1. September 2022, 17:35 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Eine durchaus ungewöhnliche Nachricht im offiziellen Telegram-Kanal überraschte wohl die meisten Nutzer des Dienstes. Der Messenger fragte nämlich, wie viel Datenschutz die User einfordern. Genauer gesagt geht es darum, wie viel Daten der Dienst Ermittlungsbehörden in bestimmten Fällen weitergeben darf.
Aktuell macht eine Befragung über den offiziellen Kanal von Telegram die Runde. Deutsche Nutzer werden derzeit befragt, in welchem Umfang die Daten der User mit den Behörden, darunter die deutsche Polizei beziehungsweise das Bundeskriminalamt (BKA), geteilt werden dürfen.
Wie viel Daten sollen bei Telegram weitergegeben werden?
Auf den ersten Blick wirkt dieses Vorhaben durchaus ungewöhnlich, da Telegram grundsätzlich keine Informationen der Nutzer veröffentlicht beziehungsweise weitergibt. Auch in der Nachricht ist dies explizit vermerkt: „Telegram gibt niemals Informationen über deine Chats oder Kontakte an Dritte weiter, auch nicht an staatliche Einrichtungen.“
Weiter heißt es, dass seit 2018, mit der aktuellen Datenschutzerklärung des Messengers, IP-Adressen und Telefonnummern weitergegeben werden dürfen. Das allerdings nur von Terrorverdächtigen und dann auch nur, sofern es eine Anfrage seitens der Regierung gibt, die durch einen Gerichtsbeschluss gestützt wird.
Deshalb führt der Messenger nun eine Abstimmung durch, die bis zum 5. September, 12 Uhr, geht. Dabei möchte Telegram wissen, ob die deutschen Nutzer die aktuelle Datenschutzerklärung beibehalten wollen oder ob sie die Weitergabe von Daten an Behörden verringern oder erhöhen möchten. Hierfür stellt Telegram drei Optionen vor.
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So sehen die Optionen aus
In der Nachricht werden die Optionen aufgeführt, die der Telegram-Nutzer auswählen kann. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich komplett zu enthalten und sich für keine der drei Optionen zu entscheiden:
- Option 1: Keine Änderungen. IP-Adressen und Telefonnummern von Terrorverdächtigen darf Telegram weiterhin nur aufgrund einer Gerichtsentscheidung weitergeben. Diese Option ist bereits in der aktuellen Datenschutzerklärung von Telegram enthalten.
- Option 2: Auf Anfrage der deutschen Polizeibehörden darf Telegram IP-Adressen und Telefonnummern von Verdächtigen schwerer Straftaten offenlegen, auch wenn diese nicht durch eine Gerichtsentscheidung gestützt ist. Diese Option wäre, sofern sie Zustimmung findet, komplett neu für Telegram und erfordert deswegen eine Änderung der Datenschutzerklärung für Nutzer aus Deutschland.
- Option 3: Unter keinen Umständen darf Telegram Nutzerinformationen weitergeben, inkl. IP-Adressen und Telefonnummern von Terrorverdächtigen. Wenn diese Option unterstützt wird, ändert Telegram seine Datenstruktur und die Datenschutzerklärung für Nutzer aus Deutschland.
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Telegram seit längerer Zeit stark in der Kritik
Schon seit geraumer Zeit ist Telegram besonders bei rechtsextremistischen und verschwörungsideologischen Gruppen beliebt. Anfang des Jahres hatte deshalb auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD mit der Abschaltung des Messenger-Dienstes gedroht. Nach zähen Verhandlungen und Ringen gab der russische Messenger dann doch nach und gab im Juni 2022 erstmals Daten an das BKA weiter. TECHBOOK hatte darüber berichtet.
Nach monatelangen Auseinandersetzungen könnte es nun zu mehr Kooperationsarbeiten mit den Behörden kommen. Obwohl Telegram sich immer gesträubt hatte, Daten von Usern weiterzugeben, könnte durch die Umfrage ein Kurswechsel stattfinden. Allerdings würde die Weitergabe, vor allem ohne Gerichtsbeschluss, auch ein durchaus großer Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern werden.