25. April 2025, 18:02 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Meta plant, ab dem 27. Mai öffentliche Inhalte für das Training seiner Künstlichen Intelligenz Meta AI zu verwenden. Wer das nicht will, muss schnell handeln – ein Widerspruch ist möglich, aber nur über ein spezielles Formular.
Ab dem Stichtag will Meta öffentlich sichtbare Inhalte seiner Nutzer auf Instagram und Facebook für das Training seiner KI Meta AI verwenden. Ein Widerspruch ist möglich – allerdings nur bis spätestens 26. Mai und nur über interne Formulare.
KI-Training mit Nutzerdaten: Meta gibt Starttermin bekannt
Der Technologiekonzern Meta, Betreiber von Plattformen wie Facebook und Instagram, will künftig „öffentliche Inhalte in Meta-Produkten“ nutzen, um die eigene Künstliche Intelligenz Meta AI weiterzuentwickeln. TECHBOOK hatte bereits im Juni 2024 über die Pläne des Konzerns berichtet – nun werden dies aber tatsächlich umgesetzt. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilt, haben Nutzende jedoch die Möglichkeit, dieser Verwendung zu widersprechen – ohne Angabe von Gründen.
Formulare nur direkt über Facebook und Instagram erreichbar
Meta stellt für den Widerspruch entsprechende Online-Formulare bereit – jedoch ausschließlich innerhalb der Plattformen. Das heißt: Nur wer aktuell bei Facebook oder Instagram angemeldet ist, kann auf das jeweilige Formular zugreifen. Die E-Mail-Adresse, mit der man den Dienst nutzt, muss zwingend angegeben werden. Ein zusätzliches Textfeld für die Begründung ist zwar vorhanden, muss aber laut Verbraucherzentrale nicht ausgefüllt werden. Hier geht es zu den entsprechenden Formularen:
- Facebook: https://www.facebook.com/help/contact/6359191084165019
- Instagram: https://help.instagram.com/contact/767264225370182
Die Zeit für den Widerspruch ist knapp. Die Verbraucherzentrale rät, der Datennutzung bis spätestens 26. Mai zu widersprechen. Denn ab dem 27. Mai dürfen laut Meta auch persönliche, aber öffentlich sichtbare Inhalte auf Instagram und Facebook für das KI-Training verwendet werden. Wer erst danach widerspricht, kann lediglich verhindern, dass künftig veröffentlichte Inhalte erfasst werden.
WhatsApp-Nutzerinnen und -Nutzer sind nur teils betroffen
Für die Messenger-App WhatsApp gilt grundsätzlich: Private Chats bleiben geschützt, da sie weiterhin Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind. Eine Ausnahme bildet jedoch die direkte Interaktion mit Meta AI – etwa durch das entsprechende Eingabefeld, den blauen KI-Kreis oder durch das Erwähnen mit @MetaAI in Gruppenchats.
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Sobald Meta AI in einem Chat aktiv ist, gelten die Inhalte laut Verbraucherzentrale nicht mehr als privat. Alle Anfragen und Nachrichten, die an den KI-Chatbot geschickt werden, könne Meta also für das Training von KI bei Meta verwenden, so die Verbraucherschützer.

Sensibler Umgang mit persönlichen Daten empfohlen
Unabhängig davon, ob man Meta AI nutzt oder nicht, rät die Verbraucherzentrale generell zu einem achtsamen Umgang mit persönlichen Informationen. Niemals sollten sensible Daten wie beispielsweise Namen, Geburtsdaten oder Gesundheitsinformationen eingegeben werden – nicht bei Meta AI und auch bei keinem anderen KI-Assistenten.

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Meta AI kann nicht deaktiviert werden
Wer die Künstliche Intelligenz in den Meta-Diensten nicht nutzen möchte, hat keine Möglichkeit, sie auszuschalten oder auszublenden. Meta AI und der blaue Kreis lassen sich in den Meta-Diensten weder abschalten noch ausblenden. Wer die KI nicht nutzen möchte, kann sie nur ignorieren.
Mit Material von dpa