung von Gewalt und Verbrechen“ droht WhatsApp streng zu reagieren. Ein Verhalten, das zukünftig übrigens nicht nur eine Sperrung des Kontos zur Folge haben kann. Denn jüngst wurde ein Gesetz verabschiedet, das solche Handlungen auch gesetzlich unter Strafe stellen wird.
2. Bösartige Gerüchte, Verleumdungen und Fake-News
Ähnlich unzulässig wie Fake-News werden auch Verleumdungen und „das Veröffentlichen von Unwahrheiten, Falschdarstellungen oder irreführenden Aussagen“ bestraft. Diese WhatsApp-Regel trifft übrigens nicht nur Nutzer, die sich solche Inhalte ausdenken. Auch das Verbreiten kann bei entsprechender Meldung zur Kontosperrung führen. Leiten Sie solche Informationen also auch nicht ungeprüft weiter.
3. Beleidigungen sind nicht gestattet
Zu einer der wichtigsten WhatsApp-Regeln gehört, dass keinerlei Inhalte erstellt werden dürfen, die in irgendeiner Form „obszön, beleidigend, […] rassistisch oder ethnisch anstößig sind, oder zu einer Verhaltensweise anstiften oder ermuntern, die illegal oder auf sonstige Weise unangemessen wäre […].“ Auch hier gilt, dass solche Aussagen zusätzlich auch strafrechtlich relevant sein können.
4. Das Versenden von Kettenbriefen ist verboten
Wohl kaum ein WhatsApp-Nutzer dürfte damit rechnen: Das Kopieren und Weiterleiten „unzulässiger Mitteilungen wie Massennachrichten“ oder eben Kettenbriefen ist illegal und in den Regeln von WhatsApp strikt verboten. Vor allem in der Hochzeit der Corona-Pandemie haben sich Fake-News und Abzocken so nämlich besonders schnell verbreitet. So haben einige Nutzer in einem konkreten Beispiel mit den Ängsten vor dem Virus gespielt.
5. Kein Identitätsdiebstahl
Das Annehmen einer fremden Identität ist bei WhatsApp nicht erlaubt. Jeder Nutzer darf für sein Profil einen Namen anlegen, welchen seine Kontakte sehen. Dabei ist die Verwendung eines Klarnamens keine Pflicht. Ein fremder Klarname führt in Verbindung mit einem geklauten Foto aber möglicherweise schon zur Sperrung.
6. Nur eigene Fotos verschicken
Das „Recht am geistigen Eigentum bzw. sonstige Eigentumsrechte“ ist heikel und darf nicht verletzt werden. Entsprechend darf man nur Fotos verschicken, welche selbst produziert wurden oder an welchen man die Rechte hält. Nicht nur Bestandteil der WhatsApp-Regeln, sondern auch des Gesetzes.
7. Schadsoftware verbreiten
Relativ naheliegend ist hingegen, dass WhatsApp die Konten von Nutzern, welche Viren und Schadsoftware in Umlauf bringen umgehend sperrt. Dies könne der Fall sein, sobald man Nachrichten verschickt und diese Anhänge Viren enthalten. Selbst wenn man diese Dateien (Fotos, Videos, Dokumente etc.) nur weiterleitet und nicht selbst erstellt. Eine der sinnvollsten WhatsApp-Regeln. Melden Sie solche Verstöße also am besten umgehend.
„Nudify“-Apps Missbrauch mit KI-generierten Nacktbildern nimmt zu – Anwalt klärt über Rechte auf
So schnell ist das Geld weg Die 6 häufigsten Betrugsmaschen bei Ebay – und wie Sie sich schützen
TECHBOOK erklärt Was ist eigentlich Doxing?
Die meisten Verstöße werden nicht geahndet
Wie jedem klar sein dürfte, führt nicht jeder Verstoß gegen eine der WhatsApp-Regeln gleich zur Kontosperrung. Nicht zuletzt bedarf es schließlich immer auch einer Meldung, die in den meisten Fällen nicht stattfindet. Während beim Verschicken von Bildern sicherlich auch selten ein anderer Nutzer aktiv wird, kann dies bei Bedrohungen und Beleidigungen durchaus passieren. TECHBOOK rät dazu, bei diesen Delikten unbedingt eine Meldung abzusetzen.