9. August 2023, 18:57 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
WhatsApp hat nach Kritik von Datenschutzbeauftragten seine Richtlinien entsprechend angepasst. TECHBOOK erklärt die Änderungen und was sie für Nutzer bedeuten.
Schon am 17. Juli hat WhatsApp die Datenschutzrichtlinien des Messengers angepasst. Darüber werden Nutzer zurzeit schrittweise durch ein Benachrichtigungsfenster informiert. Schaut man sich die Änderungen genauer an, kann man nun unter anderem die Worte „berechtigtes Interesse“ lesen. Doch was bedeutet das eigentlich genau? TECHBOOK hat beim Anwalt nachgefragt.
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Übersicht
WhatsApp und der Datenschutz
Nachdem die irische Datenschutzbehörde gegen WhatsApps Mutterkonzern Meta in diesem Jahr bereits eine Milliardenstrafe verhängt hat, wurde nun nachgebessert. Grund für die Strafe war ein Verstoß gegen europäisches Recht, genauer gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Diese Verordnung regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Und diesbezüglich bestand laut Datenschützern bei Meta noch deutlicher Handlungsbedarf.
Das Unternehmen versteht eine Nutzung seiner diversen Dienste – zu Meta gehören neben WhatsApp auch Instagram und Facebook – automatisch als Einwilligung zum Sammeln personenbezogener Daten. Das widerspreche wiederum Art. 21 Abs. 2 DSGVO. Dort steht im Wortlaut: „Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen.“
Zudem gab es 2021, als WhatsApp seine Datenschutzrichtlinien grundlegend aktualisiert hatte, massive Kritik von Verbraucherschützern. Das Unternehmen habe seine Nutzer nicht ausreichend über die Verarbeitung der Daten informiert und sie zudem unter Druck gesetzt, den Änderungen zuzustimmen.
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WhatsApp passt Datenschutzrichtlinien an
WhatsApp hat nun reagiert und seine Datenschutzrichtlinien angepasst. Dort heißt es seit dem 17. Juli, dass man sich gemäß der DSGVO bei der Verwendung der Nutzerdaten auf „berechtigtes Interesse“ stützen würde. Dieses Interesse bestehe zum einen aus der Verbesserung von WhatsApp selbst, indem etwa Nutzerinteraktionen mit bestimmten Features gemessen würden. Zum anderen beruft sich WhatsApp auf den Schutz seiner Nutzer, etwa indem missbräuchlicher Inhalt erkannt und entsprechend darauf reagiert werden würde.
Im Rahmen dieses „berechtigten Interesses“ können Nutzer nun laut WhatsApp der Verwendung ihrer Daten widersprechen. Allerdings setzt das wie zuvor einen aktiven Widerspruch voraus. Die schwammige Formulierung könnte außerdem weiterhin zur Folge haben, dass WhatsApp personenbezogene Daten zum Ausspielen personalisierter Werbung nutzt. „Berechtigtes Interesse“ kann schließlich im Zweifel unterschiedlich interpretiert werden.
Was bedeuten die Änderungen für Nutzer?
Konkrete Auswirkungen dürften die Anpassungen somit nicht haben. TECHBOOK hat bei Christian Solmecke nachgefragt, einem Experten im Bereich Medienrecht und Partner der ebenfalls spezialisierten Kanzlei WBS.LEGAL. Laut Solmecke bedeuten die Änderungen, dass Meta generell weiterhin „die personenbezogenen Daten seiner Nutzer für personalisierte Werbung erhebt, ohne nach ihrer Einwilligung zu fragen.“ Nutzer könnten jetzt allerdings von ihrem Recht auf Widerspruch Gebrauch machen. Meta müsse dann auf die Datenerhebung mit dem Ziel, personalisierte Werbung schalten zu können, verzichten.
Solmecke sagt außerdem:
Langfristig wird Meta mit dieser Änderung ihrer Rechtsgrundlage aber auch nicht durchkommen. Denn die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu dem Thema ist klar: In einem ganz aktuellen Urteil vom 4. Juli 2023 hat der EuGH gesagt, dass die Personalisierung der Werbung nicht als berechtigtes Interesse die Datenverarbeitung rechtfertigen könne (Az. C‑252/21). Stattdessen wird Meta eine freiwillige und aktive Einwilligung seiner Nutzer einholen müssen. Zwar war diese Aussage in dem Verfahren nicht entscheidungsrelevant gewesen – doch sie macht deutlich, wie eine EuGH-Entscheidung aussehen würde, sollte z.B. eine Datenschutzorganisation wie „noyb“ auch diese neue Klausel wieder vor den EuGH bringen.
Christian Solmecke
Es könnte also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die aktuelle Anpassung der WhatsApp-Datenschutzrichtlinien gekippt wird.
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Quellen
- WhatsApp Datenschutzrichtlinien (aufgerufen am 9. August 2023)
- WBS.LEGAL (aufgerufen am 9. August 2023)
- Art. 21 der Datenschutzgrundverordnung („Widerspruchsrecht“, aufgerufen am 9. August 2023)