31. Januar 2022, 12:57 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
WhatsApp sowie soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter müssen laut eines neuen Gesetzes Daten an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeben.
Im Speziellen geht es bei dem neuen Gesetz, welches zum 1. Februar 2022 in Kraft tritt, um strafbare Handlungen im Internet. Ein Problem, das es seit Jahren gibt und welches man in Kommentarspalten oder Gruppenchats immer wieder beobachten kann.
Hasskommentare und Rechtsextremismus beim BKA melden
Der Gesetzesbeschluss wurde bereits im Juni 2020 vom Bundestag beschlossen. Ab dem 1. Februar 2022 sind Messenger und soziale Netzwerke dazu verpflichtet, mutmaßlich strafbare Handlungen beim BKA zu melden. Darunter fallen zum Beispiel Hasskommentare, Terrorismuspropaganda, Bilder oder Videos von Kindesmissbrauch und Antisemitismus. Grund dafür dürfte unter anderem die Erkenntnis sein, dass verschriftlichter Hass im Internet Konsequenzen in der realen Welt nach sich ziehen kann und dies auch tut.
Dienste mit mehr als 2 Millionen Nutzern müssen daher die betreffenden IP-Adressen und Passwörter an das BKA melden und die Inhalte umgehend löschen.
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Meta und Google protestieren
Sowohl der Konzern Meta (Facebook, Instagram und WhatsApp) als auch Google (YouTube) haben beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht. Damit haben sie sich zunächst schon einmal Zeit gekauft. Denn bis zu einem Urteil müssen die Unternehmen nun keine Daten an das BKA weiterleiten oder Nutzer melden.
Die Gründe der Internetriesen können dabei vielfältig sein. Zum einen könnte der Aufwand einfach sehr groß sein. Das konsequente Löschen und melden könnte Ressourcen benötigen, die extra geschaffen werden müssten.
Zum anderen ist beispielsweise Facebook dafür bekannt, nur recht zögerlich Inhalte zu löschen. Wer schon mal einen Hasskommentar bei Instagram oder Facebook gemeldet hat, wird das teilweise selbst feststellen. Der Konzern von Mark Zuckerberg steht dafür seit Jahren in der Kritik.