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Gericht entscheidet

Weiterhin keine WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

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TECHBOOK Redaktion

29. April 2017, 11:06 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Zwei Jahre nach dem Kauf von WhatsApp wollte Facebook im vergangenen Jahr auf einige Daten von Nutzern des Kurzmitteilungsdienstes zugreifen. Der Hamburger Datenschützer blockierte die Pläne in Deutschland – und ein Gericht stärkte ihm nun den Rücken.

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Facebook darf nach einem Gerichtsbeschluss weiterhin keine Daten deutscher Nutzer des Kurzmitteilungsdienstes WhatsApp nutzen. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte eine entsprechende Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar vom vergangenen Herbst.

Facebook plane, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen, sagte ein Sprecher des Online-Netzwerks. Den zweiten Teil von Caspars Anweisung – bereits erhobene Daten zu löschen – müsse Facebook zunächst nicht befolgen, erklärte das Verwaltungsgericht. Diese Forderung sei nicht sofort vollziehbar. Der Datenschützer erklärte, es sei ein Versehen gewesen, den sofortigen Vollzug auch der Löschung anzuordnen.

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Das Hamburger Verwaltungsgericht räumte zugleich ein, es sei „noch nicht hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung komme“ und Caspar gegen Facebook Irland vorgehen könne. Nach deutschen Vorschriften habe es keine Zustimmung gegeben. Und: „Im Rahmen der daher vorzunehmenden Interessenabwägung überwiege das Interesse der deutschen WhatsApp-Nutzer.“

Caspar hatte Facebook im September mit einem sofort vollziehbaren Bescheid die Pläne zur Nutzung einiger Informationen deutscher WhatsApp-Nutzer untersagt. Der Grund: Das Online-Netzwerk habe dafür keine Einwilligung eingeholt, die deutschen Datenschutzvorschriften entspreche. Facebook kontert, man agiere in Europa nach irischem Datenschutzrecht, weil dort der internationale Sitz der Firma sei.

„Die Entscheidung hat erhebliche Ausstrahlungswirkung auch in Richtung EU“, erklärte Caspar zu dem Beschluss. Denn dort gelte bereits heute mit der EU-Datenschutzrichtlinie und erst recht ab Mai 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung ein vergleichbares Datenschutzniveau. „Damit wird auch der Kritik vieler meiner Kollegen aus den anderen Mitgliedstaaten an dem geplanten Datenaustausch Rechnung getragen.“

Facebook betonte, die Datenschutz-Regeln von WhatsApp und auch ihre Aktualisierung seien im Einklang mit geltendem Recht gestaltet worden. Man werde auch weiterhin mit Regulierern zusammenarbeiten und ihre Fragen beantworten.

Facebook hatte WhatsApp 2014 für etwa 22 Milliarden Dollar gekauft. Damals war erklärt worden, dass die Daten bis auf Weiteres getrennt bleiben und WhatsApp weiterhin unabhängig agieren solle. Im Spätsommer 2016 kündigte WhatsApp dann an, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt werde. Dadurch sollten Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.

Zugleich wurde versichert, dass Facebook keinen Zugang zu Inhalten der Kurznachrichten bekomme – auch weil diese verschlüsselt seien. Nach dem Einschreiten der Datenschützer wurde die Weitergabe und Nutzung der Daten von WhatsApp-Nutzern europaweit ausgesetzt.

Themen Datenschutz WhatsApp
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